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den physiologischen, morphologischen und individuellen Seiten der übrigen Organismen in der Natur andererseits, eine völlig reale Analogie, nicht nur hinsichtlich des Eigenthums, des Rechts und der Macht, sondern auch in Bezug auf die Freiheit, d. i. auf Bewegung.

XI.

Allgemeine Analogie zwischen der Gesellschaft und der Natur.

Die Natur stellt sich uns überhaupt von zwei Seiten, von zwei Gesichtspunkten dar: als Materie und als Kraft. Es sind dies zwei Zustände, die einen Gegensatz, gleich Bejahung und Verneinung, gleich Plus und Minus, in sich enthalten und eben dadurch für den menschlichen Verstand zu einem unauflösbaren Räthsel werden. Nichts destoweniger entspringt aus diesem Gegensatz alles in Zeit und Raum Existirende, so wie aus Bejahung und Verneinung die complicirtesten Vernunftschlüsse hervorgehen.

Einen eben solchen Gegensatz stellt die menschliche Gesellschaft dar.

Einzelne Persönlichkeiten, sociale Gruppen, ganze Nationen, ja die gesammte Menschheit, sie zeigen einerseits das Bestreben, sich und ihre Umgebung von allem Uebrigen abzusondern, in sich gewisse physische und geistige Kräfte zu concentriren, sich ausschliesslich Theile aus dem allgemeinen Vorrath der Naturkräfte anzueignen. Dieses Bestreben erzeugt in der Oekonomie der menschlichen Gesellschaft eine ganze Reihe von Erscheinungen, die einen gemeinsamen wesentlichen Charakter untereinander haben und eine Analogie mit dem Bestreben nach Concentration und gegenseitiger Abgrenzung zeigen, das auch in der Natur hervortritt. Wie dieses in der Natur hervortretende Streben die Kundgebung der Materie in allen ihren Formen, in der Gestalt einfacher und zusammen

gesetzter, organischer und unorganischer, fester, flüssiger und gasförmiger, schwerer und leichter, durchsichtiger und undurchsichtiger Körper bedingt, so giebt in der Oekonomie der menschlichen Gesellschaft dieses selbe Streben dem Eigenthum, dem Recht, der Macht in allen ihren mannigfachen Formen seinen Ursprung: namentlich als Capitalisirung von Naturkräften, wie Land, Wasser etc. in den Händen einzelner Personen, Korporationen, Vereine, Staaten, oder aber als Aneignung von Privat-, Korporations-, Standes- oder Staatsrechten, ferner als Begründung bestimmter Sitten, Gebräuche, Gewohnheiten; endlich als Unterordnung einzelner Persönlichkeiten oder socialer Gruppen unter die allgemeine Staatsgewalt.

Andererseits strebt die Menschheit, in ihrer Gesammtheit, als ein Ganzes aufgefasst, oder in einzelnen Gruppen, als Korporationen, Vereine und Nationen, oder endlich in der Person ihrer einzelnen Repräsentanten darnach, die in ihr vorhandenen Kräfte nach aussen zu offenbaren, Spuren ihres Daseins und Wirkens in der sie umgebenden Aussenwelt zu hinterlassen. Eine jede Thätigkeitsäusserung, von der unwillkührlichen und kaum bemerkbaren Spannung der Muskeln an bis zum Gebrauch der complicirtesten Werkzeuge, jeder Ausdruck des menschlichen Denkens und Fühlens, durch Worte oder Thaten, im Leben, in der Wissenschaft oder Kunst, jede hinterlassene kaum wahrnehmbare oder dauernde Spur, sie alle bezeugen dieses Streben. Es kann alles Dieses in dem einen Worte, in dem einen allgemeinen Begriffe zusammengefasst werden, nämlich in dem Begriffe der Freiheit. Unter Freiheit muss in diesem Falle nicht der vernünftig - freie Wille des Menschen in Beziehung auf ihn selbst, unabhängig von der ihn umgebenden Aussenwelt verstanden werden. So aufgefasst, ist die Erforschung des menschlichen Willens Gegenstand der speculativen Wissenschaften und der Metaphysik. Der menschliche Geist, vom absoluten Gesichtspunkte aus betrachtet, ist Gegenstand der Religion. den Bereich der socialen Wissenschaft gehört die Betrachtung der menschlichen Freiheit, nur in so fern sie sich nach aussen, in der Gesellschaft manifestirt. So aufgefasst, bezeichnet der Begriff der Freiheit dasjenige Gebiet, in dessen Grenzen der freie Wille des Menschen sich kund giebt oder kund geben kann, So wie die Summe aller einzelnen Thätigkeitsäusserungen, in denen, mögen sie in welcher Form sie wollen sich kundgeben,

In

die reale Thätigkeit eines jeden gesellschaftlichen Organismus sich ausprägt. Und so wie in der Gesellschaft nicht nur einzelne Persönlichkeiten thätig sind, sondern collective Einheiten: Vereine, Institutionen und der Staat, so hat der Begriff der Freiheit hiebei die gleiche Bedeutung auch in Bezug auf diese, wie für die einzelnen Glieder der Gesellschaft.

Das Streben des Menschen nach Concentration bringt im socialen Gebiete Eigenthum, Recht und Macht hervor, und diese Erscheinungen entsprechen in der Natur der Materie, als Resultat des Strebens der Naturkräfte zur Concentration und Abgrenzung von einander. Andererseits entspricht das Streben des Menschen nach aussen, d. i. die menschliche Freiheit, genau ebenso der Tendenz der Natur nach aussen zu wirken, äussere Erscheinungen hervorzubringen dem, was wir in der Natur Kraft nennen. Eigenthum, Recht, Macht einerseits, die Freiheit andererseits, stellen zwei entgegengesetzte Tendenzen, zwei einander negirende, einander widersprechende und doch zugleich einander bedingende Offenbarungen der Thätigkeit des gesellschaftlichen Organismus dar, gleichwie Materie und Kraft einander negirend, diejenige Polarisation, die wir materielle Welt nennen, hervorbringen. Materie ohne Kraft, und Kraft ohne Materie sind für uns eben so undenkbar, wie Bejahung ohne Verneinung. Ganz eben so sind im socialen Gebiete Eigenthum, Recht, Macht nichts Anderes, als Freiheit, die sich in bestimmten Formen, Lagen, Verhältnissen concentrirt, und Freiheit wiederum ist nichts Anderes, als Eigenthum, Recht, Macht in ihrer Wirkung nach aussen.

Eigenthum, Recht, Macht sind in sich selbst concentrirte Freiheit Freiheit ist Eigenthum, Recht, Macht, die sich nach aussen kundgeben. Wollen wir versuchen, uns über die Bedeutung dieser Begriffe möglichst klar zu werden.

Eigenthum, Recht, Macht sind, vom höchsten wissenschaftlichen Gesichtspunkte betrachtet, analoge Begriffe. Alle drei schliessen den einen allgemeinen Begriff von ausschliesslichem Besitz, von specieller Abgrenzung dieses oder jenen Theils der Materie, dieser oder jener Kraft, aus der allgemeinen Masse der physischen oder geistigen Kräfte der Natur oder der Gesellschaft, zum Vortheil einer einzelnen Persönlichkeit, einer socialen Gruppe, einer Korporation, Nation oder des Staates, in sich. Eigenthum, Recht, Macht - sind verschiedene Formen des Besitzes, der Abgrenzung und Concentration von Kräften, gleichwie

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in der Natur uns die Concentration von Kräften in der Gestalt fester, flüssiger, gasförmiger, unorganischer und organischer . S. w. Körper entgegentritt. Aber wie die Abgrenzung und Wechselwirkung der Kräfte in der Natur sich von verschiedenen Gesichtspunkten, von denen jeder einen besonderen Theil der Naturkunde bildet, betrachten lässt, so kann auch die menschliche Gesellschaft in dieser Hinsicht von verschiedenen Seiten betrachtet werden. In der menschlichen Gesellschaft gewinnt die Concentration und Abgrenzung der Kräfte in der ökonomischen Sphäre vorzugsweise die Bedeutung von Eigenthum; in der juridischen Sphäre - von Recht, in der politischen von Macht. Dieser Concentration steht in denselben Sphären die ökonomische, juridische, politische Freiheit gegenüber. In der organischen Natur offenbaren sich dieselben Seiten als physiologische, morphologische und individuelle Entwickelung pflanzlicher und thierischer Individuen.

Diese Definitionen werden auf den ersten Blick zu abstract erscheinen, und vielleicht mehr als einen Einwand, namentlich von Seiten der sogenannten praktischen Köpfe, hervorrufen. Diese Definitionen sind jedoch nur noch eine weitere Verallgemeinerung dessen, was sich schon in allen politisch-ökonomischen Lehrbüchern vorfindet. In diesen lehrt man uns, dass das Kapital nichts Anderes sei, als aufgehäufte Arbeit, und dass wiederum jeder Arbeit eine Anhäufung des Kapitals vorausgehen müsse, letzteres möge nun in Werkzeugen, Maschinen, Rohstoffen etc. bestehen, oder in der Gestalt gewisser Fertigkeiten, Geschicklichkeiten, Kenntnisse, physischer oder geistiger Fähigkeiten und Anlagen erscheinen. Aber jedes Kapital ist seinem Wesen nach Eigenthum, weil ein Kapital ohne Eigenthümer unmöglich, und andererseits setzt jede Arbeit Freiheit der Thätigkeit voraus, ohne welche sie sich nicht kundgeben könnte. In dem weiteren Sinne muss man unter Eigenthum jede Concentration der Arbeit überhaupt verstehen, gleichviel in welchen. Formen sie erscheine, sei es als persönliche Güter, d. i. als verschiedene physische und geistige Eigenthümlichkeiten einzelner Persönlichkeiten, Stämme oder Nationen in Sprache, Glauben, Tradition; oder als übertragbare Güter, d. i. als Werthgegenstände. In gleicher Weise muss unter ökonomischer Freiheit die Offenbarung jeder Arbeit im Allgemeinen, überhaupt jede Thätigkeitsäusserung des Menschen in der Gesellschaft verstanden

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werden, wenn sie nur einen ökonomischen Zweck verfolgt. Und wir sind berechtigt so zu verfahren, weil nur durch eine derartige Verallgemeinerung des wesentlich Gleichartigen und Trennung des wesentlich Verschiedenartigen sich allgemeine in der Oekonomie der menschlichen Gesellschaft begründete Gesetze auffinden lassen.

Genau eben so definirt auch jedes Handbuch der Jurisprudenz das Recht als den mehr oder weniger ausschliesslichen Besitz von irgend Etwas und die rechtliche Freiheit als das Zuerkenntniss in einem bestimmten mehr oder weniger beschränkten Kreise thätig zu sein. Auch hier steht die Concentration, die Beschränkung der Thätigkeit des Menschen ihrer äusseren Wirksamkeit entgegen.

Die politischen Wissenschaften endlich stellen die Abgrenzung der Macht und politischen Freiheit fest, in derselben Weise, wie die National-Oekonomie in der ökonomischen, und die juridischen Wissenschaften in der rechtlichen Sphäre diese Abgrenzung festsetzen.

Jeder organische Körper zeigt wesentlich dieselben Seiten: die physiologische Seite erscheint in der Form chemischer, von den umgebenden Körpern bedingter Verbindungen oder Zersetzungen, die morphologische als äussere und innere Abgrenzung, Zusammenfügung und Anordnung der verschiedenen organischen Theile; die individuelle endlich als Streben der organischen Theile zu einem gemeinsamen Centrum. Es giebt keinen organischen oder unorganischen Körper, der sich nicht in irgend welcher Berührung mit anderen, in irgend welcher Wechselwirkung mit seiner Umgebung befände; es existirt kein Körper, der unbedingt formlos wäre; es ist kein Körper denkbar, der nicht irgend wie von seiner Umgebung abgegrenzt, in sich concentrirt wäre. Die physiologische, morphologische und individuelle Seite bedingen eine jede Erscheinung der organischen und unorganischen Natur, und müssen folglich sich in der menschlichen Gesellschaft, da diese ein eben so realer Organismus, wie alle übrigen Naturkörper ist, offenbaren. Die Entwickelung der verschiedenen speciellen Organe und Sinne ist in der organischen Natur nur eine zufällige Erscheinung. doch Organismen, dem Anscheine nach ohne alle speciellen Organe und Sinne, oder besitzen doch andere nur einen oder den anderen Sinn, ein oder das andere Organ. Existiren doch

Giebt es

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