Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Wörterbuch der Volkswirtschaft in zwei Bänden - Side 1af Ludwig Elster - 1907Fuld visning - Om denne bog
| 1898 - 1262 sider
...allgemeine Ersatzpflicht im Vergleich zum ersten Entwurf. Zum Schadensersatz verpflichtet ist nur, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,...die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Andern widerrechtlich verletzt, oder wer gegen ein den Schutz 'eines Anderen bezweckendes Gesetz... | |
| 1896 - 742 sider
...ohne rechtlichen Grund erhalten hätte. Fiinfundzwanzigfter Titel. Unerlaubte Handlungen. §. 807. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigenthum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersätze... | |
| 1898 - 512 sider
...erklärt. Die Absicht ist. die Anwendung des § 823 in diesen Fällen auszuschließen, welcher bestimmt: ..Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigenthum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersätze... | |
| 1916 - 818 sider
...sich ziehen würde. 16. Die Widerrechtlichkeit in $ 823 bGB. Nach §823 bGB. ist derjenige, welcher vorsätzlich oder fahrlässig das Leben , den Körper...die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.... | |
| 1907 - 734 sider
...Gewerbebetrieb richten oder dessen rechtliche Zulässigkeit verneinen ; auch der erkennende ') § 823, l lautet; „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den...die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht einea ändern widerrechtlich verletzt, ist dem ändern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens... | |
| 1902 - 654 sider
...Nachtheile, die aus dem Bruch des Geheimnisses erwachsen sind. Jene Bestimmungen lauten: § 823 Abs. l : Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigenthum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersätze... | |
| 1896 - 1318 sider
...dem ersten Absatz eine unzutreffende Deutung. Der Entwurf verpflichtet in Abf. 1 denjenigen, welcher vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigenthum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, dem Anderen den daraus entstehenden... | |
| Heinrich Titze - 1897 - 146 sider
...Widerrechtlichkeit angeht, von dem § 823 Abs. l die Verpflichtung zum Ersatz des a3 ) Der § 823 lautet: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den...die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens... | |
| August Ludwig Johannes Schönberg - 1898 - 50 sider
...einer Schadensersatzforderung aber ist nicht die Rede. Von dieser redet vielmehr der § 823 Abs. 1: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,...die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines" Anderen verletzt, ist dem ändern zum Ersätze des daraus'entstandenen Schadens verpflichtet.... | |
| 1899 - 506 sider
...fraglicher ist, das Objekt, also derjenige, gegen den die verbotene Handlung sich richtet, so kann § X'23 (wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den...die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens... | |
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