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Augen zu treffen, da diese vielmehr, bei radikal feindlichem Gegensatz der für Vereinigung bestimmten Geschlechter, von vornherein in ein leeres Nichts hinausschauen müssten, worin, mangelnden Nachwuchses wegen, das Ganze zu entschwinden hätte.

Obwohl jedoch im Gange der Dinge das schwächere Geschlecht vor dem stärkeren schliesslich stets zu erliegen hat, lassen sich doch aus der (durch Erschlaffung der auf aktiven Lebenserwerb hingewiesenen, Männer in halbculturellem Schwelgen) zeitweis hervortretenden Superiorität der Frau, in (amazonisch) gynaikokratischen Zuständen (am Kongo z. B. oder im Amazonenland des Marañon, unter klassischen Reminiscenzen etc.), bei dem durch Widernatürlichkeiten verursachtem Herabsinken,- Barometerstände entnehmen, woraus auf tiefen Stadien der Unkultur noch eine Art Gleichgewicht der Geschlechter herauslesbar wäre (wie bei den Kurnai z. B. mit Vögelabstammung), unter striktestem Vorbehalt wiederum, hinsichtlich der (für den konkreten Fall jedesmalig etwa gültigen) Erklärung, bei sociologischen (oder biologischen) Parallelen, zum Ankristallisieren isomorpher Körper gleichnisweis (aus chemisch verschiedenen Mutterlaugen). Wie bei den am Gabun sexuell gegenüberstehenden Geheimbünden, wird überall dem Reisenden die Kenntnisnahme mehr noch, als bei den männlichen, bei denen des andern Geschlechtes erschwert, und so lässt sich, in dem gelegentlich dem Frauenconvent (in mikronesischen Clöbbergöll u. dergl. m.) zustehendem Recht, die Fortgabe zur Verheiratung (deren Verletzung bei australischen Fluchtversuchen durch die Yamsstöcke gerächt werden mag) noch weniger genugsam durchblicken, als das, was sich andererseits wieder, bei männlichem Aneignen der Frau, konstatiert zeigt (in überwiegenderem Durchschnitt).

Innerhalb des als Einheit umschliessenden Stammesleben ringt sich der Einzelne zur Individualität empor, für volle Befriedigung der innewohnenden Bedürfnisse, auch auf religiöser Sphäre (aus den, auf untersten Stufengraden mehrweniger bereits regsamen, Voranlagen geistigen Hungergefühls).

Hier schafft der Angang", als Pagar (wirbelnder Steinchen, auf Sumatra) den (zum Fetisch geschnitzten) Souman (Guinea's) im (nagualistischen) Totem, bei Verfolg des Thieres, oder auch aus dem Pflanzenreich für den Kobong (und seine Analogien vielfach). Der Nigritier nimmt es gleichmütig schlaffer (wenn etwa nicht die Rache stachelt, zu böswilligem Schaden), wogegen die Gefahren der Jagdfahrten einen umständlichen Vorbereitungskurs angeraten haben (beim indianischen Pubertätstraum), und bei (australischen) Jünglingsweihen lässt sich das Ceremonial en bloc absolvieren (wie bei der Konfirmation in Quimbes u. dgl. m.), während dann auf fortgeschrittenen Entwicklungsstufen solche Einigungen statt haben mögen, wie sie in die Mysterien der „Medizinlogen" sich zurückziehen (und Konventikel aller Art).

Wie nun immer der Patron - (wenn kein „genius natalis", aus „ideae innatae"), dɛds ràp tis èv quèv (b. Euripides), als animus (s. Cicero), vos ràp ávvρúñ δαίμων erlangt sei, antreffen wird er sich stets, unter der einen oder anderen Modifikation seiner Attribute für entsprechende Äquivalente; bis auf den Gottesbegriff hinauf, längs dämonischer Zwischenstufen (nach ihren Mittelwerten).

Wird nun, schematisch, die Stammesfamilie im engsten Kompass gefasst, so dominiert hier der Totem des Vaters vom Patriarchen her, unter den (mit der Entfernung) vergrösserten Umrissen (zum Ahnenkult ausweitend) bis auf Unkulunkulu (der Bantu). Mangelt dem Sohne das Strebergefühl zu selbstständiger Unabhängigkeit (oder fehlt ein Anlass), so adoptiert er den Totem des Vaters oder findet sich bereits in dessen Bereich bequemlich hineingewachsen, wie die Tochter ohnedem (ohne um ihren Willen viel befragt zu sein). Da fortgesetzte Inzucht, weil (in extremis) zum Aussterben führend, mit solchem Absterben der Betrachtung enthoben ist, hat sich diese den connubialischen Erweiterungen zuzuwenden, für die Exogamie, und hier beginnen nun die Totem zu kreuzen, da die Frau bereits deu ihrigen mitbringt, bei Vereinigung mit der männlichen Hälfte, und je nach den Aussprüchen eines Vater- oder Mutterrechtes (unter dessen, oft widersprechendster, Fiktion bei Knechtschaft der Frau) haben sodann die Regulationen für die Kinder hervorzutreten, in allzu bunt durcheinanderlaufender Mannigfaltigkeit, als dass irgend welche Generalisationen bereits gewagt werden dürften, ausser für den jedesmalig konkreten Fall (innerhalb der Kreissphäre seiner Realisationen), wenn die benötigten Vorlagen gegeben wären, um ihn unter all' den mitsprechenden Bedingnissen zu erörtern, für die faktisch besondere Sachlage (die als Pensum vorliegen sollte).

In πρόληψις (ἔννοια φυσικὴ τοῦ καθόλου) mag der Sachverhalt als realer acceptiert werden, (soweit sich in fiktitiver Abstraktion eine Fühlung bewahren lässt). Auch zwischen zwei Totem genügen die Kreuzheiraten noch nicht, weil die Zeugungen wiederum innerhalb des höher geschlossenen Einheitsbegriffes verbleiben würden. Es muss also für die Kinder (zu einer Zeit bereits, ehe die Pubertät die Aneignung eines selbstständigen Totem's überhaupt ermöglichen würde) vorgesorgt werden, durch die Klassen, worin sie verteilt werden, nach älteren oder jüngeren (oder als Knäbchen und Mädchen). Die Wurzeln der Kausalität (die wurzellose Wurzel", um in der Sprache der Sankhya zu reden) fallen vorläufig über den Gesichtskreis deutlicher Sehweite hinaus, (embryologisch noch verhüllt aus ihrem Mutterschosse) unter die Vorbedingungen sozialer Existenz, wie durch die Specificität der historisch-geographischen Provinz, im praktisch aufgestellten Exempel, gegeben; sie bilden also noch keine Rechnungsaufgabe für die Induktion, welche stets erst von den realen Daten des vorhanden Gegebenen auszugehen hat, wobei es sodann den Ergebnissen anheimgestellt bleibt, wieweit Rück- (oder Vor-)schlüsse gestattet sein mögen (in Anticipation).

Bei Verwendung von Termini technici, wie Endogamie und Exogamie, darf die Relativität dieser Begriffe nie übersehen werden, da sich ihr Ziffernwert immer aus dem speziellen Sonderfalle erst fixieren lässt (für gültige Schätzung), und die Rechnungsoperationen sich nun komplizieren, beim Fortschreiten zu amphiktyonischen Verbänden (im sozial-historischen Wachstum u. dgl. m.). Je nach Erweiterung des allgemein umschliessenden Einheitsbegriffes ändert sich demgemäss die Fassung dessen, was für den in Betracht gezogenen Specialfall endogamisch oder exogamisch abzuschätzen wäre (nach relativ gültigen Proportionsverhältnissen).

Das Heiratsverbot für den Totem (der Gens) ist selbstgegeben nahegelegt (bis auf die Erweiterungen zur Phratrie hinaus), und bei territorialen Fixierungen, aus genealogischem Verbande, haben dann die entsprechend abändernden Modifikationen hinzuzutreten (wie bei Kleisthenes' Reform).

Bei der lokal typischen Zersplitterung der australischen Stämme ist bei ihnen demgemäss das Phänomen der Klassenheiraten zu charakteristischer Durchbildung gelangt, und muss somit ebenfalls nach den durchgängig mitwirkenden Faktoren (der wechselsweisen Geschlechterstellung im Nebeneinander und der Altersgliederungen im Nacheinander) in Betracht gezogen werden, zumal wenn (bei weiterem Gestaffel) gleichaltrige Generationsschichtungen Anrecht auf einander erhalten, oder (wie bei Dieyerie, in den Noa der Pirauru) schon eine ,,selection raisonnée" für kulturelle Züchtung statt hat (gleich einer lacedämonisch geübten Auswahl).

Im Verhältniss zu der politisch fester geschlossenen (vornehmlich betreffs der Irokesen literarisch bekannten) Organisation der Indianer, wo sich der ganze Prozess (der Hauptsache nach) im Umbegriff des Totemismus abzuwickeln vermag, fällt für australische Klassenheiraten das Eigentümliche des Charakterzugs in ärmliche Zerstreuung auf unwirtlichen Boden (dem Gepräge dortig geographischer Provinz gemäss).

Der Verfasser hat den durch die Induktionsmethode angezeigten Weg eingeschlagen, im Durchwandern der thatsächlichen Beweisstücke, um zunächst ein auf gesicherten Stützen ruhendes Gerüst zu errichten, für die fernere Beweisführung. Mit eingehendem Verständnis des ethnischen Gedankenganges verbindet sich die des historischen Entwicklungsganges ethnologischer Forschung, um den Missgriffen seiner mit noch unvollkommenerem Material arbeitenden Vorgängern die volle Entschuldigung angedeihen zu lassen, die in der Natur der Sache begründet liegt, während es an scharfer Polemik nicht fehlt, wo Fehler hätten vermieden werden können, bei gründlicherer Vertiefung des Studiums.

Die in Geschlechtertrennung und Altersgliederung spielenden Faktoren sind in den Hauptpunkten richtig erkannt, doch dürfte für deutlichere Klarlegung ihres Ineinandergreifens, zunächst noch eine strengeres Auseinanderhalten angezeigt ratsam sein, in objectiv getrenntem Ausverfolg, da sich die Berührungspunkte dann von selbst zu ergeben haben, im Gang der Untersuchung (nach organisch eingesäeten Keimanlagen). Die Arbeit ist eine mustergültige in ihrer Art und desto dankeswerter, weil auf einem Forschungsfeld unternommen, das durch die Fremdartigkeit seiner Anschauungsweisen den darauf geworfenen Hinblick leicht verwirrt, wenn nicht (zur Orientierung über die leitenden Gesichtspunkte) zuverlässiger Führung gefolgt werden kann, zum Anhalt an den, einer Nachprüfung zugänglichen, Aussagen des thatsächlichen Materials, wie ausgiebig hier geboten, über die Organisationsform der Kamilaroi (Kap. 1), der Kurnai und Gournditschmara (Kap. 4), der Narrinyeri und Turra (Kap. 5), der Kolor - Kurndit und Kurnhopan not-Kurndit (Kap. 6), der Dieyerie etc. (Kap. 7). Das letzte Kapitel wendet sich den neueren Publikationen über das gleiche Thema zu und ihrer Kritik (den gegenwärtigen Stand dieser Forschungsfrage präzisierend). A. B.

Für die Kenntnis Polynesiens sind, durch gütige Vermittlung des Rev. Mr. Gill in Sydney, eine Reihe lehrreicher Separat-Abzüge eingegangen, wie folgt: Rev. George Pratt: The Genealogy of the Kings and Princes of Samoa. Transactions of the Australasian Association for the Advancemt of Science. Melbourne Meeting 1890.

Rev. G. Pratt with Notes by John Fraser: Some Folk-Songs and Myths from Samoa. Read before the Royal Society of N. S. Wales, July 1, 1891, (Nov. 5, 90).

Rev. G. Pratt with Notes by John Fraser: Some Folk-Songs and Myths from Samoa. Read before the Royal Society of N. S. Wales, Septb. 2,

1891.

Rev. G. Pratt with Notes by John Fraser: Some Folk-Songs and Myths from Samoa. Read before the Royal Society of N. S. Wales, Octob. 7, 1891.

Rev. G. Pratt with Notes by John Fraser: Some Folk-Songs and Myths from Samoa. Read before the Royal Society of N. S. Wales, Decemb. 2, 1891.

Dr. John Fraser: The languages of the New-Hebrides. Read before the Royal Society of N. S. Wales, July 5, 1893.

The story of Tu and Rei, a Manihikian Myth (Mangaid), by Rev. W. W. Gill, Ll. D. Transactions of the Australasian Association for the Advancement of Science, Melbourne, 1890.

The languages of the New-Hebrides, by Sidney H. Ray, Londres, revised by Dr. John Fraser, Sydney (read before the Royal Society of N. S. W., July 5, 1893).

Aus der durch das Kamerun-Comité veranlassten Expedition der Herren v. Uechtritz und Passarge ist eine wertvolle ethnologische Sammlung zurückgebracht, welche an das Königliche Museum für Völkerkunde in Berlin überwiesen worden ist, von diesem aber nur in denjenigen Stücken aufgenommen wurde, welche zur Ergänzung früheren Besitzes aus den Sammlungen des Reisenden Flegel sich angezeigt ergaben.

Es schien wünschenswert auch anderen der einheimischen Museen die Möglichkeit zu lassen, aus einem für die Kolonialgeschichte bedeutungsvollem Unternehmen Erinnerung zu bewahren, durch Einfügung der Ergebnisse in den Sammelbestand.

Nachstehend folgt die Liste der zur Verfügung stehenden Gegenstände, sämtlich im besten Zustand der Erhaltung und mit genauen Lokalangaben versehen.

Da dies im nationalen Interesse eingeleitete Unternehmen unter Mithülfe freiwilliger Beiträge ausgerüstet worden ist und zur Deckung der Unkosten also auch die Sammlungs-Resultate herangezogen werden müssen, sind die Gegenstände als Zahlungswerte zu schätzen und werden sie, wenn von dem Käufer seinerseits kein Angebot eingeht, nach dem Massstabe des von dem hiesigen Museum für seinen Anteil gezahlten Durchschnittspreises valuieret werden (vorbehaltlich derjenigen Bestimmungen, welche das Comité darüber treffen sollte).

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