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Bänden der Zeitschrift des bergischen Geschichtsvereins hat abdrucken lassen, erfahren, dass Arndt nicht erst, wie Herr M. auch annimmt, 1814 den Rhein, seinen geliebten heiligen Strom, kennen lernte, sondern auf der Rückkehr aus Frankreich schon 1799 Köln und Elberfeld besuchte. Die Gedichte von 1798 und den folgenden Jahren, welche nun wieder bekannt geworden sind, werden hoffentlich auch in die neue Gesammtausgabe aufgenommen werden.

Neue Gedichte von Annette von Droste-Hülshoff. Ein kritischer Versuch von Dr. Gust. Eschmann. Programm des Gymn. zu Burgsteinfurt 1873. 22 S. 4.

Gewiss war Annette von Droste-Hülshoff eine Dichterin von Gottes Gnaden, und nicht blos in ihrem westfälischen Vaterlande werden heute ihre Dichtungen gewürdigt, sie haben schon manches Herz erfreut und erquickt. Als Auswahl aus ihrem Nachlass erschien 1860 in Hannover ein Buch unter dem Titel „Letzte Gaben". Von dem Inhalte dieses Buches war ein beträchtlicher Theil schon früher, noch bei der Dichterin Lebzeiten, in den vierziger Jahren gedruckt. Die vielfachen Verschiedenheiten zwischen dem älteren und dem neueren Druck regten den Verf. vorliegender Abhandlung, der sich schon mehrfach um den Text der Droste'schen Gedichte verdient gemacht hat, zu genauer Untersuchung an, deren Ergebniss hier dargeboten wird. Die Varianten rühren weitaus am meisten von der Dichterin her; ästhetische Gründe machen es nun zweifellos, dass in dem ersten und nicht in dem letzten Druck die spätere Bearbeitung der Gedichte zu suchen ist; hier und da ist der Unterschied nur in einzelnen Wörtern, anderswo in gründlicher Umgestaltung, Ausscheidung, Erweiterungen. Zwölf der Gedichte in den Letzten Gaben sind nach des Verf. Untersuchung schon früher gedruckt; zwei von diesen „Spätes Erwachen“ und „Der sterbende General" bieten keine Varianten; von dem Gedicht „Sylvesterabend" wagt der Verf. nicht zu entscheiden, ob die „Letzten Gaben die ältere Bearbeitung enthalten; die neun, von denen er es beweist, sind: Das Ich der Mittelpunkt der Welt, Die todte Lerche, Lebt wohl, Das Bild, Das erste Gedicht, Durch wachte Nacht, Mondesaufgang, Gastrecht, Auch ein Beruf. Nach der Aufführung der Beweisgründe für seine Ansicht lässt der Verf. die genannten neun Gedichte nach dem älteren Druck, aber gereinigt von Druckfehlern, folgen, und verzeichnet in Anmerkungen sämmtliche Lesarten des neuen und alten Druckes. In einem Anhange gibt er dann noch kritische Anmerkungen zu anderen Gedichten der Letzten Gaben" und berichtigt mehrere Fehler in der neuesten Auflage des „Geistlichen Jahres", auch einige in der Cotia'schen Hauptsammlung der Droste'schen Gedichte. Herford. Hölscher.

Zur Lehre vom französischen Pronomen von Dr. E. Gessner. Berlin, Collége Royal Français, Michaelis 1873.

wie

Die geschichtliche Entwicklung der Syntax einzelner Sprachen sowol ganzer Sprachgruppen ist ein im Ganzen bis jetzt noch wenig bebautes Feld wissenschaftlicher Thätigkeit. Für die romanischen Sprachen hat allerdings Diez in dieser Beziehung schon viel gethan, da er jedoch stets die Gesammtheit derselben im Auge behält, so konnte er nicht auf alle

Erscheinungen jeder einzelnen Sprache genau eingehen. Was speciell das Französische betrifft, so bringt Mätzner in seiner „Syntax“ zwar Vieles bei, doch kommt es ihm mehr auf Darstellung des neufranzösischen Gebrauches an, als auf eine Geschichte der französischen Syntax, so dass viele Erscheinungen früherer Perioden keine Erwähnung finden. Gessner nun hat aus dem grossen Gebiet einen Abschnitt herausgenommen, und stellt in der oben genannten Abhandlung die Syntax der französischen persönlichen, possessiven und demonstrativen Pronomina in ihrer historischen Entwicklung bis zu Anfang des 17. Jahrhunderts dar. Von dieser Zeit an steht im Allgemeinen der neufranzösische Sprachgebrauch fest, so dass der Verfasser selten in der Lage ist, auch noch auf spätere Zeit hinübergreifen zu müssen. Das Formale zieht er bei seiner Darstellung so weit in Betracht, als es bis jetzt nicht erschöpfend behandelt schien. Gessner hat mit dieser Monographie eine dankenswerthe Arbeit unternommen und dieselbe mit sorgfältigem Fleisse durchgeführt. Der Vollständigkeit wegen musste dabei vieles schon Bekannte erwähnt werden, wie der Verfasser ja auch selbst durch Hinweisungen auf Diez, Mätzner etc. zu erkennen gibt; doch findet sich nirgends der Gegenstand so vollständig und so übersichtlich behandelt, und vor Allem hat Gessner das Verdienst, bei den einzelnen Erscheinungen die Zeit ihres Auftretens, ihrer allgemeinen Gültigkeit und ihres Verschwindens anzugeben, wenn sie anders sich nicht von den ältesten Zeiten an oder bis in die Gegenwart hinein vorfinden. Zu wünschen ist, dass Gessner auch bald die übrigen Pronomina in derselben Weise behandelt; das Material dazu hat er ja nach S. 35, wenigstens für das Relativum, gesammelt. Folgendes ist kurz der Inhalt der Abhandlung:

I. Personale. 1. Conjuncte und absolute, besser: schwere, volle und leichte, verkürzte Formen. 2. Je etc. ohne Verbum; c'es tu nfr. c'est toi etc. 3. Gebrauch beider Formen beim Verbum. 4. Lei, li durch elle verdrängt; leur für eux; Gebrauch der schweren Formen. 5. Das Reflexivum und dessen Vertretung durch das Personale. 6. Auslassung des Pronomens als Subject. 7. En, y. 8. Pleonastischer Gebrauch des Personale.

9. Ellipse desselben.

II. Possessivum. 1. Leichte und schwere Formen. 2. Mon als Nominativ; leur mit s; Verlust von meie etc. 3. Mon für ma vor vocalischem Anlaut. 4. Die schweren Formen. 5. Personale statt Possessiv. 6. Mehrere Possessiva vor Einem Substantivum. 7. Wiederholung des Possessivums vor mehreren Substantiven.

III. Demonstrativum. 1. Afr. keine Scheidung zwischen verbundenen und absoluten Formen. 2. Celui etc. ursprünglich Accusativ und zwar substantivisch gebraucht. 3. Entwicklung zum nfr. Gebrauch durch Eintritt des Accusativs für den Nominativ durch das Verschwinden mancher Formen etc. 4. Das Neutrum ce. 5. Dauer der Formen écést etc. 6. Zusammensetzung mit ci, là. 7. Cel und cest neutral; ço auch adjectivisch. 8. Bestimmende Zusätze zum Demonstrativum. 9. Vertretung des Substantivums durch das Demonstrativum oder den Artikel; Ellipse des Substantivs. 10. Cil (cest) qui aliquis oder nemo. 11. Demonstrativum statt des Artikels. 12. Masculinum und Femininum neben einander zur Bezeichnung beiderlei Geschlechtes. 13. Ellipse des Pronomens. 14. Verbindung des Demonstrativums mit anderen Pronominalien. 15. Cil est etc. für nfr. c'est. 16. Formales Subject. 17. Pleonastischer Gebrauch des Demonstrativums.

An das Voraufgehende erlaubt sich Ref. noch eine Anzahl von Bemerkungen zu knüpfen, die Einzelnheiten betreffen.

Zu S. 4, Anm.: Wendungen wie lui-quatrième finden sich noch in der Neuzeit, z. B. Ségur, liv. XI, chap. XI.: Le maréchal se vit réduit à se défendre, lui dix-huitième, dans une maison de bois. Ebenso in 1. XII,

c. IV. und X. Auch bei Voltaire erinnert sich Referent, diese Wendung gefunden zu haben.

S. 11. Die Stelle aus Rold. (v. 257), in der übrigens ne Druckfehler für me ist, ist wol nur durch ein Versehen hier angeführt, denn sie passt nicht.

S. 16 y. Hier möge noch folgendes Beispiel vom pleonastischen Gebrauch des Personale neben dem Subject eine Stelle finden, weil in demselben das eigentliche Subject ganz aus der Satzconstruction losgelöst ist: Rold. v. 2361 ff. il voelt veirement Que Carles diet et trestute sa gent Li gentilz queus qu'il fut mort eunquerant.

Bemerkt sei hier auch der pleonastische Gebrauch des Pers. neben dem Poss. in Psalm IX. 26: Malvees sunt ses veies de lui en tut tens.

S. 18. Der Ausfall der Accusative le, la, les ist zwar eine häufige Erscheinung im Afr., findet jedoch in der Regel wol nur statt neben einem Pronomen im Dativ, wie dies auch Gessners Beispiele unter a und ß mit einer einzigen Ausnahme zeigen.

Ueber die vom Nfr. abweichende frühere Stellung des pers. Pron., wenn sich mehrere derselben in der leichten Form an das Verbum anschliessen, wird in der Abhandlung nichts erwähnt. Beispiele wie Alxs. 22, c.: Pechiez le m'at tolut; Alxs. XII. Jahrh. v. 910: Dius et sa mere le te puisse merir; Rold. v. 2008: Jo l' vos parduins; GOR. bei Bartsch, S. 70, 7: a coardie le me puet en torner; Joinv. Chartes AA: mandey le m'avez zeigen, dass bis ins 14. Jahrhundert hinein solche Pronomina vielfach eine der jetzigen gerade entgegengesetzte Reihenfolge beobachten; ja dieselbe dürfte, in älterer Zeit wenigstens, gerade die gewöhnliche gewesen sein. Aehnlich verhält es sich mit en und y, z. B. un en i out. Alxs. 46, c.; Tant en i vienent. Alxs. XII. Jahrh. v. 1275. Ueber die Stellung des afr. Pronomens beim Imperativ wird auch nichts gesagt; unter den Beispielen findet sich S. 78: Pernez me, und S. 8, y: Moi gardez. Aber auch die leichte Form findet sich vor dem affirmativen Imperativ, z. B. En un moustier me laisse entrer. St. Lég. 16 e; Enfant nos doue. Alxs. 5 e; Solf me fai. Ps. VI, 4; Car le me pardunez Rold. v. 2005. Wann ist in allen diesen Fällen der nfr. Gebrauch herrschend geworden?

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S. 19 theilt Gessner noz, voz den leichten, nos, vos dagegen den schweren Formen der Possessiva zu. Diese Eintheilung scheint Ref. nicht begründet zu sein.

S. 23. Nicht nur durch das Personale, auch durch das Demonstrativum kann das Possessivum vertreten werden: la vie de celui, Grégoire bei du Méril S. 437 und ähnlich S. 442, 433, 444, wo allerdings wol wörtliche Uebertragung des lat. vita illius das Demonstrativum herbeigeführt haben mag. Dies ist aber nicht wol anzunehmen in: une grange et toutes les appendices d'icele. Joinv. Chartes, H2 34.

Nicht erwähnt ist der pleonastische Gebrauch des Dativs des Personale neben dem Possessivum, wo nfr. für letzteres der Artikel stehen müsste. Et en sa main un raus li mesdrent. Pass. 62 b (bei Bartsch 11, 4). Se li ferit son chief et sa face. Grég. a. a. O. S. 444. Ço sent Rollanz que s'espée li tolt.

Rold. 2284.

S. 24, 7. Trotz Vaugelas findet man noch in neuester Zeit Ses père et mère z. B. bei Quatrefages Rev. d. d. Mondes 1/4, 69. S. 667, und: L'abbé se mit à écrire en consultant Marius sur ses nom, prénoms et qualités. G. Sand. Conf. d'une jeune Fille, ch. XXXVI. Rev. d. d. M. 15/9, 64. S. 258.

S. 24. Schon vorher ist erwähnt worden, dass Gessner in celui, celei, cestui, cestei ursprünglich substantivisch gebrauchte Accusative sieht, im Gegensatz gegen Burguy, Diez, Mätzner, denen sie Nominative und Accusative sind (Vergl. jedoch auch D. Gr. II3, 82). Allerdings erwähnt Gessner selbst, dass schon in alten Denkmalen diese Formen vereinzelt als Nomina

tive vorkommen. Gessners Ansicht hat von vorn herein die allerdings unsichere Etymologie und die Vergleichung mit andern Formen auf ui für sich. In wie fern sie durch die Texte bestätigt wird, bedarf genauerer Untersuchung; hier sei jedoch erwähnt, dass sie auch nach dem ältesten Alexisliede, nach Joinvilles Chartes und nach den Beispielen in Burguy gerechtfertigt erscheint.

S. 35. In dem afr. tuit qui für nfr. tous ceux qui ist wol nicht Ellipse des Demonstrativums anzunehmen; das Relativum bezog sich, wie in anderen Sprachen, ohne Vermittlung eines Demonstrativums auf das pronominale tuit; auch nfr. thut es dies noch bei anderen Pronominalien wie: telqui, personne qui etc.

Die meisten der vorstehenden Bemerkungen sind in der Hoffnung niedergeschrieben, der Verfasser der Abhandlung werde aus dem reichen Material, das er gesammelt haben muss, bei nächster Gelegenheit im Stande sein, auf mancherlei Fragen, die durch dieselben angedeutet oder gestellt sind, eine bestimmte Antwort zu ertheilen, oder wenigstens eine bestimmtere, als Ref. es augenblicklich könnte. Jedenfalls bittet Ref. den Verfasser, selbst in den Hinweisungen auf einzelne Lücken nicht die Absicht sehen zu wollen, seine Arbeit zu bemängeln, sondern im Gegentheil eben nur den Wunsch weiterer Belehrung.

Aber noch eine Bitte an Alle, die dergleichen Abhandlungen schreiben, nämlich die, bei Citaten nicht bloss den Schriftsteller anzugeben, dem sie entnommen sind, sondern auch Vers, Seitenzahl oder dergl., um das Nachschlagen zu ermöglichen.

Hin und wieder wären bei Gessner auch noch mehr Beispiele aus verschiedenen Zeiten wünschenswert.

F. S.

Ein Beitrag zur Ueberlieferung der Gregorlegende von Dr. Hugo Bieling.

In dieser inhaltreichen Schrift (Abhandlung zum Jahresbericht der Sophienrealschule zu Berlin 1874, 26 S. 4.) giebt Herr Oberlehrer Dr. Bieling einen wichtigen Beitrag zu den bisherigen Untersuchungen über Hartmanns Gregor und dessen Quelle. Schon vor seiner Reise nach England im Jahre 1870 hatte er sich eingehend mit Allem, was den Gregorius und namentlich den Ursprung von Hartmanns Gedicht betrifft, beschäftigt. Er hatte von Allem, was seit der ersten Veröffentlichung des Textes durch Greith und Lachmann in vielfachen Untersuchungen von deutschen und französischen Gelehrten verhandelt war, Kenntniss genommen, als er im Sommer 1870 in London auf der dortigen königlichen Bibliothek eine bis dahin unbekannte französische Handschrift fand und Abschrift von derselben nahm. In einer Sitzung der Berliner Gesellschaft für das Studium der neueren Sprachen (S. Herrigs Archiv Bd. 47 p. 452) gab er zuerst Nachricht von diesem Funde. Da die Veröffentlichung des ganzen Textes sich bisher verzögert hat, vorzüglich dadurch, dass eine nochmalige Durchsicht der Handschrift sich nicht bewerkstelligen liess, theilt er hier zunächst das mit, was ihm geeignet erschien, eine Vorstellung von der Handschrift und ihrem Verhältniss zu den bisher bekannten (von Luzarche edirten) französischen Texten und zu Hartmann zu geben. Eine endgiltige Entscheidung über das, was Hartmanns directe Quelle gewesen, wird sich auch jetzt noch nicht fallen lassen; immerhin aber dürften wir der Entscheidung um einen nicht unwesentlichen Schritt näher gerückt sein.*

Als bereits feststehende Ergebnisse der bisherigen Forschung gelten ihm folgende Punkte:

1. An eine Herleitung des Hartmann'schen Gregor aus den früher bekannten lat. Gedichten, namentlich den von Leo und Jac. Grimm veröffentlichten ist durchaus nicht mehr zu denken.

2. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass Hartmann nach einer französischen Vorlage gearbeitet.

3. Diese Vorlage stand den beiden von Luzarche benutzten Texten ungemein nahe.

Da nun die von Herrn Bieling entdeckte Handschrift des Britischen Museums bisher unbekannt war, geht er zur näheren Beschreibung und Betrachtung derselben über. Sie gehört dem reinen normannischen Dialect an, während die französischen der Loiregegend und der Picardie angehören. Ganz eigenthümlich ist der Londoner Handschrift eine einleitende Stelle von 82 Versen, die zunächst eine Angabe der Quelle (Cest escrit fine, deu merci, Selunc le liure mestre albri) und einen Anruf an die Jungfrau Marie (Sainte Marie, dame bele, Reine, virgine, pucele) enthalten. Wer ist dieser mestre albri, Meister Alberich? Er heisst diuins mult uaillant, also wahrscheinlich ein Geistlicher, wofür nicht blos der ganze legendenartige Stoff, sondern auch manche Ausdrücke zu sprechen scheinen. Ja die Annahme, dass das französische aus einem lateinischen Original geflossen sei, lässt sich durchaus nicht ganz zurückweisen. Dass aber Hartmann eine französische Vorlage benutzte, erscheint unzweifelhaft, wie auch Lippold in seiner Schrift und Bartsch in dessen Recension (Germania XVII, 106) annehmen und wie auch, können wir hinzufügen, den neuesten Herausgebern des Gregorius, Bech und Paul, plausibel erscheint. Nicht denkbar aber ist es, dass die französischen Versionen und Hartmann ein und demselben lateinischen Original ihren Ursprung verdanken. also auch die „Sainte Escripture" von Albri selbst lateinisch verfasst, dann fehlt uns ein Mittelglied, welches für die drei französischen Handschriften und Hartmann Vorbild war, oder sein Werk war französisch abgefasst, dann haben wir in ihm wahrscheinlich nicht allein das Urbild der französischen Versionen, sondern auch Hartmanns; Hartmann könnte dann direct Albri oder eine andere nach seinem Werke verfasste französische Version, die auf gleicher Linie mit den bekannt gewordenen stände, benutzt haben.

War

Nach dieser fast wörtlich hergesetzten Deduction verbreitet sich Herr Bieling nach Zusammenstellung mehrerer einzelnen Partieen noch näher über Verschiedenheit und Gleichheit der französischen Versionen. In allen diesen Zusammenstellungen stimmt Hartmann mit der Erzählung der französischen Fassungen im Ganzen so sehr überein, dass an eine andere Vorlage nicht zu denken ist; er erweitert die einfachere französische Erzählung durch Ausführung von dort gebotenen Zügen und Hinzufügung, die ihn als selbstständigen Dichter zeigt, ohne das Wesen der Vorlage zu verwischen; Aenderungen bat er sich eigentlich gar nicht erlaubt."

Ganz besonders interessant ist noch die Besprechung über den Schluss des Ganzen, über Gregors Papstwahl, wobei die Hinweisung auf die zur Gültigkeit der Wahl erforderliche kaiserliche Bestätigung von einiger Wichtigkeit ist, und endlich die Erörterung der Frage, welcher von den 16 Päpsten des Namens Gregorius der hier gewählte sein möchte. Während Luzarehe, ohne Beweise dafür beizubringen Gregor den Grossen annimmt, findet Herr Bieling es nicht unmöglich, dass wir in Gregor V., dem einzigen deutschen Papste dieses Namens, dem Sohne eines deutschen Herzogs, den Helden unserer Legende zu erblicken haben; an Gregor VII., auf den Greith hinweist, ist durchaus nicht zu denken.

Mit dem schuldigen Dank für Herrn Bielings treffliche Leistung und dem Wunsche, dass es ihm recht bald gelingen möge, die noch streitigen Punkte bis zur Evidenz zu erledigen, fühle ich allein schon im Hinblick

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