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Melodieen dienenden dorischen Scala beigelegt. Er soll sich nämlich der rọirn (also der Aeolischen Secunde) enthalten und statt dessen die Octave des Grundtons hinzugefügt haben (Aristot. probl. 19,32 ἐξελὼν τὴν τρίτην Τέρπανδρος τὴν νήτην προσέθηκε. Ρlut. mus. 28 Τερπάνδρῳ τὴν Δώ ριον νήτην προσετίθεσαν οὐ χρησαμένων αὐτῇ τῶν ἔμπροσθεν κατὰ τὸ μέλος), er ftellte αίfo δίε gormt des Heptachordes her, welche Philolaos seiner Lehre von den akustischen Zahlen zu Grunde legte:

Einen interessanten Aufschluß giebt hierüber das 19 te Capitel von Plutarch de mus. 19. Hier heißt es mit Beziehung auf die alte einfache Musik des Terpander und Olympus, daß sich der Sänger des orоvdeiάgov roónos der (später sogenannten) roirn enthalten habe, während dieser Ton in der begleitenden Instrumentalmusik gebräuchlich gewesen und z. B. gleichzeitig mit der лaqvяárn des Gesanges angeschlagen sei. Dies ist also ein Akkord f c. Ebenso habe man den achten Ton der Skala, die výtn, beim Singen vermieden, dagegen auf dem Instrumente gleichzeitig mit der Paranete oder der Mese des Gesanges angeschlagen: also die Accorde de und a e. Ferner habe man beim Gebrauche des Terpandrischen Heptachordes der ersten Form die Note nicht gesungen, wohl aber auf dem Instrumente als Accord zu dem Gefang-Tone der Paranete und Parhypate erklingen lassen: so ergeben sich also die Accorde cd und fd.

Wir erfahren somit auch etwas aus der Accordenlehre der alten Musik des Terpander und der nächstfolgenden Zeit: Gesang und Begleitung war nicht unison, sondern es wurden Quarten-, Quinten, Septen- und Secunden-Accorde gebraucht. Wenn bei Plutarch c. 18 der erste Gebrauch von Accorden dem Archilochus zugeschrieben wird,,olovrai dè xal tηv novói vãò từ ýðýv τοῦτον πρῶτον εὑρεῖν, τοὺς δ ̓ ἀρχαίους πάντας πρόσχορδα κρούειν, ο δürfen wir bies nid)t als ein 2lr= gument geltend machen, daß Terpander als ein Azilózov άozαióτegos nur eine unisone Begleitung gekannt habe. Erst einer späteren Stufe der musischen Kunst war es vorbehalten, den Ton des Gesanges gleichzeitig mit mehreren auseinanderliegenden Tönen der Instrumente zu begleiten (leioa đórrois nai diɛqquμévois). Dies ist die That des Lasos von Hermione, von (πλείοσι φθόγγοις διερριμμένοις). der Plutarch c. 29 erzählt.

Das Wichtigste von Allem, was uns über Terpander berichtet wird, ist seine Gliederung des kitharodischen Nomos, womit für die stoffliche Anordnung des lyrischen Gedichtes ein für alle Folgezeit festgehaltenes Prinzip eurhythmischer Anordnung gegeben ist. Ich werde diesen Punct, der eine längere Darstellung erheischt, zu einer anderen Zeit ausführen.

Berhandlungen der 17. Philologen-Versammlung.

Dritte allgemeine Situng.

Mittwoch, den 30. September, 71⁄2 Uhr.

Nachdem zunächst Dr. Westphal als Fortsetzung seines gestrigen Vortrages die Gliederung des Terpandrischen Nomos im Zusammenhange mit der Composition der Pindarischen Epinikien besprochen (vgl. S. 51 Anm.), bemerkte Professor Dr. v. Leutsch aus Göttingen:

Er freue sich in seinen und des geehrten Redners Ansichten über die ältere griechische Lyrik so viel Uebereinstimmendes zu finden. Es werde jedoch binnen Kurzem von ihm eine Schrift veröffentlicht werden, in welcher er noch fühner zu Werke gehe, indem er nicht nur die Existenz und den Inhalt, sondern auch die Form der vorhomerischen Poesie genauer zu begründen und festzustellen versuche, indem er glaube, daß schon vor Homer eine Strophe existirt habe, und empfehle er seine Schrift einer unnachsichtigen Prüfung. Befremdend sei ihm die Behauptung, daß der Trimeter in der Tragödie nie gesprochen worden sei; es habe dies allerdings seltener stattgefunden, da er häufiger gesungen worden, als man bisher angenommen habe, indem er ebenfalls strophisch gruppirt erscheine, so daß die Trias der Künste bei den Tragikern ein weiteres Feld gehabt, als man bis jetzt geglaubt. In Bezug auf die Chronologie des Terpander müsse man sich dem Hellanikos unterordnen, dessen Zeugniß sich auf Inschriften stüße und von der Art sei, daß jeder Zweifel schwinden müsse; er halte also Ol. 28. fest und sei der Ansicht, daß auch die innern, von dem Redner dagegen vorgebrachten Gründe sich beseitigen lassen, wenn man diese so eigenthümliche Lyrik, dieses Zurückgehen auf die alte Einfachheit als Reaction des Althellenischen gegen das Asiatische des zu weit vorgegangenen Archilochos fasse. Anzuerkennen sei die Methode, zur Kenntniß des Terpander von Pindar auszugehen, der ja, wie Welcker trefflich nachgewiesen, alten dɛơμors gefolgt sei. Schließlich könne er nicht umhin, seine Freude über die Förderung auszudrücken, welche das Studium der Metrik und musischen Kunst in der neuesten Zeit gefunden habe, und verbinde er damit den Wunsch, daß die beiden Breslauer Dioskuren, Roßbach und Westphal, auf der von ihnen so erfolgreich eingeschlagenen Bahn rustig und ungestört fortschreiten möchten.

Auch der Vicepräsident Regierungs-Schulrath Dr. Stieve von hier, welcher in der heutigen allgemeinen Versammlung die Leitung der Verhandlungen übernommen hatte, stattete im Namen derselben dem Herrn Privatdocenten Dr. Westphal freundlichen Dank für den gehaltreichen Vortrag ab. Vor Beginn desselben hatte der Präsident die Versammlung von einem Antrage mehrerer Mitglieder in Kenntniß gesetzt, nach welchem die Vorträge in der Versammlung auf ein Minimum der Zeit, im Allgemeinen auf einen Eröffnungs- und Schluß-Vortrag, beschränkt, dagegen freie Discussionen eingeführt, daher auch schon diesmal die ferneren Vorträge fallen gelassen und in der dadurch gewonnenen Zeit die Verhandlungen der pädagogischen Section umfangreicher gepflogen werden sollten. Der Antrag wird statutenmäßig der für die Wahl des Versammlungs-Ortes ernannten Commission überwiesen, die darüber Bericht erstatten wird; daher wird mit allgemeiner Zustimmung in der heutigen Tagesordnung Nichts geändert.

Gemäß dieser folgt, nachdem Privatdocent Dr. Westphal seinen Vortrag beendet hatte, die Rede des

Professor Dr. Hoffmann aus Wien

„über das Priesterthum der Arval-Brüder:“

Seit Marini das Arvallied bekannt machte, haben eine Menge ausgezeichneter Gelehrten sich mit der Erklärung dieses ältesten Documentes der lateinischen Sprache beschäftigt; hinsichtlich des Wesens der Priesterschaft selbst blieben jedoch alle bei dem stehen, was die alten Schriftsteller ') berichten: das Collegium der Fratres Arvales sei bestimmt gewesen, Opfer für den Segen der Felder darzubringen. Der Name selbst schien auch zu sprechend, um jene Ueberlieferung irgend nur in Frage zu stellen: daß umgekehrt der Name könne die Erklärung veranlaßt haben, daran wurde nie gedacht; vielmehr beutete man denselben noch weiter aus, und machte die „Brüderschaft der Priester des Feldbaues“ zum ersten landwirthschaftlichen Institute, indem sie nicht nur „durch heilige Formeln der Arbeit den himmlischen Segen gesichert“ sondern auch „die Ausübung des Feldbaues wissenschaftlich betrieben und befördert“ hätten 2). Diese Sicherheit in der Deutung der Arvalbrüder als einer Feldpriesterschaft muß aber schwinden, wenn man von dem Namen und den Erklärungen der Alten absieht, und dafür das in Betracht zicht, was uns von der Gründung, Organisation und den priesterlichen Functionen des Collegiums bekannt ist.

Beachten wir zunächst die Sage von der Gründung des Arval-Collegiums (f. A. 1.), so muß es auffallend erscheinen, Romulus als Stifter und Mitglied desselben zu finden. Die Institutionen, die auf ihn bezogen werden, sowohl auf dem politischen Gebiete wie auf dem religiösen -wenn beide überhaupt in jener Periode getrennt werden können — erweisen sich durchgehends nur als die einfachsten, nothwendigsten Grundbedingungen staatlichen Zusammenlebens ohne Beimischung von Detail-Ausbau. Indem seine Staatsgemeinde gegliedert war nach Tribus, Curien und Geschlechtern und diese Gliederung auf wirklicher oder angenommener Verwandtschaft beruhte, so war die natürliche Folge, daß das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit und Geschlossenheit dieser einzelnen Kreise sich in gemeinsamen Opfern aussprechen mußte. Die Einrichtung derselben mußte nothwendig dem Romulus beigelegt werden; denn da nach der durchgängigen Anschauung des gesammten Alterthums verwandtschaftliche Kreise ohne gemeinsame Sacra nicht füglich gedacht werden konnten, so daß grade die Berechtigung zur Theil

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1) Varro de L. L. V, 85 M.: „Fratres Arvales dicti sunt, qui sacra publica faciunt propterea ut fruges ferant arva, a ferendo et arvis fratres arvales dicti. Sunt qui a fratria dixerunt; fratria est Graecum vocabulum partis hominum, ut Neapoli etiam nunc." Plinius, h. n. XVIII, 2: „Arvorum sacerdotes Romulus imprimis instituit, seque duodecimum fratrem adpellavit inter illos ab Acca Laurentia nutrice sua genitos, spicea corona, quae vitta alba colligaretur, in sacerdotio eis pro religiosissimo insigni data, quae prima apud Romanos fuit corona; honosque is non nisi vita finitur, et exules etiam captosque comitatur." Gell. N. A. VI, 7 (VII, 7, 8 ed. Hertz) . . . Sabinus Masurius in primo memorialium, secutus quosdam historiae scriptores, Accam Laurentiam Romuli nutricem fuisse dicit. Ea, inquit, mulier ex duodecim filiis maribus unum morte amisit. In illius locum Romulus Accae sese filium dedit seque et ceteros eius filios fratres aruales appellavit. Ex eo tempore collegium mansit fratrum arvalium numero duodecim, cuius sacerdotii insigne est spicea corona et albae infulae." Fulgent. p. 561 ed. Merc.: Arvales fratres. Acca Laurentia Romuli nutrix consueverat pro agris semel in anno sacrificare cum XII. filiis suis sacrificium praecedentibus: unde cum ex iis unus esset mortuus, propter nutricis gratiam Romulus in vicem defuncti se succedere pollicetur; unde ritus processit cum XII. iam deinceps sacrificare, eosque aryales dici fratres, sicut Rutilius Geminus in libris Pontificalibus memorat."

2) So Chr. Th. Schuch, Privatalterthümer, 2 A. 1852, § 228, S. 306.

nahme an diesen den Beweis für die Verwandtschaft gab, so mußte der zugleich als 'Stifter dieser Sacra erscheinen, der als Schöpfer jener Gliederung der Bürgerschaft angesehen wurde.

Als Schöpfung des Romulus wurde es daher betrachtet, daß die dreißig Curionen in Verbindung mit je einem Opferer die Sacra für ihre Curien an den bestimmten Opferplägen verrichteten. Wenn nun auf diese primitivste Cult-Verfassung sich die religiösen Institutionen des Romulus beschränken3), so muß es als ein schreiender Widerspruch erscheinen, wenn derselbe zum Gründer eines Priesterthums gemacht wird, das ganz specielle Cult-Zwecke zu verfolgen hatte, ganz abgesehen davon, ob sein Bild, wie es uns die Sage zeigt, zuerst als Hirt, später als kriegerischer Fürst eines kriegerischen Volkes, das sich unter ihm erst seine Existenz erkämpfen muß, ob dieses Bild im Einklange stehe mit einem Institute, welches wo nicht Zeiten des Friedens und einer vorgeschritteneren Cultur, so doch den Sinn für die Beschäftigungen des Friedens vorausseßen müßte.

Der Ausbau des Cultus nach besonderen Zwecken mittelst besonderer Priesterschaften gilt übereinstimmend als Werk des Numa; werden diesem nun obenein solche religiöse Einrichtungen beigelegt, die mittelbar auch eine Hebung des Ackerbaues bezweckten), so wäre es ganz entsprechend, wenn ihm auch die Stiftung einer eigenen Feldpriesterschaft beigelegt würde, während eine solche unter den Einrichtungen des Romulus als anomal erscheinen muß. Warum ist nun die Tradition, die sonst immer grade dadurch fündigt, daß sie an Analoges anknüpft, nur hierin dieser Maxime untreu geworden, daß sie den kriegerischen Romulus zum Stifter und Mitgliede der friedlichen Arval-Brüder machte? Eine Variante wenigstens über den Stifter dieser Brüderschaft durfte erwartet werden.

Aber nicht bloß die Person des Stifters befremdet, sondern auch die eigenthümliche Einkleidung, welche dieses Factum in der Sage erhalten: Romulus habe sich, als einer der zwölf Söhne seiner Pflegemutter Acca Larentia gestorben, an Stelle desselben bei der Opferfeierlichkeit betheiligt, welche Acca mit ihren Söhnen jährlich zu begehen pflegte. Wozu nun diese Einkleidung, während doch die Einsetzung der Curien Opfer durch Romulus ebenso wie Numa's Institutionen schlechthin als gesetzgeberische Akte erwähnt werden? Wer sind jene vor-romulischen Arval-Brüder, jene zwölf Acca-Söhne, die nur in Bezug auf dieses Priesterthum die Sage kennt? Liegt darin, daß der Herrscher Roms in eigener Person in ihre Opfergenossenschaft tritt, eine tiefere Bedeutung? alles Fragen, die man noch nicht einmal aufgeworfen hat, und die doch vorher genügend beantwortet sein müßten, wenn die alte Auffassung der Arvalen noch länger für richtig gelten soll.

Doch es giebt noch gewichtigere Bedenken. Zunächst erscheint der Zweck, jährlich einmal ein Opfer für das Gedeihen der Feldfrüchte darzubringen, verhältnißmäßig nicht bedeutend genug,

3) Abgesehen von den altitalischen Lupercalien, die an das frühere Hirtenleben des Romulus-Stammes anknüpfen, und ebenso von dem gleichfalls vorrömischen Hercules-Cultus an der Ara maxima durch die Geschlechter der Potitier und Pinarier (Liv. I, 7, 15), beschränken sich die Angaben der Alten über CultEinrichtungen des Romulus auf das oben angeführte. Dionysius beginnt zwar ziemlich pomphaft den Bericht über Romulus' Schöpfungen im Gebiete des Religionswesens: A. R. II, 21: Ev yovv äily nólei vɛoκτίστῳ τοσούτους ἱερεῖς καὶ θεραπευτὰς τῶν θεῶν εὐθὺς ἀποδειχθέντας οὐδεὶς ἂν εἰπεῖν ἔχοι —, aber ob wohl oder vielmehr weil er sich dabei auf den gelehrtesten Alterthumsforscher, Varro, stüßt, so kann er nur die hinsichtlich der Gentil- und Curien-Sacra von Romulus getroffenen Einrichtungen namhaft machen. 4) Bon dieser Art sind Numa's Vorschriften bei Plin. h. n. XVIII, 2: „deos fruge colere, et mola salsa supplicare, atque, ut auctor est Hemina, far torrere"; ferner die Einsetzung der Fornacalia als farris torrendi feriae" (Plin. 1. 1.), so wie die Stiftung der Robigalia (Plin. XVIII, 29, 69), der Fordicidia (auf den Rath von Faunus und Egeria nach mehrjährigem Mißwachs, Ovid. Fast. IV, 629 ff.) u. dgl. m.

um dafür erstens überhaupt ein eigenes Priester-Collegium einzurichten, und zweitens diesem Collegium Rechte und Ehren einzuräumen, die mit seiner scheinbaren Obscurität in grellem Widerspruche stehen. Durch alle Stürme der Zeit, von Romulus an durch die Jahrhunderte des Königthums und der Republik bis in die späte Kaiserzeit erhält sich jenes Priesterthum in ungestörter aristokratischer Abgeschlossenheit, durch eigene Wahl (Cooptation) sich ergänzend 3).

5) Es ist eine völlig müßige Vermuthung, wenn Marini, gli Atti e monumenti de' Fratelli Arvali, Roma 1795, p. 19 f. gegenüber der Ansicht von Boindin (Mém. de l'Acad. des Inscr. t. I p. 86. t. XXXVII p. 271), daß dem Volke keinerlei Betheiligung an der Wahl der Arvalen zustand, meint: potrebbe forse essere, che ab antico i Re, successori di Romolo, Istitutore degli Arvali, nominassero, e poscia o il Collegio, o il Popolo radunato." Wäre die Arvalität je durch das Volk ertheilt worden, so` würde sich gewiß den Historikern wiederholt Anlaß geboten haben, dieser Würde Erwähnung zu thun, während sie so dieselbe vollständig ignoriren. Unter Numa's Priesterclassen haben die Arvalen keinen Play gefunden, und es scheint, daß sie auch in der Folge gleich den Sodales Tities, von denen später noch die Rede sein wird, außerhalb der eigentlichen Staatskirchen-Verfassung, wenigstens außerhalb der Reihe derjenigen kirchlichen Aemter standen, deren Wirkungskreis irgendwie auch auf das politische Leben Einfluß übte. Darum werden sie auch von der lex Domitia, 649 d. St., nicht betroffen worden sein. Die Gründe dafür werden sich später noch klarer herausstellen. Eben so müßig ist die weitere Vermuthung Marini's p. 20: Dalle nostre tavole, che tutte sono de' tempi dell' Impero, si vede che era forse degl' Imperatori, che ne avranno fatto ascrivere nella Compagnia anche oltre al numero stabilito," die Arvaltafeln wenigstens sind kein Beleg dafür; denn wo die bei einer Wahl oder heiligen Handlung anwesenden Mitglieder aufgezählt werden, beträgt ihre Zahl immer nur weniger als zwölf, nie aber darüber. Auch dies muß in Abrede gestellt werden, daß hie und da etwa die Kaiser durch eine Kabinetsordre (per codicillum) Fratres Arvales ernannt hätten, wie dies in Bezug auf Staatskirchen-Aemter Lampridius von Alexander Severus berichtet, vit. 49: Pontificatus et Quindecimviratus et Auguratus codicillares fecit. Wenn es auf den Arvaltafeln bei Marini, N. XXII, lin. 22 sqq. heißt:

ISDEM. COS. K. MART. || IN. AEDE. CONCORDIAE. ADSTANTIBUS. FRATRIBUS. ARVA-
LIBUS. EX. TABELLA. IMP. || [T.] CAESARIS. VESPASIANI. AUG. MISSA. C. SALVIUM.
LIBERALEM. NONIUM. BAS || SUM. IN. LOCUM. C. MATIDI. PATRUINI. DEMORTUI.
COOPTAMUS.

so ist unter der tabella missa, wie auch Marini einsah a. a. D., nicht ein Handschreiben des Kaisers zu verstehen, sondern das übersendete Stimmtäfelchen, mit welchem Titus, als Mitglied des Collegiums, sein Wahlrecht ausübte. Daß das Collegium den auf dem kaiserlichen Wahlzettel stehenden Candidaten einstim mig zu dem seinigen machte, wird nicht eben verwundern. Hinsichtlich dieser tabellae scheint sich jedoch Marini in dem Irrthum zu befinden, als ob per tabellas" der gewöhnliche Abstimmungs-Modus bei einer Neuwahl im Arval-Collegium gewesen sei. Vielmehr ist aller Grund vorhanden, daß die Anwesenden mündlich stimmten, während es den Abwesenden gestattet war, ein Stimmtäfelchen zu schicken. Dies zeigt sich wiederholt aus N. 1. der Inschrifttafeln, wo denen, die im Collegium selbst anwesend waren, die beigefügt werden, welche per tabellas cooptarunt." Nach Marini's Ergänzung hätte man daselbst zu lesen von lin. 9 ab:

ISDEM. COS. PRIDIE. EIDUS. MAIAS. IN. REGIA

10. Cn. Cornel. CN. [F.] LENTULUS. AUGUR. MAG. IN. LOCUM. L
Aemilii. L. F, PAULLI. DRUSUM. CAESAREM. TI. F. AUGUSTI. N

Fratrem ARVALEM. COOPTAVIT, ET. AD. SACRA. VOCAVIT
Adfuerunt CN. POMPEIUS Q. F. L. DOMITIUS. AHENOBARBUS

L. Calpur. L. F. PISO. PONTIF. T. QUINCTIUS. CRISPINUS
15. Valerianus. PER. TABELLAS. COOPTARUNT

Adfuerunt Imp. Caes. AUGUSTUS. TI. CAESAR. AUGUSTI. F. GERMANICUS

PAULLUS. FABIUS. MAXIMUS.

Isdem Cos. EIDUS. XVIII. K. IANUARIAS. IN. REGIA

Cn. CorneliUS. CN. F. LENTULUS. AUGUR. MAG. IN. LOCUM. CN

25. Pompei POMPEIUM. AUGUREM. ET. IN. LOCUM. IMP.

Caesaris AUGUSTI .

Cooptavit et AD. SACRA. VOCAVIT

FRATRES. ARVALES

Adfuerunt Drusus CAESAR. TI. F. L. PISO. PONTIFEX. T. QUINCTIUS
Crispinian. Valerian. M. CORNUTUS. PER. TABELLAS. COOPTAVIT

25. Adfuerunt Tib. Caes. Divi Aug. F. AUGUSTUS.

Die Ergänzung der Zeilen 16 und 25, wie sie hier nach Marini gegeben wurde, ist offenbar falsch; schon der unverhältnißmäßig große Raum, der an beiden Stellen beansprucht wird, wenn vor AUGUSTUS nicht nur der erste Theil des Namens sondern noch ADFUERUNT hinzugefügt werden müßte, spricht gegen diese Ergänzung. In den Zeilen 9—17 und 18-25 liegen die Protokolle zweier Wahlversammlungen des Collegiums aus Augustus' Lodesjahre, 767 d. St. 14 n. Ch., vor. In der ersten Bersammlung am 17. Mai,

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