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ihnen statthabenden gegenseitigen Zusammenhanges dient, so müssen diese Gleichartigkeit und dieser Zusammenhang auch in ihrer Anwendung auf die menschliche Gesellschaft wahr sein. Beim Mangel irgend welcher anderer Beweisgründe kann schon das Gesetz der Aequivalenz der Kräfte allein als unwiderlegliches Zeugniss für die Realität der Existenz der menschlichen Gesellschaft dienen.

Die grössere oder geringere Intensität und Quantität der Kräfte, über die eine Gesellschaftsgruppe verfügt, wird dargestellt durch die Ausdehnung und Beschaffenheit des durch einen Volksstamm, eine Nation oder einen Staat eingenommenen Territoriums, durch die productiven Kräfte und natürlichen Reichthümer dieses Territoriums, durch die physischen und geistigen Eigenschaften des Volkes selbst, durch seine numerische Stärke und angesammelten Kapitalien, oder durch seinen Unternehmungsgeist, seine Gesetzgebung, politische Bedeutung, Bildung, seinen Wohlstand u. s. w. Die Vergangenheit und der gegenwärtige Zustand

der Menschheit, die Zeiten wo die Völker meist noch als Wilde lebten bis hinauf zu der alle Wohlthaten der Civilisation geniessenden Jetztzeit, sie zeigen uns zahllose Stufen zweckmässiger Organisation aufstrebenden Wohlstands und wachsender Bildung, materieller und geistiger Entwickelung der einzelnen gesellschaftlichen Gruppen. Eigenthum, Recht, Macht und Freiheit erscheinen auf oben erwähnten beiden äussersten Stufen der socialen Entwickelung einerseits nur noch als undeutliche Anfänge, andererseits in grossartigster Kraftentwickelung, in den mannigfaltigsten Formen materieller und geistiger Thätigkeit.

Woraus entspringt dieser Unterschied in der Kundgebung und Concentration der materiellen und geistigen Kräfte in den verschiedenen Gruppen des Menschenreichs? Warum ist eine Gruppe nicht im Stande sich über die Grenzen eines bestimmten engen Raumes hinaus auszubreiten, nicht kräftig genug, um sich über die ersten Stufen der ursprünglichen Entwickelung zu erheben, während eine andere ganze Länder überfluthet, in alle Himmelsstriche vordringt, in ihren Händen unermessliche materielle Reichthümer und geistige Kräfte vereinigt und, im Falle eines Zusammenstosses mit anderen gesellschaftlichen Gruppen, diese verdrängt, erdrückt und vernichtet?

Diese Erscheinung erklärt sich durch die Verschiedenartigkeit der zweckmässigen Entwickelung des einen oder anderen gesell

schaftlichen Organismus, eben so wie die grössere oder geringere Verbreitung dieser oder jener Gattung des Pflanzen- oder Thierreichs sich aus der grösseren Zweckmässigkeit ihrer physiologischen Verrichtungen, ihres morphologischen Baues oder der Concentration ihrer Kräfte als Individuum erklärt.

Die Zweckmässigkeit in der Wirkung der organischen Naturkräfte besteht darin, dass jeder Organismuss für sich lebt und wirkt, die Kräfte der Natur zu seinen Zwecken verwendet und die eigenen Kräfte entsprechend dem gemeinschaftlichen Zweck, der sich im Typus, in der Art, in der Gattung der Pflanzen oder Thiere ausprägt, entwickelt. Diese zweckmässige Thätigkeit offenbart sich innerhalb des Pflanzenlebens als vollständig bewusstloses Streben nach Realisirung des Typus, in den Thieren als Instinct, im Menschen als selbstbewusst freier Wille. Unter der Leitung eines unbewussten Strebens, eines unklaren Instincts oder aber des vernünftig - freien Willens verwendet die Pflanze, das Thier, der Mensch die Naturkräfte zu ihren besonderen Zwecken, indem sie sich dem entsprechend innerhalb bestimmter und für jeden Organismus vorausgezogener Grenzen entwickeln. Doch wie jeder höhere Organismus alle Entwickelungsphasen niederer Organismen, zu welchen nur die neue höhere Phase hinzutritt, in sich darstellt; so sind die niedriger stehenden Organismen ihrerseits aber auch wieder von der Thätigkeit unorganischer Kräfte abhängig. In der Pflanze findet neben der organischen auch eine unorganische Thätigkeit statt. Im Thier wirkt gleichzeitig mit dem Instinkt, eine unbewusste Thätigkeit pflanzlicher und unorganischer Kräfte. Im Menschen aber kommen nicht nur diese letzteren, sondern neben der pflanzlichen Entwickelung und dem Instinkt auch noch der vernünftig-freie Wille zum Ausdruck.

Unter dem Einflusse des oben aufgeführten allgemeinen Gesetzes der Wechselwirkung und Concentration der Kräfte findet in der Gesellschaft dieselbe Wechselwirkung, dieselbe Polarisation der Kräfte statt, die uns die Natur in der Form von Kraft und Materie vorführt. Das Gesetz der Wirkung der Kräfte ist ein und dasselbe für die Natur und für die Gesellschaft. Nicht kann es für jene und diese zwei Gesetze geben: der Mensch bildet. einen Theil der Natur, die Gesellschaft aber besteht aus einzelnen Persönlichkeiten, folglich kann es in der Gesellschaft nichts geben, was nicht auch in der Natur vorhanden wäre. Wie die Natur, so stellt auch die Gesellschaft eine unendlich complicirte Formel

dar, in der jeder Coëfficient, indem er sich ohne Unterlass ändert, dadurch auch das gegenseitige Verhältniss aller übrigen Coëficienten modificirt. In der Ergründung, in der Differenzirung und Integrirung dieser Formel besteht die Aufgabe einerseits der socialen Wissenschaften, andererseits der Naturforschung. Da aber die menschliche Gesellschaft einen Theil, nicht der unorganischen, sondern der organischen Natur bildet, so ist auf die Gesellschaft nicht nur das Gesetz der Aequivalenz der unorganischen Kräfte anzuwenden, sondern auch das Gesetz der organischen und um so viel höher potenzirten Entwickelung, als die menschliche Gesellschaft einen im Vergleich zu den übrigen Naturreichen höher stehenden Organismus repräsentirt. Dieses Gesetz, auf die menschliche Gesellschaft angewandt, zeigt sich namentlich in der stufenweise immer höher steigenden zweckmässigen Wechselwirkung zwischen Materie und Kraft, in den höheren Organismen auf Kosten der niedrigeren, und in beiden wieder auf Kosten der unorganischen Natur.

In der, der physiologischen Seite der pflanzlichen und thierischen Organismen entsprechenden ökonomischen Sphäre der Gesellschaft wird diese Zweckmässigkeit durch eine grössere oder geringere Productivität, sowohl im Gebiete der Arbeit, als auch des Kapitals ausgedrückt. Dass die Productivität der Arbeit, sowohl der physischen als geistigen, desgleichen die Anhäufung von Kapital dabei im weitesten Sinne aufzufassen sind, versteht sich von selbst.

In der, der morphologischen Seite der Entwickelung der übrigen Organismen entsprechenden rechtlichen Sphäre der Gesellschaft dient als Massstab der zweckmässigen Entwickelung die gesetzmässige Abgrenzung der Thätigkeitsäusserungen einzelner Individuen und ganzer Gesellschaftsgruppen, d. h. Mehrung von Recht und rechtmässiger Freiheit.

In der, der individuellen Seite der Entwickelung der Pflanzen und Thiere homogenen politischen Sphäre der Gesellschaft besteht die Zweckmässigkeit der Thätigkeitsäusserungen in der vernünftigen Concentration und Vertheilung der Macht im Staate unter Aufrechthaltung vernünftiger Benutzung politischer Freiheit.

Die Gesetze der zweckmässigen Entwickelung der Gesellschaft in der ökonomischen Sphäre lehren die ökonomischen Wissenschaften, die der rechtlichen - die Jurisprudenz, und endlich die der politischen Sphäre - die politischen Wissenschaften. Die Erforschung derselben Gesetze in Bezug auf die Gesellschaft

als Gesammtheit, ist Gegenstand der allgemeinen Sociologie. Ihre Aufgabe ist es, alle Gebiete der einzelnen, die menschliche Gesellschaft zum Gegenstande habenden Wissenschaften unter einen allgemeinen Nenner zu bringen, in gleicher Weise, wie der Naturforscher die Ergebnisse physikalischer, chemischer, biologischer a. s. w. Forschungen im Allgemeinen zusammenfasst.

XIII.

Das Princip der Bewegung.

Bewegung ist die ursprüngliche Veränderung, die allen anderen Veränderungen in der Natur zu Grunde liegt. Alle Elementarkräfte sind bewegende Kräfte, und das letzte Ziel der Naturwissenschaften besteht darin, die Bewegungen oder bewegenden Kräfte zu finden, die allen anderen Veränderungen als Grundlage dienen.

Das sind die Resultate und Anschauungen, zu denen gegenwärtig die Naturforschung in Bezug auf die allgemeinen Grundursachen der Wirkung der Kräfte in der Natur gekommen ist, und die von Helmholtz in der oben erwähnten Rede in der Naturforscherversammlung zu Innsbruck dargelegt wurden.

Im Wege der Analyse und Zurückführung auf einfache Grundursachen kann Alles in der Natur unter den Begriff der Bewegung subsumirt werden, nur mit dem Unterschiede, dass, je mehr wir von der unorganischen Natur zur organischen emporsteigen, die Bewegung der Materie immer zweckmässiger, freier, vergeistigter erscheint, bis sie endlich im Menschen sich als vernünftig-freier Wille und in der Gesellschaft als sociale Freiheit offenbart.

Auf solche Weise zerlegt und analysirt, erscheint die Materie nur als relative Bewegung, als Complex verschiedener periodischer, rhythmischer, durch bestimmte Raum- und Zeitverhältnisse begrenzter und nach bestimmten Gesetzen erfolgender Schwingungen oder Vibrationen. Bedingslos-feste, untheilbar-materielle Atome existiren nirgends. Wir können uns nicht einmal so

kleine Parzellen, die nicht in noch kleinere Theile zerlegt werden könnten, vorstellen. Die härtesten Körper können vermittelst der Wärme und der Einwirkung anderer Körper zerlegt, verflüchtigt, in so kleine Parzellen getheilt werden, dass diese sich unserer Wahrnehmung vollständig entziehen. Obgleich die Wissenschaft noch nicht dahin gelangt ist, die sogenannten einfachen Körper in ihre Bestandtheile chemisch zu zerlegen, so weist nichts desto weniger doch Alles darauf hin, dass auch sie, gleich den zusammengesetzten Körpern, nur verschiedene Bewegungen und Schwingungen der Materie darstellen. Die chemische Zusammensetzung der einfachen Körper, sowohl als der zusammengesetzten, wird nur bedingt durch Aenderung der Bewegung und Schwingungen der Materie, durch Umsetzung der Kraft aus einem Verhältniss, einem Zustande in einen anderen, in derselben Weise, wie es beim Uebergange der Kraft aus mechanischer Bewegung in Wärme und umgekehrt auf Grund des Gesetzes der Aequivalenz stattfindet.

Bis jetzt ist es freilich nur in wenigen Gebieten der Naturkunde gelungen, die Naturerscheinungen auf Bewegungen und Schwingungen bestimmter Art zurückzuführen, wie z. B. in der Astronomie, der Akustik und Optik. Besonders beachtungswerth sind die letzten Entdeckungen über Lichterscheinungen. Bunsen und Kirchhoff haben gezeigt, dass die Dämpfe gewisser Stoffe bestimmte Lichtstrahlen absorbiren. Professor Tyndall machte die Beobachtung, dass von verschiedenen Gasen ein bestimmtes Wärmequantum absorbirt wird. Hieraus lässt sich schliessen, dass die Atome dieses oder jenes Stoffes einen Vibrationsgrad haben, der mit Aetherwellen von einer gewissen Länge oder Periodicität zusammenfällt. Diese oder jene Art von Parzellen oder Molekulen kann in Vibration versetzt werden, die mit einer bestimmten Art von Aetherwellen übereinstimmt, so dass letztere nach Massgabe der in den Parzellen oder Molekulen erzeugten Bewegungen absorbirt werden. Die Parzellen und Molekulen können ihrerseits wiederum durch ihre Schwingungen dieselbe Art von Aetherwellen hervorbringen, durch die sie in Vibration versetzt wurden. Trotz des ungeheuren Unterschiedes in der Dichtigkeit des Aethers und der ponderablen Materie, können die Wellen des ersteren die Atome der letzteren in Bewegung setzen, wenn die Aufeinanderfolge der Wellenschläge des Aethers den Schwingungen der Atome entspricht. Die in diesem Fall durch die Aetherwellen erzeugte Wirkung häuft sich an, und jedes Atom erlangt allmählig ein

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