| 1849 - 502 sider
...findet nicht Statt. §. 42. Jede gekröute Preisschrift bleibt Eigentliuut ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift von der Akademie...Verfasser fünfzig Exemplare, und verzichtet auf das Eigenthumsrecht. §. 43. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um die von... | |
| 1848 - 440 sider
...findet nicht Statt. §. 42. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthnm ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift von der Akademie...Verfasser fünfzig Exemplare, und verzichtet auf das Eigenthumsrecht. §. 43. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um die von... | |
| 1848 - 434 sider
...findet nicht Statt. §. 42. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift von der Akademie...Verfasser fünfzig Exemplare, und verzichtet auf das Eigenthumsrecht. §. 43. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um die von... | |
| 1849 - 534 sider
...findet nicht Statt. §. 42. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift von der Akademie...Verfasser fünfzig Exemplare, und verzichtet auf das Eigenthumsrecht. . . • , .; §. 43. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1856 - 404 sider
...findet nicht Statt. §. 57. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigcnthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift von der Akademie...fünfzig Exemplare und verzichtet auf das Eigentumsrecht. §. 58. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um die von ihr ausgeschriebenen... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1851 - 332 sider
...findet nicht Statt. §• 4«. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigentbum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift von der Akademie...Verfasser fünfzig Exemplare, und verzichtet auf das Eigenthnnureclit. §. 43. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung am die von... | |
| 1851 - 764 sider
...findet nicht Statt. §. 42. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift von der Akademie...Verfasser fünfzig Exemplare, und verzichtet auf das EigenthumsrechL §. 43. Die* wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um die von... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1856 - 408 sider
...findet nicht Statt. §. 87. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthnm ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift von der Akademie als abgesondertes Werk in Drnck gelegt. In diesem Falle erhält der Verfasser fünfzig Exemplare nnd verzichtet anf das Eigenthnmsrecht.... | |
| Otto Linné Erdmann - 1852 - 558 sider
...Statt. .'i. _.,,,, §. 42. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenlhum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift von der Akademie...Verfasser fünfzig Exemplare, und verzichtet auf das Eigenthumsrecht. .. ... '-..».. §. 43. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1853 - 240 sider
...Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselhe, so wird die Schrift von der Akademie als ahgesondertes Werk in Druck gelegt. In diesem Falle erhält der...Verfasser fünfzig Exemplare, und verzichtet auf das Eigenthumsrecht. §. 43. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerhung um die von... | |
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