| 1875 - 634 sider
...angefangene Stunde. Die Entschädigung ist unter Berücksichtigung des von dem Zeugen versäumten Erwerbes zu bemessen und für jeden Tag auf nicht mehr als zehn Stunden zu gewähren. Personen, welche durch gemeine Handarbeit, Handwerksarbeit oder geringeren Gewerbebetrieb ihren Unterhalt... | |
| 1880 - 620 sider
...angefangene Stunde. Die Entschädigung ist unter Berücksichtigung des von dem Zeugen versäumten Erwerlies zu bemessen und für jeden Tag auf nicht mehr als zehn Stunden zu gewähren. §3. Der Sachverständige erhält für seine Leistungen eine Vergütung naoh Massgabe der erforderlichen... | |
| 1880 - 616 sider
...angefangene Stunde. Die Entschädigung ist unter Berücksichtigung des von dem Zeugen versäumten Erwerbes zu bemessen und für jeden Tag auf nicht mehr als zehn Stunden zu gewähren. § 3. Der Sachverständige erhält für seine Leistungen eine Vergütung nach Massgabe der erforderlichen... | |
| Baden (Germany) - 1879 - 666 sider
...angefangene Stunde. Die Entschädigung ist unter Berücksichtigung des von dem Zeugen »ersäumten Erwerbes zu bemessen und für jeden Tag auf nicht mehr als zehn Stunden zu gewähren. 531 nissen mit solchen Personen befinden, erhalten die nach dem geringsten Satze zu bemessenhe Entschädigung... | |
| Bavaria (Germany). - 1880 - 628 sider
...angefangene Stunde. Die Entschädigung ist unter Berücksichtigung des von dem Zeugen versäumten Erwerbes zu bemessen und für jeden Tag auf nicht mehr als zehn Stunden zu gewähren. Personen, welche durch gemeine Handarbeit, Handwertsarbeit 1) Ni« jetzt «»NN in Vayein l» Geltung... | |
| 1887 - 1220 sider
...Stunde, und es ist „die Entschädigung unter Berücksichtigung des von den Zeugen versäumten Erwerbs zu bemessen und für jeden Tag auf nicht mehr als zehn Stunden zu gewähren". — Wer notorisch keinen Erwerb Hat und darum einen solchen auch nicht versäumen kann, hat eine Entschädigung... | |
| 1894 - 598 sider
...§. 2 der Gebührenordnung im Betrage von zehn Pfennig bis zu einer Mark für jede angefangene Stunde und für jeden Tag auf nicht mehr als zehn Stunden zu gewähren ist, fohin die Gebühr eines Zeugen für Zeitverfäumniß höchstens zehn Mark für den Tag beträgt,... | |
| Paul Daude - 1899 - 162 sider
...angesangene Stunde. Die Vergütung ist unter Berücksichtigung der Erwerbsverhältnisse des Sachverständigen zu bemessen und für jeden Tag auf nicht mehr als zehn Stunden zu gewähren. Außerdem sind dem Sachverständigen die auf die Vorbereitung des Gutachtens verwendeten Kosten, sowie... | |
| Germany - 1900 - 868 sider
...angefangene Stunde. Die Vergütung ist unter Berücksichtigung der Erwerbsverhältnisse des Sachverständigen zu bemessen und für jeden Tag auf nicht mehr als zehn Stunden zu gewähren. Ausserdem sind dem Sachverständigen die auf die Vorbereitung des Gutachtens verwendeten Kosten, sowie... | |
| 1902 - 890 sider
...Stunde. — Die Vergütung ist unter Berücksichtigung der Erwerbs Verhältnisse des Sachverständigen zu bemessen und für jeden Tag auf nicht mehr als zehn Stunden zu gewähren. — AuTserdem sind dem Sachverständigen die auf die Vorbereitung des Gutachtens verwendeten Kosten,... | |
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