Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, so wie wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung gegen mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird. Deutsche Viertel-Jahrsschrift - Side 831851Fuld visning - Om denne bog
| Franz Wigard - 1849 - 816 sider
...Klagen gegen den Reichsfiscus. n. Klagen gegen deutsche Staaten, wenn die Verpflichtung, dem Ansprüche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft...mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird. Durch die frühere Fassung war die Eompetenz des Reichsgericht« von der erst zu entscheidenden materiellen... | |
| Baden (Germany) - 1849 - 730 sider
...dem Ansprüche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, so wie wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung gegen mehrere...Ueber die Frage , ob ein Fall zur Entscheidung des ReichögerlchtS geeignet sei, erkennt einzig und allein das Reichsgericht selbst. 8. 128. Ueber die... | |
| Franz Jakob Wigard - 1849 - 878 sider
...gegen den Reichssiscus. u) Klagen gegen deutsche Staaten, wenn die Verpflich« tung, dem Ansprüche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft...sowie, wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung gegen meh« rere Staaten in einer Klage geltend gemacht wirb. In dem im Nebligen gleichlautenden Beschlüsse... | |
| 1849 - 284 sider
...dem Anspruche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, so wie, wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung gegen mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird. " werden nach dem Antrag des Verfassungsausschusses angenommen. §. l29 wird nach vorgängiger Ablehnung... | |
| David Hansemann, Deutscher Bund - 1849 - 82 sider
...dem Ansprüche Genüge zu leisten, zwischen mehrereu Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, so wie wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung gegen mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird. schcn Verfassung bleibt ja in der That fast nichts übrig, wozu die Reichsgewalt nicht befugt wäre.... | |
| Germany Nationalversammlung - 1849 - 816 sider
...gegen den Reichssiscus. i». Klagen gegen deutsche Staaten, wenn die Verpflichtung, dem Ansprüche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, sowie, wenn dir gemeinschaftliche Verpflichtung gegen mehrere Stallten in «ine« Klage geltend gemacht wird. ,^... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 sider
...dem Anspruche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, so wie wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung gegen mehrere...Fall zur Entscheidung des Reichsgerichts geeignet sei, erkennt einzig und allein das Reichsgericht selbst. §. 128. Ueber die Einsetzung und Organisation... | |
| David Hansemann - 1850 - 400 sider
...An» sprucht Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweiselhaft oder bestritten ist, so wie wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung gegen mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird. (Art. 117 l.) 80) Die Bestimmung, daß ein Einzelstaat „gegen die Reichs„gewalt wegen Verletzung... | |
| Hermann Johann Friedrich Schulze - 1881 - 1138 sider
...Staaten, wenn die Verpflichtung, Ansprüchen Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten streitig ist, sowie wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung...mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird. Solche hervorragende Befugnisse wollte besonders die preussische Regierung dem Bundes- oder Reichsgericht... | |
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