Preußen, beide für ihre gesammten vormals zum deutschen Reich gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogthum Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche... Deutsche Viertel-Jahrsschrift - Side 1791851Fuld visning - Om denne bog
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1817 - 574 sider
...souverainen Fürsten und freien Städte Teutsch, lands , mit Einschluß II. MM. des Kaisers von 0est«ich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande: und zwar der Kaiser von Oestreich, der Kü, nig von Preußen, beide für ihre gesammten vormals zum teutsthen Reiche gehörigen... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1832 - 706 sider
...souveraimn Fürsten und freien Städte Teutschlands, mit Einschluß II. MM. des Kaisers von Bestreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande; und zwar der Kaiser von Bestreich, der König von Preußen, beide für ihre gesammtcn vormals zum teutschcn Reiche gehörigen... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 sider
...Bestimmungen. Art. l. Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, mit Einschluß JJ. MM. des Kaisers von Oesterreich und der Könige von Preußen,...der Niederlande; und zwar der Kaiser von Oesterreich , der König von Preußen , beide für ihre gesammten vormals zum deutschen Reich gehörigen Besitzungen;... | |
| C. A. Roessler - 1834 - 470 sider
...Bestimmungen. Artikel 1. Vie souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands, mit Einschluß II. MM. des Kaisers von Oesterreich und der Könige von Preußen,...Niederlande; und zwar der Kaiser von Oesterreich, der König von Preußen, beyde für ihre gesammten vormahls zum deutschen Reich gehörigen Besitzungen;... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1847 - 800 sider
...souverainen Fürsten und freien Städte Teutschlands, mi Einschluß II. MM. des Kaisers von Ocstrcich und der Könige von Preußen von Dänemark und der Niederlande; und zwar der Kaiser von Vestreich, de König von Preußen, beide für ihre gesammten vormals zum tcutschen Reich gehörigen... | |
| Friedrich Christoph Förster - 1861 - 1372 sider
...befundenen Vollmachten, folgende Artikel verabredet: I. Allgemeine Bestimmungen. Art. I. Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Oestreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Nieder? lande, und zwar der Kaiser von... | |
| Eugen H.Th Huhn - 1863 - 602 sider
...Fürsten und freien Städte Deutschlands, mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers vonOesterreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande, und zwar der Kaiser von Oesterreich'und der König von Preußen, beide für ihre gesammten, vormals zum deutschen Reich gehörigen... | |
| 1864 - 406 sider
...Fürsten und freien Städte Deutschlands mit Ginschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Oestreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande, und zwar der Kaiser von Oestreich, der König von Preußen, Beide für Ihre gesammten, vormals zum deutschen Reiche gehörigen... | |
| Edgar Bauer - 1873 - 206 sider
...Ausgabe: „in allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden". '*) Artikel I: „Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands, mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaiseis von Oesterreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande, und zwa^ der... | |
| Wilhelm Hopf - 1896 - 560 sider
...„Bundesacte. Im Namen der allerheiligften und unteilbaren Dreieinigkeit", vom 8. Juni 1815. Art. 1. Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands...Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich und dei Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande, mit» zwar der Kaiser von Oesterreich... | |
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