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UNIV. OF CALIFORNIA

Das durch den Längsabfall des asiatischen Continentes vom Himalaya

auf der einen und durch die Hügelketten des (die Wasserscheide zwischen Brahmaputra und Barak bildenden) Bura-Ail-Gebirge (in die Verlängerung von Miun Mura übergehend) auf der anderen Seite begrenzte Thal Assam's wird im Osten durch den Knoten der Langtam-Kette geschlossen, in das Namkio-Gebirge übergehend, mit den Quellen des Lohita im Lauhitja genanntem Gebiet, und der Verlängerung zum Patkoi (mit den Quellen des Khyendwen).

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An die eingeborenen Stämme von Bengalen, Behar und Orissa, mit ihrer Scheidung in die (als den Tamil und Telugu verwandten) dravidischen (Oraon, Maler, Ghond, Khand) und Kolarier (zu Santal, Munda u. f. gehörig), schliesst Dalton die (obwohl nicht arisch, doch sprachlich veränderten) Hinduised Aborigines“ an, (von Cheros und Kharwars bis Mars, sowie Bhuiyas), während in Assam, neben den geschichtlich veränderten Thalbewohnern die (dann bis Khyen, Karen und weiter durch die hinterindische Halbinsel verzweigten) Hügelvölker auftreten, welche in dem Abschluss bei Sudya mit den an der Nordgrenze umhergezogenen zusammentreffen. Von diesen letzteren folgt auf die von den Bhutia berührten Lepcha (mit Limbu), die bunte, aber geographisch (im gleichen Betroffenwerden durch geschichtliche Bewegung) abgeschlossen erhaltene Stammeswelt Nepal's, und dann durch die unbestimmt schattirende Bewohnerschaft von Kumaon (mit dunkelm Dom), Garwhal, Spiti, Lahul, das Auslaufen in Kashmir, dem arischen Vorposten diesseits des Indus, wieder mit Ladakh zusammenstossend.

Die Bevölkerung Bengalen's 1st (nach Hunter) das Product der Eingeborenen (als Dasyu) mit arischen Einwanderern als Beherrschern, wie dann in der Geschichte rückläufig auseinander zu legen.

Die Geschichte Assam's führt (aus dem Reiche Pong) Samlongha (Bruder Sukempha's) nach Sudya (777 p. d.), sowie (1228) unter Chukupha die Ahom und zum Zusammenstoss mit den, vor den in's untere Kamarupa (dem Lande indischer Legenden) einfallenden Koch, nach Dinapur (im oberen Kamrup) zurückgezogenen Chutia und Kacchari, während dann bald darauf auch Mohamedaner eingreifen, sowie später Birmanen.

Die Hügelstämme beginnen, als äusserste, mit den Garo, woran sich Kasya und Jyntia schliessen, sowie die Mikir, während die Vielheit der Naga sich bis zu den (mit Michmis in Richtung nach China sowohl, wie aus den Singpho mit Khamti in Verwandtschaft zu den Shan berührten) Abor erstreckt,

Bastian, Assam.

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den Bedrückern der (deshalb auch zerstreut angetroffenen) Miri, woran sich Duphla und Aka schliessen (bis zu den Bhutia).

Die unbestimmte Zusammenfassung der Naga greift nach den Kuki (in Beziehungen zu Manipur) sowohl, wie nach den Ka-Khyen hinüber, und verläuft auch durch Neyowlung-Naga mit den Naga-Abor (neben Mishmi-Abor) in die zu den Abor gehörigen Kreise, während sie sich in den Mikir den, mit den (nach Vorder-Indien vorgestreckten) Garo benachbarten Kasya (und Jyntia) annähert. In diesen sind deutlich schon seit früherer Zeit allerlei Veränderungen vorgegangen, die in der auf ihrem Gebiete aus Kachar nach dem Brahmaputra-Thal durchführende Kreuzungsstrasse Erklärung finden mögen.

Die Kasya, in solch zweifelhafter Stellung zwischen den Nachbarn, zeigen auch in ihrer Sprache manches Isolirte, während sich für die (in Europa prähistorischen) Stein-Monumente Fortsetzungen zu den Ho, den Singbhum und anderen Kol herstellen liessen, sowie bis Kumaon in mythischen Pandu, in den Steinkreisen von Pandukoli (nebst dekkhanischen Analogien). Als Pandu's Sohn habe ausserdem Bhim Sen unter den Khasyas aus Khas (in Kumaon) Gesittung und geordnete Herrschaft eingeführt, und bis zur ChundDynastie (1178 p. d.) herrschte der Khissia-Raj. Als Goorkha eine Herrschaft in Nepaul begründend, erhielten die Khas (östlich vom Kali oder Ghagra) die Bezeichnung von Parbattia oder Hügelleuten, und wenn die Khasas der LaghmaneeSprache nach Kaschgar führen, liessen sich anderseits von Kasyapa in Kashmir oder Kasyapura classische Reminiscenzen mancherlei Art verfolgen, bis syrischen Kasius und seinem Cult, wenn man will. Den nächsten Anschluss geben die Kathay oder Kasai Manipur's, und bei Cacchari werden die Khyi oder Kasya (nach Fischer) als Miki bezeichnet, während sie sich selbst Khyi oder Kyi nennen in Jyntia (nach Scott). Unter den Garos gehören die Nunyas zu den Khasya (und weitere Anklänge nach Benares hin).

So weit Traditionen bei den Khasya vorhanden sind, sollen sie in Folge von Ueberschwemmungen der Ebene nach den Hügeln gekommen sein, wo auf dem Fels am Jadukotta-Fluss das umgekehrte Boot Basbanya's zu sehen ist. Zwischen Cherra uud Jaintia werden Riesen (Ramha, Nonorrop und Pangnorrop) erwähnt, und der eingeborenen Bevölkerung (den Gemeinen oder Po-Jaih) gegenüber, schieden sich die Einwanderer als Edle (Ba-tri oder Ba-kra) ab Der vornehmste Clan (oder Jai) leitete sich von dem Baum (Ding) Dow, als Jai-ding-dow, während sonst die Clansbezeichnungen von Thüren, Steinen, Schmuck genommen waren oder mit den Speiseverboten zusammenhingen. Auch ergeben sich daraus Bestimmungen über Heirathserlaubnisse. Zur Verständigung unter den verschiedenen Dialecten des Districts wird der von Cherra Punja als Verkehrssprache benutzt. Die engliche Besetzung der Khasya-Hügel vollzog sich erst nach längeren Kämpfen.

Die Dörfer stehen ziemlich unabhängig da, jedes für sich, vorwiegend von dem Longdoh, als Wahrsager und Festordner, sowie, unter ihm, von den Wahadadars oder Sirdar geleitet. Doch wird das am Jahreswechsel der

Göttermutter Jewbei oder Jarbei (Grossmutter oder Mutter) gehörige Opfer einer weissen Ziege, um das Dorf von den krankheitbringenden Dämonen. (Ksuid) frei zu halten, von dem ältesten Greis des Dorfes dargebracht.

Eine Anzahl von Dörfern mag dann unter der Herrschaft eines Raja stehen, wie in alter Zeit ein gemeinsamer Oberherr über das ganze Gebiet der Khasya-Hügel (Ka Ri Khasi) fingirt wird, und sich die Erinnerung im Seim (Mynsim oder Seele) bewahrt.

Bei den Jyntia war diese Organisation eine straffere, und wird dabei die Tradition, welche den ersten Raja von den Garo herführt, im Auge zu behalten sein. Doch fand sich auch einheimische Sage seiner Abstammung von einem Fisch, von dem seine Mutter geschwängert sei. Aehnlich wurde der Erste Raja in Shillong als aus dem Wasser entstanden gesetzt.

In Folge der Menschenopfer englischer Unterthanen im Tempel Kali's durch den Raja von Gaba in Jyntia (1832), erfolgte die englische Besitznahme (1835).

Das Vorwalten des Mutterrechts führte auch hier zu der Neffenfolge, und so erbt der Neffe des Fürsten oder Seim. Auch wird der königliche Titel dieses, als Siem-Sat, zurückgeführt auf Sat, die erste Königin (der Khasya), und ihr wird dann folgerichtig eine Schwester, Sunon mit Namen, zur Seite gestellt, aus welcher sich der Titel Siem-Sunon herleitet, als der den König bei der Thronbesteigung bestätigende Beamte.

Bei den Jyntia wählt die Volksversammlung aus dem Kreise edelster Stammeshäupter einen passenden Gemahl für die, Kunwari (Kanwari) genannte, Schwester des Raja, nämlich diejenige, deren Sohn ihm bei dem Tode zu folgen haben wird, als Beherrscher der Jyntia-Hügel (Ka Si Synteng).

So lange der Nachfolger nicht bestimmt ist, bleibt der Leichnam des Seim oder Seimra unbegraben (bei den Khasya). Seine Macht ist wenig definirt, da schriftliche Aufzeichnungen fehlen. Als Gott (erzählt die Sage in neuerer Version) die Bücher vertheilte, steckte der Bengale das empfangene in sein Gewand, der Engländer in die Tasche, der nackte Khasya dagegen in den Mund, und so es verschluckend, hält er es jetzt im Herzen. Um das Blut rein zu bewahren, folgt dem Raja der Sohn seiner Schwester, die unter solchem Titel als Prinzessin betitelt, einem in der Versammlung der Häuptlinge auserwählten und bestimmten Gatten vermählt wird.

Innerhalb des Dorfes ist der Ausspruch des Longdoh (ong, sprechen, doh, Fleisch) massgebend, auch unterstützt von den aus dem Eierbrechen des weisen (ubostad) Mann (Ubriu Ubastad) zu entnehmenden Winken, oder Ordalen, wie das übliche des Wasseruntertauchens. Der Longdoh beruft bei freudigen Veranlassungen, wie zu Festen, die Kyndai trep (neun Stämme), in Zeiten der Gefahr dagegen die Hiniew-trep (sieben Stämme), besonders, wenn Unfrieden im Dorfe ausbricht, um den Friedensstörer zu entfernen. Mancher Streit entsteht über die Berechnung der 13 Monate mit 21-30 Tagen, auch in Betreff der Märkte, die für jeden der acht Tage in der Woche

an einem bestimmten Platze abzuhalten sind (wenigstens so in der Umgegend von Shillong). Grössere Uebereinstimmung herrscht über die Entfernungen, welche nach der Zahl der Betelgekaue bestimmt werden (von den Westfalen nach der der gerauchten Pfeifen).

Innerhalb der Kasten (Kai-jai) herrscht Heirathsverbot und die Kinder erben von der Mutter, deren Namen sie annehmen.

Die Frau verbleibt auch nach der Ehe (ähnlich wie in Padang) im elterlichen Hause, wo der Gatte ihr Besuche abstattet, wenn er nicht selbst dort seinen Wohnsitz nehmen will.

Bei dieser mehr als gleichberechtigten Stellung der Frau liegt Theilnahme, wie an den Geschäften überhaupt, so am Kriege nahe, und die Lieder der Khasya feiern die Gattin Ula's, des Helden von Cherra, die, als bei dessen Anwesenheit das Dorf durch den Raja Sinkardyem angegriffen wurde, in der Waffenrüstung ihres Mannes an der Spitze der Frauen ausrückte, um die Feinde zurück zu treiben.

Bei Ehescheidungen folgen die Kinder der Mutter. Es müssen bei dieser Trennung fünf Cowries weggeworfen werden, sonst würden die Geschiedenen bei etwaiger Wiederverheirathung den Nachstellungen des über die Heiligkeit der Ehe wachenden Dämon ausgesetzt sein.

Das von dem Ehemann persönlich erworbene Vermögen gehört der Frau oder den Kindern, während das übrige seinem eigenen Clan verbleibt, dem auch der Leichnam zufällt. Nicht die Kinder der mütterlichen Verwandten, sondern der Bruder des Verstorbenen (oder der nächste Verwandte seines Clan's) bringt die Begräbnissopfer, Schwein oder Lamm, wie dieses das Omen bestimmt (wenn die gegen das Licht gehaltenen Eingeweide des Huhns für Anzeichen beschaut werden). Bei den Mru (in Chittagong) diente der Bräutigam drei Jahre im Hause des Schwiegervaters.

Zur Benamung eines Kindes nennen die Eltern eine Reihe von Namen, während der Longdoh Wasser auströpfeln lässt, und derjenige Name, der mit dem Anhangen eines Tropfen zusammenfällt, wird als der richtige dem Kinde beigelegt, das durch Erhalten eines unrichtigen sterben würde.

Wenn kinderlose Eltern auf ihre Gebete Nachkommenschaft erlangen, so wird der Vater (und die Mutter) als Arbeiter betrachtet, der Land bebauend, Gott dagegen als der Pflanzer, der den Samen sendet und täglich bewässert, so dass das Kind aufwächst.

Die Schmiede der Kasya sind einheimische, während die Garo ihr Eisen von den Bengalen beziehen.

Zu den Spielen der Hos (und Kha Kasia) gehören „Pegtops. They are roughly made of blocks of hard wood, but their mode of spinning and playing them, one on another, are the same" (s. Dalton). Laipew (30) bezeichnet unbestimmte Mehrheit, als Laipew ka jat jor (jat, Stamm, jor Essen).

Die als Ka Mensym von Gott erschaffene Seele oder Ka Kyllum (Kyllum,

empfangen) heisst Ka-jor-tynrai (jor, Natur, tynrai, Wurzel), weil vom Vater auf den Sohn aus dem Herzen übergehend.

Die nach dem Tode nicht zum Himmel (ka Bning) aufschwebenden Seelen wandern in Thiere über (Hunde, Kühe, Schildkröten, Krabben etc.) oder schweifen umher, und bleiben dann gefährlich. Zum Schutz werden bei Krankheiten die Vorfahren der Ki ktau temen (ktau oder mütterlicher Grossvater) mit Opfern angerufen. Bei unzureichendem oder mangelndem Opfer strafen die Krankheiten des Dämon Ou-Xiu (oder Ouxouil), und die Kinder sühnen dann die Vorfahren mit dem Schweine des Tap-thaw-lang (tap, bedecken, thaw-lang, Gaben) genannten Opfers.

Im Zorn ausgesprochene Verwünschungen fluchen den Feind hinab in den bodenlosen Abgrund Kyndai paten gmamra oder Bauch der neun Generationen (von 90 Fuss), jeder Tritt 10 Fuss (9 mal).

Bei Reue über eine böse That schwört der Kasya Hass (tyrut) dem Uebel, in Verfolgung und Austreibung der Sünde (khad ka tyrut ka smer). Die Nong krema genannten Opfer (von Lamm, Taube etc.) werden im Sündenbewusstsein dargebracht.

Bei den Khasya1) darf die dem Einzelnen verbotene Speise nicht in dessen Haus gebracht werden (nach Yule). Bei den Oraon (in Chota Nagpur) darf der Stamm das Thier, nach welchem benannt, nicht essen (s. Dalton).

Bei den Ho und Munda tragen die Stämme oder Kili (innerhalb welcher nicht geheiratet werden darf) den Namen der tabuirten Speise (des Aales, der Schildkröte u. s. w.).

1) A Khasia, whether married or single, if he makes his mother's house his home, is said to be earning for his kur (his mother, or his brothers and sisters or his mother and relatives). On his death his property goes to his mother, if living, if not to the grandmother, if she is not living, then to his sisters, should his sisters also he dead, to sisters children. Should the deceased have left no sisters, the property goes to the brothers, should he have no brothers or should they be dead, the property descends to his aunts or to their children, if the aunts are not living, should the aunts have left no children, the property descends to the grandmothers or great-grandmothers sisters or children. The property of a female or her death goes to her mother, if the deceased have no children, or if the mother of the deceased is not living, the property goes to the brothers and sisters, if the sisters are dead, then their children become the heirs. If there are no such children, the property devolves as in the case of males. When a man is not living in his mothers house, but in that of his wife, he earns for his wife and children. On his death his property descends to his wife with the exception of the ornaments and clothing worn by him during his lifetime, what go to the brothers and sisters or other relatives of the deceased, should the deceased have been a widower, the property goes to his children, and in their absence to the sisters of his wife or to her nearest relatives, if there are no sisters. The rank and titles of a deceased male descend to his brother, when no brother exists, then to the male children of his mothers sisters (maternal aunts), should the maternal aunts have no male children living at the time, then to the eldest male child of his sisters. When no relatives are to be found, the property of the deceased goes to the ruler of the country (s. Bivar). Wer (unter den Jaintia) der Tarroo (Zauberei) verdächtig, fällt must throw everything he possesses away, even to the clothes on his body and begin life anew" (Goodwin Austen).

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