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Lipsius vielleicht weniger beanstandet haben, wenn er die in den meisten Ausgaben unrichtige Interpunc tion verbessert hätte. Rec. ist wenigstens überzeugt, dass Ritter ganz richtig ein Comma nach damnatus gesetzt, und so die Worte ob atrocitatem morum mit in insulam Amorgum deportatur verbunden hat. Die atrocitas des Charakters des Serenus war Schuld, dass ihm nicht eine einfache Relegatio, sondern eine Deportatio in insulam als Strafe zuerkannt wurde. -Ueber die Worte decreto Amphictyonum IV, 14 trägt Rec. nach: Hermann griech. Staatsalterth. § 11, 10 p. 15 d. 3. Ausg. und zu IV, 16 die Hauptstelle bei Gaius I, §. 130 u. 136. Da es IV, 26 ausdrücklich heisst: gens legatos miserat, nicht rex Garamantum, so sind wir überzeugt, dass Döderlein's Erklärung der Worte culpae nescia die allein richtige ist. IV, 34 liest man seit Beroaldus: sed ad incepta redeo. Allein da in der Handschrift sed ancepto redeo steht, so ist es vielleicht richtiger sed ad inceptum redeo zu schreiben. Der Singular ist in dieser Redensart stehender Sprachgebrauch, wie z. B. Salust. Jug. c. 4 nunc ad inceptum redeo, c. 42 quamobrem ad inceptum redeo. Šal. Catil. c. 7 ni ea res longius nos ab incepto traheret. Tac. Ann. VI, 22 ne nunc incepto longius abierim. Für inceptum ist in diesem Sinne bei andern Schriftstellern propositum der gewöhnlichere Ausdruck, was z. B. bei Cicero und Quinctilian in mannichfaltigen Redensarten vorkommt, aber Rec. entsinnt sich keines Beispiels für den Plural, weder mit propositum noch mit inceptum. (Schluss folgt.)

Bericht über die Programme der Provinz Brandenburg von 1846.

(Schluss.)

Berlin. Joachimsthalsches Gymnasium. Philologicarum exercitationum in Athenaei deipnosophistas specimen secundum und Supplementa speciminis prim vom Director Meineke (44 S. 4). Ueber diese Arbeit, eine Fortsetzung und Ergänzung des im Progr. v. 1843 erschienenen Specimen primum s. Jahrg. IV. N. 140. Schulnachrichten von dem selben. Das Gymn. hat Classen in 9 Abtheil., indem jede der drei obern Classen in 2 Abtheil. und eine unter diesen wieder in 2 Parallelcötus zerfällt. Die Zahl der Schüler betrug im Sommersem. 330, von denen 120 Alumnen, 4 Zur UniverPensionäre des Alumnats, 206 Hospiten waren. sität sind 26 entlassen. Der Director ist zu Ostern d. J. auf seinen Antrag von der unmittelbaren Verwaltung des mit der Anstalt verbundenen Alumnats enthoben, und der Prof. Wiese zu dessen Stellvertreter in allen Alumnats-Angelegenheiten ernanut worden. Zu derselben Zeit wurde der Prof. Dr. Seyffert, bisher Conrector am Gymn. zu Brandenburg, als Professor angestellt, und die bisherigen Adjuncten, Dr. Giesebrecht und Schmidt zu Oberlehrern hefördert. Durch den Tod verlor die Anstalt am 22. Jan, d. J. den seit 1815 an derselben thätigen Schreib- und Zeichenlehrer J. F. H. Markwordt in seinem 68ten Jahre, dessen Stelle zu Ostern durch den Zeichenlehrer Maler Asmus, und den Schreiblehrer Lesshaft wie der besetzt wurde. Von den an der Anstalt beschäftigten Schulamtscandidaten wurde Dr. Schrader als Conrector am Gymn. zu Brandenburg und Cand. Lentz als Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Colberg angestellt.

Berlin. Französisches Gymnasium (Collége royal français). Quaestionum de dialecto Herodoti caput alterum. Die Resultate des er Scripsit H. Lhardy, Dr. (34 S. 4). sten Capitels dieser gründlichen Untersuchungen, welches im

Progr. dess. Gymn. y. 1844 erschienen ist, haben seitdem in der neuen Ausgabe des Herodot von J. Bekker fast ohne Ausnahme Anwendung gefunden. Der Verf. benachrichtigt uns hier, dass er gegenwärtige Fortsetzung schon früher verfasst babe und nun, obgleich die vor der Pariser Ausgabe stehende Abhandlung von W. Dindorf nicht selten abweichende Ansichten ausspricht, dennoch dieselbe unverändert herausgebe, da zur Widerlegung jener Ansichten eine vollständige Umarbeitung nöthig gewesen sein würde. Das erwähnte erste Capitel behandelte das augmentum temporale und die damals unterlassene Betrachtung des augm. syllab. gibt der Verf. nun in einem Anhang (v. p. 28 an) und handelt daselbst in 6 Anmerkungen zuerst von den Iterativformen, dann von dem Plusquamperfectum, dann von der Reduplication im Perf., dann von der einfachen blos syllabischen Augmentation der Verba βούλεσθαι, δύνασθαι, μέλλειν, dann von dem blossen syllab. Augm stalt der Reduplication in den Perf von κτάσθαι und μνᾶσθαι; endlich von der Herodot. Reduplication in einigen mit y anfangenden Verbis. Der grössere vorangehende Haupttheil der Abhandlung bespricht die contrahirten Formen der auf aw aus. gehenden Verba, und zwar nach einer kurzen Bemerkung über die Einschwärzung homerischer Formen in den Herodot zuerst Einiges, was im Folgenden keine geeignete Stelle finden konnte. Dahin gehört die herodot, Verwandlung einiger attischer Verba auf aw in Verba auf ew, welche, wenn sie cinmal angenommen wird, in diesen Verbis constant beizubehalten ist; ferner die doppelte Flexion des Verbums 9ea09a; drittens die sehr frag liche Anwendung der sogenannten néztaois, welche der Verf. auch an den beiden Stellen, wo sie noch in den Ausgaben steht, wegschaffen will; dann die ebenfalls höchst fragliche nur einmal (V, 63) vorkommende und bei keinem Schriftsteller gefundene Form unzaveato; endlich die bisherige grosse Confusion in den Formen des Verbums oradμãoda. Die nun folgende in's Einzelne gehende Untersuchung theilt der Verf. in vier Theile; der erste umfasst die in der zový diákextos in contrahirten Formen, der zweite die in a, der dritte die in und der vierte die in w. Das Resultat in Betreff der drei ersten Formen ist, dass Herodot in der ersten und dritten durchaus, in der zweiten höchst wahrscheinlich stets mit dem allgemeinen Dialect übereinstimmt. Der vierte Theil zerfällt wieder in drei Unterabtheilungen, indem das w aus του, α oder ao contrahit sein kann. Hier tritt, obgleich die Untersuchung complicirter ist, doch so viel heraus, dass alle die Formen, welche nach Art der ursprünglich auf ew ausgehenden Verba angeleitet sind, dem Herodot fremd zu sein scheinen, dass ferner fast überall die Formen, welche der allgemeinen Contractionsweise folgen, sich auf das Ansehen aller Codices stützen, während bei den abweichenden fast stets eine grosse Verschiedenheit der Lesarten stattfindet. Zuletzt wird noch besonders von den Fällen gehandelt, wo Herodot w für das contrahirte w hat eintreten lassen. Ilier kommen die Verba χρᾶσθαι, ὁρᾶν, ὁρμᾶσθαι, τιμᾶν, τολμᾶν in Betracht, welche bald in mehr, bald in weniger Formen jene Gestalt zeigen, während in allen übrigen Verbis, wo dieselbe sich in den Aus gaben findet, der Verf. für ihre Beseitigung stimmt. Hierauf folgen noch zwei schätzbare Verzeichnisse, nämlich ein alphabetisches der sämmtlichen hierhergehörigen Verba, die bei Herodot vorkommen nebst Angabe der Stellen, und am Schluss der Arbeit nach dem oben erwähnten Anhang ein Verzeichniss der zu emendirenden Stellen, deren im Ganzen 184 sind, mit Verweisung auf den Ort der Abhandlung, wo die Gründe dafür entwickelt sind. Schulnachrichten vom Director KraDas Gymn, hatte in 6 Classen, davon eine in 2 AbtheiJungen zerfällt, 216 Schüler. Zu Michaelis 1815 sind 5 zur Univers. entlassen. Einen traurigen Verlust erlitt die Anstalt durch den Tod des Prof. Dr. J. H. Folsing, der, 34 Jahre alt, nach 10jähriger Amtsthätigkeit, am 8. Juli d. J. im Seebad bei Colberg ertrank. Eine zu seinem Gedächtniss vom -Director gehaltene Rede, worin zugleich ein kurzer Lebenslauf des Verstorbenen enthalten ist, findet sich im gegenwär igen Programme abgedruckt. Ausserdem ist der Prof. 4. Er man auf seinen Wunsch aus seinem Verhältniss als Lehrer des Gymnasiums geschieden. Dagegen wurde zu Michaelis 1845 dem ehemaligen Professor am Collége zu Lausanne, Ch. de la Harpe, ein Theil des französischen Unterrichts übertragen. Dem Dr. Mullach wurde zu Anfang d. J. der Professortitel verliehen.

mer.

für die

ALTERTHUMSWISSENSCHAFT.

Fünfter Jahrgang.

Nr. 10.

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...

Die vorgeschlagene Aenderung selbst ist eben so leicht, als die von o in a, da bekanntlich die Endung um (u) sehr häufig in o übergegangen ist, wie z. B. Ann. XXII, 24 foroque für forum que. Zahlreiche Beispiele dieser Verwechselungen hat Wesenberg in den Observatt. critt. ad Cic. or. p. Sestio p. 24 sqq. angeführt. IV, 35 berühren wir eine noch nicht angeregte Schwierigkeit. Daselbst heisst es zu Anfang des Capitels: Cremutius Cordus postulatur novo ac tum prirum audito crimine, quod editis annalibus laudato que Bruto C. Cassium Romanorum ultimum dixisset. Es ist schwer zu sagen, warum hier Tacitus laudatoque Bruto geschrieben hat, und nicht Brutum laudasset et C. Cassium dixisset. Daher vernathen wir, dass die Worte laudatoque Bruto nicht von Lobsprüchen überhaupt zu verstehen seien, die Cordus dem Brutus ertheilt hatte, sondern in besonderem Bezuge zu der Aeusserung über den Cassius stehen. Brutus war nämlich bei dem Anblicke der Leiche des Cassius in denselben Ausruf ausgebrochen; s. Plut. v. Bruti c. 44: nai tò μèv oшua neρικλαύσας καὶ προςαγορεύσας ἔσχατον ̔Ρωμαίων τὸν Κάσσιον, ὡς οὐκέτι τῇ πόλει τηλικούτου φρονήματος ἐγγενέσθαι δυναμένου, περιέστειλε etc. Daher möchte Ree. erklären: Crem. Gordus wurde auf eine neue, bis dahin unerhörte Klage vorgefordert, dass er bei der Herausgabe seiner Annalen und unter Belobung des Brutus (weil dieser die gleiche Aeusserung gethan hatte) den C. Cassius den letzten Römer genannt habe. In seiner berühmten Vertheidigungsrede erwähnt Cordus unter anderm: Scipionem Africanum, hunc ipsum Cassium, hunc Brutum nusquam latrones et parricidas, quae nunc vocabula imponuntur, saepe ut insignis viros (T. Livius) nominat. Es ist unseres Wissens noch nicht bemerkt worden, dass man noch jetzt einen dieser feilen Hi-› storiker hat, auf die hier Cordus anspielt, nämlich den niedern Schmeichler des Tiberius, Valerius Maximus. Dieser äussert sich VI, 4,5 von Brutus: M. Brutus suarum prius virtutum, quam patriae parentis parricida etc. und von Cassius 1, 8, 8: C. Cassias, numquam sine prarfatione publici parricidi nominandus; und I, I, 3 dignam manum, quae publico parricidio se non contaminaret. Die treff liche Bemerkung Walthers in demselben Capitel über num in einer disjunctiven Frage hat jetzt Madvig in den Opuse, alt. p. 230 sqq. weiter ausgeführt: doch

Januar 1847.

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Bei

durfte aus Walther nicht auch die der Beweisführung widersprechende Stelle aus Cic. Lael. c. 8, 26 wiederholt werden, wo jetzt längst aus besseren Handschriften utrum für num hergestellt ist. - IV, 37: qua occasione Caesar, validus alioqui spernendis honoribus etc. Hier hätte alioqui in der seltenen Bedeutung auch sonst, überhaupt eine Bemerkung verdient; s. Curt. IV, 7, 5 non tenuit iram, cuius alioqui potens non erat. V, 36, 12 strenuo alioquin cupiditatem consequendi transfuga iniecerat. IV, 41. Rursum Seianus, non iam de matrimonio, sed altius metuens, tacita suspicionum, vulgi rumorem, ingruentem invidiam deprecatur. Hr. Or. erklärt sich hier mit Recht gegen die Verbindung von altius, metuens tacita susp., die Hr. Döderlein empfahl, und! fasst sodann deprecatur in folgender Weise: »Deprecatur ad tria illa membra commode refertur per zeugma quoddam: precatur, ne tacitis suspiciombus locum det, sed apertius loquatur, si quid in ipso reprehendendum videatur; ne vulgi rumoribus aures praebeat, ne invidiae, qua urgeatur propter beneficia et largiora promissa, ullam rationem habeat. dieser Erklärung musste man annehmen, dass Sejanus auf das Schreiben des Tiberius (s. c. 40 quod promptum rescriptu) sich zu seiner Rechtfertigung mit einem zweiten Schreiben an denselben gewendet habe, eine Annahme, die deshalb unwahrscheinlich erscheint, weil in dem, was unmittelbar folgt, sogleich von thatsächlichen Anstalten die Rede ist, die: Sejanus sofort getroffen hatte, um allen Stoff zu einer Anschuldigung oder Verdächtigung seiner Person hinwegzuräumen. Wir glauben daher, dass hier. in deprecari das Etymon des Wortes ganz zurückgetreten ist, und dasselbe blos im Sinne von abwenden, abwehren steht, den, abwehren steht. Er sucht die geheimen Regungen des Verdachtes, das Gerede des Volkes, den sich drohend erhebenden Neid von sich abzuwenden. So sagt Aulus Gellius VI, 16 in Bezug auf eine Stelle des Ennius: significat (deprecor) abigo et amolior, vel prece adhibita vel quo alio modo; und in Bezug auf eine Stelle aus Cic. de Rep. lib. VI, wo gleichfalls invidiam deprecari verbunden ist: Hic quoque item non est valde precabatur, sed quasi propulsabat et defendebat invidiam. IV, 46. Rebusque turbatis malum extremum discordia accessit, his deditionem, aliis mortem et mutuos inter se ictus parantibus. et erant qui non inultum exitium sed eruptionem suaderent, neque ignobiles, quamvis diversi sententis. Zu den letzten sehr verschieden gedeuteten Worten bemerkt Hr. Orelli kurz: qual parte et quando, die an nocte érumperent. Wäre

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dies der Sinn der Worte, so hätte man jedenfalls eine andere Satzform, und nicht die eines Exceptivsatzes erwartet. Rec. weiss die schwierige Stelle nicht anders zu fassen, als dass man neque ignobiles, quamvis diversi sententiis" nicht blos auf das Jetzte Glied et erant qui ... suaderent bezieht, sondern auf Alles, was von den Worten an rebusque turbatis etc. vorausgegangen ist. Und alle diese Wortführer, so verschieden auch ihre Meinungen lauteten, waren angesehene Häuptlinge, die bei früheren Gelegenheiten oft genug Beweise ihrer Unerschrockenheit und Aufopferung an den Tag gelegt hatten. Von jenen nämlich, welche auf Unterwerfung angetragen hatten, hätte man voraussetzen können, dass es nicht angesehene Häuptlinge waren, die mit einem so entehrenden Vorschlage hervorgetreten, sondern Leute von niedrigem Stande und niedriger Gesinnung, denen wenig an der Ehre ihrer Nation gelegen war. Vl, 3. At Junium Gallionem, qui censuerat, ut praetoriani actis stipendiis ius apiscerentur in quattuordecim ordinibus sedendi, violenter increfuit, velut coram rogitans, quid illi cum militibus, quos neque dicta imperatoris neque praemia nisi ab imperatore accipere par esset. Zu den schwierigen Worten neque dicía imperatoris bemerkt Hr. Orelli: Rhenanus aliique volebant neque dicta nisi imperatoris. Codicis lectio sane aliter explanari nequit quam sic: quos nihil pro imperatoris iusso accipere par esset, nisi quae vel ex ipsius imperatoris ore vel per praefectum praetoris ex imperator is codicillis recitata percepissent. Dicta autem imperatoris ut 11, 45. Rec. gesteht, dass diese Erklärung, deren Bedenklichkeit Hr. O. selbst nicht verkennt, ihn noch nicht von der Richtigkeit der Lesart überzeugen konnte. Bei wiederholter Erwägung der ganzen Stelle gerieth er, wenn man nicht vorzieh imperatoris zu streichen, auf den Gedanken, ob das Wort nicht vielleicht aus senatoris verschrieben sei. Gewiss wäre wenigstens der dadurch eingebrachte Gedanke sehr angemessen: Wie der Soldat nicht von einem Senator Commandoworte zu empfangen hat, so auch keine Auszeichnungen von Jemanden andern als von dem Imperator." Die vorgeschlagene Aenderung ist freilich kühn; doch fehlt es nicht an ähnlichen Verschreibungen, wie man z. B. im Velleius Paterculus II, 45, 4 in tribunatu unzweifelhaft richtig für in senatu hergestellt hat. VI, 14 steht in der adnotatio critica: sane is] sanus M, non anus, ut aiunt Ritter et Doederlein. Correxit Mercerus. Von dem Irrthum ist Ritter freizusprechen. In dem Exemplare wenigstens, das Rec. besitzt, steht sanus, jedoch das s ausserhalb der Zeile. Dies ist nun wahrscheinlich im Verlaufe des Druckes abgesprungen, und so aus einem später gedruckten Exemplare die irrthümliche Angabe in Döderleins Ausgabe entstanden. Zu der Schilderung von der durch Einschreiten gegen den Wucher entstandenen Geldnoth Ann. VI, 16 sq., welche Hr. v. Bosse in Jahn's Archiv XI, p. 464 einen unauflöslichen Wirrwarr genannt hat, konnte noch die treffliche Abhandlung von W. Sell über das Zinswesen der Römer und die römischen Schuldverhältnisse

-

(Sell's Jahrb. für histor. u. dogmatische Bearbeitung des röm. Rechtes. Brnschw. 1841. I, 1. p. 15-92), die einen fortlaufenden Commentar zu den zwei Capiteln bildet, benutzt werden. VI, 19. iacuit immensa strages, omnis sexus, omnis aetas, illustres ignobiles, dispersi aut aggerati. Da Tacitus Ann. IV, 62 (adfluxere avidi talium - ... virile ac muliebre secus, omnis aetas etc., wo man Orelli's Note vergl.) im Nominativ die Form secus gebraucht, und in dieser Formel selbst in Verbindung mit dem Genitiv aetatis Hist. V, 3 die nämliche Form anwendet (multitudinem obsessorum, omnis aetatis, virile ac muliebre secus, sexcento milia fuisse accepimus), so wäre vielleicht möglich, dass zu lesen ist: iacuit immensa strages, omnis sexus, omnis aetatis (scil. homines), illustres, ignobiles etc., wie es z. B. in des Minucius Felix Octavius c. 9, 8 heisst: ad epulas solemni die coeunt .... scxus omnis homines et omnis aetatis, und ebenso c. 16, 6. Sah man nämlich einmal omnis sexus als Nominativ an, so konnte leicht omnis aetas entstehen, wozu die folgenden Nominative auch ohne diesen Grund schon einluden. VI, 21. Igitur Thrasullus isdem rupibus inductus postquam percunctantem commoverat, imperium ipsi et futura solerter patefaciens, interrogatur an suam quoque genitalem horam comperisset. Hr. O. erklärt percunct. commoverat: laetitia quidem affecerat, etsi minus probabilis videri debebat praedictionis exitus, etiamtunc viventibus L. et C. Caesaribus; unde diffidekat mathematico, antequam sequens experimentum fecisset. Die ganze Auffassung der Stelle ist gewiss richtiger als die von Walther gegebene, der gleichfalls zu commoverat und so auch Döderlein laetitia ergänzt; allein gerade die Erklärung des Hrn. O. macht die Ergänzung des Wortes minder nothwendig, weshalb wir es vorziehen zu übersetzen: nachdem er auf den Fragenden dadurch Eindruck gemacht hatte, dass er etc. Man vergl. Ann. XII, 44: commoveratque quosdam magnitudine exempli und schon hatte er durch die Grösse der seltenen That auf Einige Eindruck gemacht, d. h. bei Einigen Glauben gefunden. Auch in dieser Stelle hat commovere unnöthige Schwierigkeit verursacht, die jetzt durch Orelli's Erklärung wohl für immer beseitigt ist. - VI, 23. consultusque Caesar sepeliri sineret non erubuit permittere, ultroque incusare casus qui reum abstulissent, antequam coram convinceretur. Hier hätte in den sehr verschieden gedeuteten Worten non erubuit permittere die Erklärung Ruperti's wenigstens eine Erwähnung verdient. Wir hatten auch eine Bemerkung über coram erwartet, da selbst Hand im Tursell. I, p. 126 sqq. die Stelle nicht berührt, wohl aber zwei Stellen des Apul. Metam. (II, 3 coram deprehensus, und IX, 21 non quidem coram noxae prehensus) anführt, aus denen hervorgeht, dass coram hier in der sehr seltenen Bedeutung vor den Augen Aller, offen gebraucht ist. Zu VI, 28 ist die gelehrte Note über die Consuln Paulus Fabius und L. Vitellius dadurch undeutlich geworden, dass nicht auch die Worte des Lipsius Ex Dione LVIII, 24 nota, hos ipsos consules post celebrata decennalia

-

Tiberii morte affectos; quod tacuit Tacitus. Ex quo
non vane dixerim, nairationi huic annali deesse
quaedam: non enim consulum supplicium omisisseta
angeführt sind, auf deren Widerlegung sich Hn. O.'s
Bemerkung bezicht. Denn dass die betreffende Stelle
des Dio Cassius aufgeführt ist, reicht aus dem Grunde
noch nicht hin, weil nicht jeder Leser so aufmerk-
sam als Lipsius sein wird, um aus derselben die
gleiche Folgerung zu ziehen. Eine ähnliche aus zu
grossem Streben nach Kürze entstandene Undeutlich-
keit findet sich Vl, 31, wo die Note nur von dem
Partherkönig Artabanus II. spricht, und sodann die
treffende, in anderen Ausgaben fehlende Notiz ge-
geben wird: Unum eius nunc exstat tetradrachmum
cum inscript. ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΑΡΣΑΚΟΥ ΔΙΚΑΙΟΥ
ΕΠΙΦΑΝΟΥΣ. Diese Münze gehört aber nicht dem
Artabanus, sondern dem mehrere Zeilen später von
Tacitus erwähnten ältesten Sohne desselben, Arsa-
ces, an. Das bedeutendste Versehen der Art ist dem
Rec. p. 440, Ann. XIII, 27 aufgestossen, wo in dem
Texte des Muretus Conjectur derogarent für dero-
gent aufgenommen und in der Adnotatio critica em-
pfohlen wird, während der Commentar nachweist,
dass dieselbe entlehr ich erscheint. VI, 41 heisst
es zu den Worten ceterasque urbes, quae Macedo-
nibus sitae Graeca vocabula usurpant in der Note
uit 1, 7 aram (a) Lruso sitam." Die Parallelstelle
ist unglücklich gewählt, weil dort Hr. O. selbst die
Erklärung a Diuso exstructam bestreitet und rich-
tig deutet: in eius honorem ac memoriamn sitam, wie
es auch IV, 5 heisst: acde Augusto ibi sita. Pas-
sender konnte angeführt werden Ann. III, 39: ur-
lem Philippopolim, a Macedone Philippo sitam. —
VI, 44. Ea sententia valuit, quia plurima auctoritas
penes Aldagesen et Tiridatis ignarus ad pericula
crat, sed fugae specie discessum; ac principio a gente
Aralım facto ceteri demos abeunt vel in castra
Artalani, donec Tiridates cum paucis in Syriam
revectus pudore proditionis omnes exsolvit. Zu den
letzten Worten bemerkt Hr. O.: in Syriam] provin-
ciam Romanam, in quam exiguus tantum comitatus
(pauci) sequi eum poterat, nequaquam vero tota pri-
orum asseclarum multitudo; adeoque omnes, qui
cum reliquerant, non iam proditorum loco haberi po-
terant atque ideo ignominia infidelitatis exsoluti erant,
necessitate enim se a prosequendo rege suo impe-
ditos esse causari poterat. Rec. erklärt einfacher:
Dadurch dass Tiridates selbst wieder nach Syrien,
von wo aus er in Parthien eingedrungen war (wie
aus c. 32 zu schliessen ist) zurückkehrte, und so
die Initiative zu einer allgemeinen Flucht gab, er-
sparte er allen semen Leuten und Verbündeten, die
noch nicht die Flucht ergriffen hatten, die Schmach
ihn zu verrathen.

Da diese Anzeige ohnedies schon so ausführlich
geworden ist, so erlaubt der Raum nicht, unsere
Bemerkungen auch auf den zweiten Theil der An-
nalen auszudehnen; daher erwähnt Rec. nur noch,
dass die Ausgabe eben so schön von der Verlags-
handlung ausgestattet, als mit grosser Correctheit
gedruckt ist; in dem Texte der Annalen sind dem
Kec. nur folgende Druckfehler aufgestossen: S. 127

Z. 11 potsquam für postquam; S. 136 Z. 13 fehlt
nach instructi ein Colon; S. 393 Z. 3 quodque für
quoque; S. 445 Z. 16 serstertiis für sestertiis. Zum
Schlusse spricht Rec. noch den Wunsch aus, dass
der zweite Band der Ausgabe auch einen Index
über den reichen Commentar bringen möge, der
eben so nothwendig ist, als der noch immer erwar
tete Index zu dem im Verhältniss noch reichhalti¬
geren Orelli'schen Commentar zum Horatius.

K. Halm.

Frid. Gust. Kiesslingii de Hyperide
oratore Attico commentatio tertia.
Posen 1846. 26 S. 4.

Es ist ein mühsames und gefährliches Unterneh-
men, auf die Sammlung und Erklärung von Frag-
menten seinen Fleiss zu kehren. Denn die gewon-
nene Ausbeute lohnt die Mühe wenig: was das Ziel
einer jeden, auch noch so getheilten Untersuchung
sein soll, abzuschliessen und etwas Ganzes hervor-
zubringen, ist hier fast unerreichbar, und wir müssen
sogar uns freuen, wenn der Sammler darauf von
vorn herein verzichtet. Besonders une quicklich ist
diese Arbeit bei den Rednern, die jeden Fall des
Lebens behandelt haben, und durch Abschweifungen
ihre Zuhörer eben so gut von der Sache ablenkten,
wie ihre Fragmente geeignet sind uns heutzutage in
die Irre zu führen. Um so dankenswerther ist es,
wenn ein Gelehrter wohlgerüstet und vorsichtig an
das Stoppellesen geht: aber es ist doppelt Pilicht
ihm bei diesem Geschäfte nachzugehen und den Er-
trag von jeder Spreu zu sichten.

Hr. K. hat in Hildburghausen 1837 angefangen
seine Untersuchungen über Hypereides zu veröffent-
lichen, und von vorn herein die Nachrichten über
das Leben dieses Redners zu würdigen und das
Verhältniss seiner Reden zur Zeitgeschichte ans
Licht zu stellen gesucht. Darauf geht er auch in
der neuesten Abhandlung besonders aus und lässt
sich nicht leicht irgend eine Andeutung entgehen,
welche für die uns aufgezählten Reden und deren
Fragmente fruchtbar sein kann; in den Vermuthun-
gen aber über den Zusammenhang einzelner Worte
mit der ganzen Rede oder der Rede mit den politi-
schen Zuständen hat er Maass gehalten.

Die erste Rede, welche der Verf. bespricht, ist
die für den Athleten Kallippos vor den Eleern ge-
haltene; Hypereides vertheidigte den Athener gegen
die Anklage Ol. 113 durch Bestechung seiner Gegner
den Sieg erschlichen zu haben. Welchen Ausgang
die Sache damals nahm, wie sie später beigelegt
wurde, wer die Richter waren, wird des näheren
untersucht. Hr. K. wundert sich, dass am Ende die
Strafe von dem athenischen Volke getragen wird und
findet dafür nur die allgemeine Erklärung, dass die.
griechischen Staaten, wie sie die Siege ihrer Mitbürger.
sich zu Gute rechneten, auch ihren Schaden getra-:
gen haben mögen. Hier konnte bestimmter gesagt
werden, dass der ganze Streit von Anfang an im.

Namen des Athenischen Volkes geführt wurde. Hy pereides wurde als Abgeordneter nach Elis geschickt, um die Vertheidigung zu führen, und alle Athener wurden von den Spielen ausgeschlossen, bis dem schiedsrichterlichen Spruché des delphischen Gottes gemäss das Volk die Strafe erlegte. Kallippos konnte immerhin zu Athen noch in besondere Strafe verfallen: der Streit über seinen Sieg war eine Ehrensache seiner Vaterstadt.

Die zweite Rede, an die Thasier (S. 6), von deren Inhalt wir nichts wissen, setzt Hr. K. mit dem Streite zwischen Thasos und den Maroniten um die Stadt Stryme in Verbindung. Möglich ist es, dass durch Hypereides Vermittlung der lange geführte Streit gegen Ende der 109. Öl. verglichen wurde, als Philipps Kriegszüge an der thrakischen Küste die Hellenen dringend zur Eintracht mahnten, und Athen seinen Worten wieder eher Nachdruck geben konnte. Philipps Schreiben aber, auf welches der Vf. sich bezieht, kann nicht in das zweite, sondern nur in das vierte Jahr jener Olympiade gesetzt wer den. An dessen Echtheit scheint Hr. K. nicht zu zweifeln; mehr mag man sich wundern, dass er die Rede über Halonnesos als demosthenisch anführt.

Von dem Inhalte der Rede für Akademos (S. 9) konnte nichts mehr gesagt werden, als dass von Lemnos darin die Rede war; eben so wenig war über die beiden Reden gegen Athenogenes weiter etwas zu ermitteln, als dass sie im Tone mit der Vertheidigung der Phryne verwandt gewesen sein mögen. Eine ähnliche Rede hat der Verf. S. 5 f. ans Licht gebracht, ὑπὲρ Μίκκας, aus zwei verderbten Stellen des Pollux, welche früher, als vлèo vxus gesproehen, irrthümlicher Weise auf die Rede für den Kallippos bezogen worden waren.

Für die Geschichte jener Tage erscheint der von Plutarch ausgezeichnete Пkaraixos (S. 12) merkwürdig. Mit Recht wird die Aenderung in Aŋktazós verworfen, und aus dem lebhaften Antheile, den die Athener zu Philipps Zeiten an dem Schicksale der Platäer und der Herstellung ihrer Stadt nahmen, geschlossen, dass ihnen zu Gunsten Hypereides gesprochen haben werde. Wie Plutarchs Worte aus dem überlieferten ἀφ ̓ οὖν ἄξιον προκρῖναι, τὸν ̔Υπερείδου Πλαταϊκὸν τῆς Αριστείδου παραγγελίας νίκης herzustellen sind, weiss ich nicht: aber dass es Ilhavaiars vinys geheissen habe, ist mir unwahre scheinlich, und τῆς ̓Αριστείδου παραγγελθείσης νίκης. (S. 14) kann Plutarch gar nicht geschrieben haben.

Mehr Stoff zur Besprechung bot die Rede gegen Autokles (S 14 f). Herr K. weist nach, dass der Redner Autokles, der uns zuerst 371. Ól. 102, 1 (nicht 2, s. Clintonis fasti Hellenici ed. Krüger St 120) erwähnt wird, mit dem Feldherrn, der Ol. 103, 1. 368 Alexander von Pherä beisteht, und Ol. 104, 3. 361 den Oberbefehl an der thrakischen Küste führt, derselbe ist. Ohne Grund aber sagt Hr. K. S. 16 mit Beziehung auf Plutarchs Phokion, nicht eben lange nachher hatte sich die Laufbahn der Redner und Feldherren getrennt: denn das war eine alte Sache. Seit Perikles hatte nur der eine Alkibiades im Felde so gut wie auf der Rednerbühne

geglänzt, aber Feldherren, die auch vor dem Volke zu reden wussten, kommen genug vor, wie eben Iphikrates und später Phokion, und seit Kleon ward mancher geschickte Redner zum Feldherrn erwählt, ohne dazu berufen zu sein, z, B. Kallistratos. Auch Autokles hat von seinen Feldzügen keine Lorbeeren heimgebracht. Solche Ausnahmen können nicht zum Beweise dienen, dass die verschiedenen Arten für den Staat zu wirken erst später sich geschieden haben: die Spaltung aber musste allerdings tiefer greifen, je frem der das Kriegswesen dem Bürgerthume der Heimath wurde. Reden gegen den Autokles werden dem Lysias, Lykurgos and Hypereides zugeschrieben, dem erste ren, wie bei Pollux angedeutet ist und wie Hr. K. nachweist, mit Unrecht. Hypereides klagte seinen Gegner des Verrathes an, wie in den Bruchstücken in Porsons Ausgabe von Phot. Lex. I. 589 ange führt ist Υπερίδης ἐν τῷ κατ' Αυτοκλέους προδοσίας, nach Dobrees Correctur für Toodatas. Dass solche Anklagen den Autokles nach seinem thrakischen Feldzuge trafen, nicht minder als die anderen Feldherren, welche vor und nach ihm zur Unterstützung des Miltokythes gegen den König Kotys abgeschickt wurden, zeigt Hr. K. S. 15; aber ausser dem Apollodorus (S. 17 f.) wird uns keiner seiner Gegner aus jener Zeit genannt. Ich glaube jedoch, dass Hypereides Rede durchaus diesen Verhandlungen. Ol. 104, 4. 361 zuzuweisen ist, worüber Hr. K. sich nicht bestimmt erklärt, da Autokles später nicht wieder als Feldherr vorkommt. Damit aber sind wir genöthigt, Hypereides öffentliches Auftreten, oder wenigstens den Zeitpunkt, da er anfing Reden zu schreiben, früher anzusetzen, als bisher geschah. Böhnecke in seinen Forschungen auf dem Gebiete der attischen Redner S. 661 wagte nicht damit über das Ende von Ol. 106 zurückzugehen; Hr. K. kommt. S. 22 auf Ol. 105, 3 zurück, als ein Jahr, in welchem Hypereides eine Rede könne geschrieben haben, die Anklage gegen Autokles würde aber noch drei Jahre früher fallen. Das ist an sich mit dem, was wir von Hypereides Leben wissen, nicht unvereinbar: er würde dann etwa in demselben Alter, in welchem Demosthenes seine Vormünder verklagte, zuerst für andere Reden verfasst haben τὸ δὲ πρῶτον μισθοῦ δίκας έλεγε Leben der 10 Redner S 849 e und dazu möchte ich die gegen den Autokles rechnen, und wiederum in gleichen Jahren wie Demosthenes selbst als öffentlicher Redner hervorgetreten sein. Denn für einen jüngeren Zeitgenossen des Demosthenes halte ich Hypereides, trotzdem dass es in den Biographien der 10 Redner S 848 d heisst άχροατὴς δὲ Πλάτωνος γενόμενος τοῦ φιλοσόφου ἅμα Λυκούργο: diese Nachricht beweist mir nichts mehr, als dass Hypereides so gut wie Lykurgos zu Platons Schülern gerechnet wurde, vgl. Diog. L. 3, 46 καὶ Ὑπερίδην τον ρήτορα Χαμαιλέων φησὶ ἀκοῦσαι τοῦ Πλάτωνος) καὶ Λυκούργον.

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Die erste Rede von grosser politischer Wichtig keit, welche wir von Hypereides kennen, ist die gegen Aristophon: denn es gelang durch diese, dem Imächtigsten Maune seiner Zeit eine Niederlagen beizubringen. (Schluss folgt.)

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