| Karl Friedrich Philipp von Martius - 1832 - 144 sider
...Privatgrundbesitz fremd und er pflege nur von seinen Stammgenossen und Miteigenthümern des gesammten Landgebietes ein untergeordnetes Proprietäts- und...divisum: directum et utile). Die Erwerbung des nutzbaren Eigcnthums geschieht unmittelbar durch ursprüngliche Besitznahme, oder nachdem es von andern verlassen... | |
| Philipp Wilhelm Adolf Bastian - 1872 - 540 sider
...Privateigenthum fremd, und er pflege DUT von seinen ¡Stammesgenossen und Miteigenthümern des gesammten Landgebietes ein untergeordnetes Proprietäts- und...theilweise Urbarmachung des Waldes für sich zu erwerben. Es ergäbe sieh somit die erste Anlage zu einem Ober- und einem nutzbaren Eigenthum (Domininm divinum,... | |
| Émile Louis V. baron de Laveleye - 1879 - 574 sider
...seinen Stammgenossen und Miteigenthümern des gesammten Landgebietes ein untergeordnetes Proprietäls und Nutzungsrecht durch theilweise Urbarmachung des...Anlage zu einem Ober- und einem nutzbaren Eigenthum (voiuiniuiu äivisum : äirLetuni et utile). Die Erwerbung des nutzbaren Eigenthums geschieht unmittelbar... | |
| 1884 - 512 sider
...Stammgenossen und Miteigenthümern des gemeinsamen Landgebietes ein untergeordnetes Proprietäts- oder Nutzungsrecht durch theilweise Urbarmachung des Waldes...erwerben. Wir hätten somit hier die erste Anlage zu einem nutzbaren Eigenthum (Dominium divisum, directum et utile). Die Erwerbung des nutzbaren Eigenthums geschieht... | |
| DR. J. KOHLER - 1884 - 496 sider
...Stammgenossen und Miteigenthümern des gemeinsamen Landgebietes ein untergeordnetes Proprietäts- oder Nutzungsrecht durch theilweise Urbarmachung des Waldes...erwerben. Wir hätten somit hier die erste Anlage zu einem nutzbaren Eigenthum (Dominium divisura, directum et utile). Die Erwerbung des nutzbaren Eigenthums... | |
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