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Insel lebte er in steter erfreuender Thätigkeit, während an der Westseite Deutschlands der Krieg seine blutige Aerndte hielt. Bei der Vorstellung des Goldonischen Lustspiels „der Krieg“ auf der im October wieder eröffneten Bühne wies Goethe in einem Prolog darauf hin, daß der jezige „böse“ Krieg ihnen die Gegenwart ihres Fürsten raube, der ihnen Allen werth und für ihr Glück so unentbehrlich sei, woran sich der Wunsch anschloß, daß ein guter Geist ihn schüßen, jedes edle Streben ihm würdig lohnen, seinen Kampf fürs Vaterland mit glücklichem Erfolge krönen möge.

Die herzliche Art, wie diese Worte gesprochen wurden, entlockte den Zuschauern viele Thränen.

Noch vor dem Ende des Jahres kehrte der Herzog nach Weimar zurück, und er verließ bald darauf den preußischen Dienst, da bei der Spannung zwischen Oesterreich und Preußen ein glücklicher Ausgang des Krieges nicht zu erwarten stand. Eine Bewillkommnung des Fürsten auf dem Theater unterblieb, da anfangs der Rücktritt des Herzogs ein Geheimniß war, und man auch im Norden der Entwicklung der Dinge mit banger Spannung entgegensah. Freilich befreite der Baseler Friede, der das rechte Rheinsfer preisgab, Norddeutschland von den nächsten Sorgen, aber Weimar mußte mit Kursachsen zu Oesterreich stehen. Unterdessen machten die Franzosen am Rhein und Main die beunruhigendsten Fortschritte. Seinen dringenden Wunsch nach endlicher Beruhigung der Welt sprach Goethe in seinem Märchen in den Worten aus:

Ach' warum steht der Tempel nicht am Flusse?
Ah! warum ist der Tempel nicht erbaut?

Der Dichter sollte damals nach Frankfurt reisen, um dem Herzoge vom Gange der dortigen Friedensverhandlungen zu berichen, doch ging dieser davon ab, als die Oesterreicher die MainInie überschritten. Daß der Herzog die französischen Ausgewan derten nicht bloß in seiner Hauptstadt, sondern auch fast überall aufnahm, erregte in den Herzogthümern um so größere Aufregung, als Oesterreichs Waffen sehr unglücklich waren. Auch der Verlust, den die Weimarer Jäger in Schwaben erlitten, betrübte das Land. Man hielt sich an die Hoffnung der von Kursachsen angestrebten Neutralität, besonders da die Franzosen zunächst die Oesterreicher im Süden verfolgten. „Thüringen und Sachsen," schrieb damals Goethe, „hat, so scheint es, Frist, sich zu besinnen, und das ist schon viel Glück.“ Die wirklich abgeschlossene Neutralität gewährte ihm augenblickliche Beruhigung, obgleich er sich sagen mußte, daß das Beste nicht von Macht und Gewalt, sondern von höhern Constellationen abhänge". Bald darauf bedauerte man freilich, daß man Desterreich verlassen habe, als Jourdain geschlagen war und Moreau vor dem siegreichen Erzherzoge sich zurückziehen mußte. In dieser Zeit schrieb Goethe den Anfang seines, die Hoffnung auf den Frieden andeutenden, echt deutschen¡Gedichtes Hermann und Dorothea, an deffen Schlusse der schlichte Bürgersohn mit solcher Innigkeit seinen begeisterten Entschluß ausspricht, dem Vaterlande, sollte es vom Feinde bedrängt werden, beherzt zu Hülfe zu eilen. Der im folgenden April vorläufig geschlossene Friede kam Goethe sehr zu statten, dessen jezt vollendetes Gedicht dadurch eine reinere Einheit gewann. Die Möglichkeit einer im vorigen Jahre durch die Zeitverhältnisse gehinderten Reise nach Italien trat wieder hervor, und wirklich gelang es Goethe, Freund Meyer in der Schweiz zu besuchen, aber statt mit diesem nach Italien zu ziehen, kehrte er zu dem ihm so lieb gewordenen, mit so vielen Banden ihn fesselnden Weimar zurück.

Frieden in dem von ihm entworfenen Maskenzuge von sechs
Damen und ebensoviel Kindern. Die Hauptpersonen waren der
Friede, die durch ein sich umschlingendes Paar dargestellte Ein-
tracht, der Ackerbau (Ceres), die Fülle und die Kunst, und der
Eintracht war die Hoffnung beigegeben. Freilich war ihm dieses
ganze Aufzugswesen längst zuwider, doch glaubte er sich diesmal
der dichterischen Belebung des Maskenzugs nicht entziehen zu
dürfen, da sich ihm ein so dankbarer Stoff darbot. Er selbst
spottete über die symbolischen Attribute von Pappe, goldenem
und anderm Papier, Zindel und Lahn, doch hoffte er, mit der
größten Pfuscherei in dem gedankenleersten Raume die zer-
streuten Menschen zu einer Art von Nachdenken zu nöthigen.
Das Schlimmste war, daß der beschränkte Raum des Saales
nicht hinreichte, die Gestalten sich gehörig darstellen zu lassen,
wogegen die verschiedenen Gruppen auf der Bühne, wo man
ste ganz übersehen könnte, eine gute Wirkung hervorgebracht
haben würden. Die schönen vom Frieden gesprochenen Stanzen,
die allgemeinen Beifall erregten, erschienen darauf in Schillers
Musenalmanach. Sie begannen:

Der lang ersehnte Friede nahet wieder,
Und alles scheint umkränzet und umlaubt;
Hier legt die Wuth die scharfen Waffen nieder,
Dem Sieger ist sogar der Helm geraubt;

Das nahe Glück erreget frohe Lieder,

Und Scherz und laute Freude sind erlaubt.

Von der Hoffnung heißt es:

In Sicherheit und Ruhe zu genießen

Und zu vergessen Alles, was es litt:
Dies ist der Wunsch, der jedes Herz belebet,
Das wieder frisch ins neue Leben strebet.

In den nächsten drei Jahren betheiligte sich Goethe nicht mehr an den Maskenzügen der Geburtstage, wenn er sich auch der Aufforderung nicht entziehen konnte, den Aufzug zum Schluffe des Jahrhunderts zu entwerfen, zu welchem er aber keine dichterische Gabe gespendet zu haben scheint, wahrscheinlich aus Mißmuth über des Herzogs Erklärung gegen alle von ihm und Schiller beabsichtigte Festlichkeiten zum Wechsel des Jahrhun derts. Er hatte sich statt der Maskenzüge eine neue dichterische Ferm gebildet, die des eigentlichen Festspiels, und zwar bediente er sich hierzu zunächst der antiken Masken, und als Versmaß des alten Trimeters, neben welchem jambische und trochäische Dimeter sich finden. Das erste Festspiel ward zum Geburtstag der Herzogin Mutter aufgeführt, und zwar zum letzten des Jahr. hunderts. Den nahe liegenden Gedanken des Wechsels des Jahrhunderts hatte er hier ganz ins Allgemeine gewandt, indem er nur die Vereinigung der alten und neuen Zeit, die beide ihren Werth haben, darstellt, wobei am Schlusse des segensreichen Wirkens der Herzogin Mutter gedacht ward. Im Jahre 1802 ließ Goethe sich noch einmal bestimmen, die Verse zu dem mehrere Dichtarten darstellenden Maskenzug zu dichten, bei welchem der Erbprinz und die Prinzessin Caroline mitwirkten. Die im Sommer desselben Jahres stattfindende Eröffnung des neuerbauten Theaters zu Lauchstedt veranlaßte das zweite Festspiel, in welchem die Ersetzung des alten, verfallenen Theaters durch einen neuen würdigern Bau allegorisch dargestellt und zugleich die verschiedenen Arten des Dramas, mit Beziehung auf die Hauptrollen, in denen die Weimarer Schauspieler sich zu Lauchstedt Beifall erworben hatten, vorgeführt wurden. Im folgenden Jahre brachte Hier feierte Goethe bei Gelegenheit des nächsten Geburts- er den ersten Theil der großen politischen Trilogie die natürtages der Herzogin den nun wirklich mit Frankreich geschlossenenliche Tochter auf die Bühne, konnte aber zu einer Fortsetzung

derselben nicht gelangen, wie er überhaupt zur dramatischen Dichtung nicht zurückzukehren vermochte; nur Pandora und ein paar Gelegenheitsdichtungen gelangten noch zur Ausführung, unter ihnen zwei politische, das Vorspiel von 1807 und des Epimenides Erwachen. Um diese Festspiele, wie um die Theaterreden, einzelne Scenen und die Dichtungen zu den Maskenzügen hat sich Herr G. von Löper eben in der ersten Abtheilung des eilften Bandes der Hempel'schen Ausgabe von Goethe's Werken durch einsichtige Tertkritik, Erörterung, Erklärung, wie durch Mittheilung von bis. her unbekannten Briefen, Programmen und Einzelheiten ein bedeutendes Verdienst erworben.

Preußen hatte sich im Dezember 1805 zu einem Vertrage mit Frankreich entschließen müssen, in welchem ihm Hannover zufiel, während Desterreich im Frieden zu Preßburg schwere Verluste erlitt. Goethe benutte den nächsten Geburtstag der Herzogin, um auf der Bühne die Hoffnung auf einen dauernden Frieden aussprechen zu lassen. Er selbst berichtet uns, dieser Festtag sei auf dem Theater zwar pomphaft genug, aber doch mit unerfreulichen Vorahnungen gefeiert worden; das unvergleichliche TrompeterCorps des durch Weimar ziehenden Regiments Owstien habe sich in einem Halbkreis zum Willkommen aufgestellt und, nachdem es Proben seiner außerordentlichen Geschicklichkeit gegeben, zuleht ein von ihm nach der Melodie des englischen Volksliedes: God save the king, gedichtetes Lied begleitet. Henriette von Knebel spricht von einem Vorspiel auf dem Theater, wozu Goethe die Verse gemacht habe, die nach jener englischen Melodie von den Zuschauern gesungen und von fünfzehn Trompetern begleitet worden seien. Nachdem die Herzogin ehrerbietig begrüßt worden, deutet das Lied auf die Nähe des allgemeinen Friedens festes mit einer Beziehung auf Hermann und Dorothea, wo der Vater wünscht, sein Hermann möge an dem Tage getraut werden,

wenn das Fest, das lang erwünschte, gefeiert

Wird, in unserer Kirche, die Glocke dann tönt zu der Orgel
Und die Trompete schmettert, das hohe Te Deum begleitend.

Schon heilen sich die Wunden, schon theilen sich die Wolken, so daß man freudig den heutigen Tag feiern kann, zu welchem auch die scheidenden Krieger durch diesen herrlichen Trompetenchor ihren Zoll darbringen. In Heil dir! der Bürger siegt" sieht von Löper eine Hindeutung auf das seit 1793 gesungene preußische Volkslied. Goethe deutete hier die Hoffnung auf eine baldige Ordnung der deutschen Angelegenheiten an. Diese sollte leider auf die unerwünschteste Weise erfolgen, da ein unter Napoleons Oberherrschaft stehender sogenannter Rheinbund an die Stelle des aufgelösten Reiches trat und das durch die Verhöhnung deutscher Freiheit und Macht aufgeregte, seine Kraft überschäßende Preußen arg niedergeworfen ward. Das vom stolzen Sieger überflutete Weimar, dessen Herzog in echt deutscher Gesinnung fich Preußen angeschlossen hatte, wurde nach schrecklichen Leiden nur durch die Geistesgegenwart und den edel beherzten Muth der Herzogin vor völligem Untergang gerettet. Der Herzog mußte sich dem Rheinbunde mit schwerem Herzen anschließen. Seine Rückkehr konnte, wie sehr man sich dieser auch freute, unter den drückenden Verhältnissen nicht festlich gefeiert werden. Bald darauf betrauerte das Land den Verlust der Herzogin Mutter. Die Theaterlust war in Weimar so geschwunden, daß Goethe diesmal vor der Zeit die Vorstellungen abbrechen mußte, doch frisch gefaßt, griff er zum kühnen Entschlusse, diesmal seine Schauspieler auf einige Zeit zu Leipzig in klassischen Stücken auftreten zu lassen, wozu er einen am 24. Mai gesprochenen Prolog schrieb, der mit den Worten schloß:

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In einem Augenblick, in welchem die Umgestaltung unserer inneren Verwaltung unsere Aufmerksamkeit vorzüglich in Anspruch nimmt. halten wir es für besonders angebracht, den Blick denkender Leser auf das vor Kurzem in dritter Auflage erschienene, umgearbeitete und in Einen Band zu| sammengezogene Werk Gneist's über das englische Selfgovernment hinzulenken, um aus diesem reichen Bom gewichtsamer Betrachtungen und Schlüsse Belehrung zu schöpfen über die innere Verfassung und Entwickelung eines uns nahe verwandten Stammes, über die wohlthätigen Momente dieser Verfassung, die die segensvolle Entwickelung des englischen Gemeinwesens herbeigeführt haben, über die Mängel endlich, die zu groben Mizbräuchen gesteigert, im Verlaufe dieses Jahrhunderts eine Reformgesetzgebung von Grund aus ernöthigt und im Verein mit der Um gestaltung der modernen Gesellschaft einen Zustand herbeigeführt haben, der als ein Uebergangsstadium bezeichnet werden muß, und dessen Endergebniß sich heute als ein kaum übersehbares, in der Form drohendes hinstellt.

Wir heben gleich hier im Eingange das auch vom Verfasser wieder und immer wieder betonte Moment hervor, daß es durchaus nicht die Aufgabe deutscher Länder sei und sein solle, durch getreue Uebertragung des englischen Selfgovernment etwa dieselben Wirkungen, dieselbe Entwickelung wie dort herbeiführen zu wollen. Deutsche Länder, mit einer ihnen eigenthümlichen und mannigfach variirten, inneren Entwickelung, mit einer aus ihrem Boden entsprossenen, auf ihrem Boden gestalteten Gesellschaft bilden eben einen Organismus für sich. Dennoch ist die mögliche Einwirkung des englischen Selfgovernment auf diese besondern Gestaltungen eben mit Berücksichtigung ihrer Besonderheiten nicht zu unterschäßen, in manchen Beziehungen sogar von fundamentaler Wichtigkeit.

Es kann und soll hier nicht unsere Aufgabe sein, eine genaue Analyse dieses an Material überreichen, von tief eindringender Erkenntniß der gesammten Zustände englischen Lebens zeugenden Gneist'schen Werkes zu geben; wir wollen nur anregend auf eine möglichst weit verbreitete Lektüre desselben hinwirken und beschränken uns daher darauf, seinen Gang und seine Eintheilung in kurzen Umrissen anzugeben und zugleich die charakteristischen Momente hervorzuheben, die dieses Werk von ähnlichen seiner Art unterscheiden.

Zunächst sei bemerkt, daß die Veranlassung zur Abfassung eines solchen Werkes für Gneist, der gänzliche Mangel einer

*) Dritte, umgearbeitete Auflage in einem Bande. Berlin, 1871, Jul. Springer.

guten und vollständigen englischen Verwaltungsgeschichte, sowohl in der englischen, wie in den fremden Literaturen gewesen ist. Diesem schwerwiegenden und auch für die zeitgemäße Fortbildung des Selfgovernment selbst verhängnißvollen Mangel fühlte sich Gneist, der fremde Forscher und Gelehrte, veranlaßt, abzuhelfen und Niemand wird wohl wagen, gerade ihm den Beruf zu einem solchen Werke abzusprechen, nachdem er durch fast dreißigjährige, | hervorragende Thätigkeit auf diesem speziellen Gebiete die nöthigen Vorkenntnisse und Materialien in überreichem Maaße gesammelt hatte.

Wie mangelhaft dieses Gebiet der englischen Literatur bisher bestellt war, leuchtet am besten aus der Thatsache hervor, daß die beiden einzigen, umfassenderen Darstellungen, die Gneist seiner eigenen mit zu Grunde legen konnte, die vor hundert Jahren crschienenen, augenblicklich ganz unzureichenden Institutionen des englischen Rechts von Blackstone und Burn's Compilation The justice of the peace (der Friedensrichter) waren. Und auch diese beiden Arbeiten hatten es nicht verstanden, die englische Verfaffung und Verwaltung von einem höheren Gesichtspunkte aus, als ein einheitlich-orgonisches Gebilde aufzufassen und ihren besonderen Gegenstand demgemäß darzustellen. Erst dem Fremden, unserm Landsmanne Gneist, war es vorbehalten, vielleicht begünstigt durch die perspektivische Ferne, aus der ihm eben als Fremden, die erglische Verfassung plastisch sich darstellte, eine allumfaffende, som Allgemeinen zum Einzelnen herab und wiederum von diesem zu jenem hinaufsteigende Darstellung zu liefern, als welche sein Englisches Selfgovernment" uns heutzutage vorlegt.

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Unterbeamte der Grafschafts-Verwaltung und Justiz und die Be deutung und die Zusammensetzung der Geschwornen-Körper, Anklage- und Urtheils-Jury. Das dritte Kapitel behandelt die MilizVerfassung und die militärische Verwaltungs-Jurisdiktion und giebt neben einer historischen Darstellung dieser Verfassung, auch ein Bild der neuen Entwickelung des voluntarism (FreiwilligenCorps) und der Entstehung eines stehenden Heers. Das darauf folgende Kapitel behandelt den Antheil der Grafschaft an der | Einschäßung und Erhebung der direkten Staats- und Communalsteuern, wobei das Wesen und die Ursache der Zugrundelegung der Armensteuer, sowie die Reform des Jahres 1834 ausführlich erörtert werden. Das lehte Kapitel des Buchs endlich giebt einen historischen Ueberblick über den Entwickelungsgang der Stadtverfassungen, die Reform des Jahres 1835 und eine Darstellung der concurrirenden, staatlichen, landschaftlichen und städtischen Elemente in dieser Verwaltung.

Die fünf Kapitel des dritten Buches behandeln nacheinander die Verfassung des Kirchspiels, des kleinsten Ortsverbandes, die Communal-Armenverwaltung, diese größte in neuerer Zeit ins Unendliche anwachsende Last der englischen Gemeinden, die neuen Communaleinrichtungen der Gesundheits- und Baupolizei, die Communalwege-Verwaltung und zulezt die ergänzenden Momente aus dem Corporationsrechte.

Das vierte und lehte Buch von den anwendbaren Grundfäßen des Selfgovernment giebt gleichsam ein Resumé der bisherigen theoretischen Erörterungen und historischen Entwickelungen und eine Nuganwendung für die Gegenwart und die augenblicklichen Einrichtungen. Es zerfällt demgemäß in zwei Abschnitte, deren erster, das bisherige System des obrigkeitlichen Selfgovernment, noch einmal erschöpfend zusammenfaßt, während der zweite die

und eben aus dieser universellen Auffassung seines Gegenstardes ergab sich für den Verfasser beim Schlusse der einzelnen Abschnitte Gelegenheit, in anhangsweisen Bemerkungen Seiten- | Kehrseite, nämlich das System der Lokalvertretung und der

blicke auf die gleichzeitige Gestaltung französischer und deutscher Verhältnisse zu werfen und so, ohne Beeinträchtigung der Einheit seiner Darstellung, dennoch ein über England selbst hinaus sich erstreckendes, ein über ganz Europa hin verbreitetes, aufmerksames Publikum sich zu schaffen.

Das ganze Werk zerfällt in vier Bücher, deren erstes die Grundlagen und Elemente des englischen Selfgovernment, das zweite das Grundsystem des obrigkeitlichen Selfgovernment, das folgende das Grundsystem der wirthschaftlichen Selbstverwaltung, das vierte endlich die anwendbaren Grundsäße des Selfgovernment behandelt.

Das erste dieser vier Bücher zerfällt seinerseits in drei Unterabtheilungen, deren erste die historischen Grundlagen des Selfgovernment in chronologischer Entwickelung bis auf den heutigen Tag bietet, das zweite die Bezirke und Aemter des Selfgovernment aufzählt, also die nöthigen Aufklärungen über Entstehung und Gestaltung von Grafschaft (shire), Hundertschaft (hundred) und Ortschaft (tithing) giebt, sowie des jezt antiquirten Amtes des Sheriffs, des Coroners, des Friedensrichters, des Constables, des Wege-, Kirchen-, Armen-Aufsehers, des, Lord-Lieutenants endlich, Vorstehers der Grafschaftsmiliz und des in Folge der Reform eingetretenen, neuen Systems der Gemeinde-Repräsentation. Das dritte Kapitel endlich giebt eine übersichtlich und nach innerem Prinzipe geordnete Darstellung des Communal-Steuer-Systems.

Von den fünf Kapiteln des zweiten Buches behandelt das erste den Antheil der Grafschaft an der Verwaltung der Civiljustiz (durch Sheriff und Civiljury), das zweite die Strafjustiz und Polizeiverwaltung der Grafschaft, d. i. den Ressort der Friedensrichter, ihre Thätigkeit, ihre Eizungen, ihre Competenz, ihre amtliche Stellung, sowie sämmtliche ihnen untergebene

wirthschaftlichen Selbstverwaltung reproducirt, um schließlich die grundverschiedenen Elemente der neuen Gesellschaft, denen der alten gegenüberzustellen und den daraus mit Nothwendigkeit her vorgegangenen, verhängnißvollen Zwiespalt der Parlamentsverfassung zu erörtern.

Dies in großen Zügen ein Bild von dem Inhalt dieses erschöpfenden Werkes, und wenn dasselbe auch keine klare Einsicht in die Art der Behandlung gegeben haben sollte, so wird doch das Eine für jeden verständlich daraus entnommen werden können, daß wir es hier mit einem Werke zu thun haben, das aus eingehendster Forschung und genauester Vertrautheit mit allen einschlägigen Verhältnissen erwachsen und dessen Studium, für Jeden, der es in die Hand nimmt, nußbringend sein muß.

Wir können uns hier, wie schon erwähnt, nicht auf eine eingehende Besprechung aller Theile des Werkes einlassen; nur sei es uns verstattet einzelne Abschnitte, die auch ein größeres Publikum interessiren, und ohne Vorstudien verständlich sind, besonders Theile des ersten und vierten Buches der historischen Darstellung des Selfgovernment und seiner Nußanwendung auf die Gegenwart hier zu berühren.

Nachdem Gneist die feudale Umgestaltung des englischen Gemeinwesens in Folge der normannischen Eroberung, die ersten, großen ständischen Errungenschaften (Magna Charta) in Folge der Mißregierung Johanns besprochen, erörtert er diese ständische Entwickelung in dem 13. bis Ende des 15. Jahrhunderts „der reichsständischen Zeit.“ So erfolgt besonders seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts eine nothwendige und naturgemäße Scheidung und Auseinandersetzung der beiden Häuser der ständischen Vertretung; die Commons beanspruchen den Vortritt bei den Steuerbewilligungen, da aus ihrer Tasche die größten Summen

in die Steuerkasse des Königs fließen. Dem Reichsrath (den lords) als ständigem Körper verbleiben die richterlichen Funktionen. Seine Stellung zum Könige, die Macht seines großen Grund

In der Geseß

Belgien.

Kammer.

bestßes geben ihm auch die überwiegende Stellung bei Verhand. Die germanische Sprachfrage in der belgischen Abgeordnetenlungen über allgemeine Reichsangelegenheiten. gebung wiederum wird aus dem Petitionsrecht der Commons ein Zustimmungsrecht, das mit dem Ende des 15. Jahrhunderts als gleichberechtigter Faktor der Gesetzgebung auftritt.

„So hat im Verlauf von zwei Jahrhunderten das Haus der Communalverbände seine Gleichstellung mit dem Oberhaus und gemeinsam mit diesem die parlamentarischen Grundrechte in Gesetzgebung, Steuerbewilligung und Landesbeschwerden erlangt."

Während der Unruhen und Bewegungen dieser gewaltthätigen, reichsständischen Periode, der eigentlichen Blüthe der großen Adelsgeschlechter und der schonungslosesten Unterdrückungszeit der großen Massen des Volkes, deren Rechte von Niemanden auf den Parlaments-Versammlungen vertreten und wahrgenommen wurden, während dieser Zeiten machte sich ein dringendes Bedürfniß geltend, angesehene Lokalcommissarien zur Verhütung bevorstehender, zur Untersuchung ausgebrochner Unruhen und mit summarischer Strafgewalt ausgestattet, zu ernennen.

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Streitig blieb indeß lange Zeit die Art der Zusammensetzung und Greirung solcher lokalen Gewalten, indem nämlich die großen Herren selbstverständlich auf eine Wahl aus ihrer eigenen Mitte dringen, während die Krone ihrerseits auf einer Ernennung von Rechtsverständigen beharrt. Endlich, im J. 1360, geht aus einem Kompromiß beider entgegengesetzten Bestrebungen die Ernennung einer gemischten Commission in jeder Grafschaft hervor, bestehend aus einem Lord, drei oder vier der angesehen- | ften Grundbestßer der Grafschaft und einigen Rechtsgelehrten. Dieses Collegium der Friedensrichter wird mit doppelten Befugnissen ausgestattet.

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1) Als Polizeiherren, Friedensstörer zu verhaften, von Uebelberüchtigten sich Friedensbürgschaft bestellen zu lassen, in gewissen Fällen den Thatbestand festzustellen und den Geftändigen summarisch abzustrafen."

2) „Periodisch als Collegien zusammenzutreten und mit einer Anklage- und Urtheils-Jury die ordentliche Strafjustiz zu üben, concurrirend mit den Assisen der Reichsrichter. So beginnt das Amt der Friedensrichter, welches, als Hauptamt der Grafschaft, von da an in einer stetig aufsteigenden Richtung bleibt."

So gliedert sich denn am Schluß dieser Periode die ständische, englische Staatsverfassung in drei Stufen übereinander, Haus der Commons, Oberhaus und Staatsrath (privy council), ebenso wie die lokale Ortsverwaltung die Theilung in Ortsverband, Stadt und Grafschaft bewahrt:

Die Selbstthätigkeit der besißenden Klassen in der Arbeit des öffentlichen Lebens ist das Lebensprinzip der Parlamentsverfassung."

Auf diese durchaus nicht immer sanfte und friedliche, jedoch mit den größten Anstrengungen Aller und zur Zufriedenheit aller Betheiligten errungene Verfassung zurückblickend, konnte Gneist dann in der That mit einer an die Besprechung des römischen Staatswesens anflingenden Wendung ausrufen:

„Diese Erziehung der Nation für den Staat hat die Größe Englands bewirkt. Das Einzelne daran ist einförmig, nüchtern und ernst wie im altrömischen Leben: weit entfernt von den glänzenden Bildem, die durch Montesquieu und Delolme einst verbreitet wurden. Aber diese einförmigen Institutionen sind fest und nachhaltig und in der Prüfung durch große Aufgaben zeigen sie den ganzen Schwung und die Größe einer freien Nation."

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Unter dieser Ueberschrift findet sich in der vortrefflich redi. girten, in französischer Sprache geschriebenen Brüsseler Zeitschrift,,La Discussion" vom 24. Dezember folgende, für das belgische Land mit seiner zweifachen Nationalität überaus charak teristische Betrachtung:

„Wer hätte wohl vor einigen Jahren, als man nicht Spott und Mißachtung genug gegen die arme vlamische Bewegung zu finden vermochte, vorhergesehen, daß eines Tages in der Abgeordneten - Kammer ein Wallone, Herr Sainctelette, auftreten und den Muth haben würde, zu sagen: „,,,daß man die Wallonen auf die Bahn der germanischen Sprachen, die zu betreten sie sich so schwer entschließen, mit aller Gewalt hindrängen müsse?"" Wer hätte damals geglaubt, daß ein Wallone das Studium der Sprachen jener Völker, die heutzutage an der Spize der Civilisation vorschreiten,"" öffentlich anpreisen werde?

„Welches Zetergeschrei wäre erhoben worden, wenn damals Jemand gewagt hätte, zu behaupten: „„daß von Berlin uns das Licht kömmt?""

„Gleichwohl ist dies damals schon eben so wahr gewesen, als jest; aber Dank unserer vollständigen Unkenntniß nererer, fremder Sprachen, Dank der lächerlichen Ueberhebung französischer Ideen, waren die Deutschen und die Engländer uns fast ebenso unbekannt, als die Chinesen. Es hat der Schwertstreiche von Sadowa und Sedan bedurft, um die Binde zu zerreißen, die unsere Augen bedeckte. Halten wir darauf, daß sie uns niemals wieder angelegt werde!

In feierlicher Abstimmung hat unsere Abgeordneten-Kammer gestern beschlossen, daß die Kenntniß der germanischen Sprachen fortan einen Anspruch auf das Reisestipendium der StaatsUniversitäten verleihen soll.

„Wir hoffen, daß es dabei nicht bleiben werde und daß dies nur der erste Schritt zur Reorganisation unseres ganzen neueren Sprachunterrichts sei. Mit Recht sagte Herr Pirmez, wie wir es in den Spalten dieser Zeitschrift schon oft dargethan: „,,,Man steht es als eine dringende Nothwendigkeit ein, das alte Rom in allen seinen Details, seinen Senat, seine Consulen, seine Gerichtshöfe 2c., zu kennen, aber es ist uns gleichgiltig, daß wir von den Institutionen zweier großen Völker nichts wissen, die dicht vor unseren Thoren wohnen! Todte Sprachen müssen wir studiren, aber um die lebenden Sprachen der Nationen, mit welchen wir täglich in Verbindung stehen, kümmern wir uns nicht!""

„Ein Hauptgrund unserer wissenschaftlichen Inferiorität, der Hemmschuh aller unserer Geistesanstrengungen, ist die Unkenntniß der germanischen Sprachen. Die fortdauernd in dieser produktiven und überlegenen Welt der Intelligenz publizirten großen Arbeiten bleiben uns unbekannt. Wir bedürfen der Uebersehungen und, wie Herr Sainctelette bemerkte. in Belgien ist es sogar sehr schwer, eine gewisse Anzahl von Personen zu finden, die, wenn die betreffenden wichtigen Werke in deutscher oder in englischer Sprache geschrieben sind, damit einverstanden, daß man sie überseße"".

Uebrigens würden auch Uebersetzungen allein niemals genügen, uns mit einer so bedeutenden, wissenschaftlichen und literarischen Bewegung, wie die der germanischen Länder, in voll

ständige Verbindung zu bringen. Wenn wir uns daher mit dem Amendement der Herren Pirmez und Sainctelette ganz einverstanden erklären, so geschieht es hauptsächlich, weil wir es als ein Präcedens auf der Bahn gründlichster Reformen und als ,,eine Hinweisung auf das Ziel, das unser öffentlicher Unterricht fortan im Auge behalten muß,"" ansehen.

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,,Dieses Ziel besteht darin, daß wir von den französischen Ideen emancipirt werden, daß wir unsere Leiter und Mitstrebenden bei jenen beiden großen Völkern unserer Raffe: den Engländern und den Deutschen, suchen. Es ist hohe Zeit,"" sagte gestern ‚Es ist hohe Zeit,“" sagte gestern Herr Pirmez, „daß wir den Manieren und Sitten entsagen, die wir den Franzosen abgelernt und die so verhängnißvoll für unser Land geworden sind"". Und Herr Sainctelette fügte hinzu: „Wir müssen jener bei uns vorherrschenden Meinung entgegen arbeiten, daß es nichts Gutes außerhalb Frankreichs gebe"".

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„Die Zeit drängt übrigens. Bei dem größten Theile der europäischen Nationen bereiten sich in diesem Augenblicke große Umgestaltungen vor. Fast alle sind im Begriff, ven ihren Schultern das gallische Gewand abzuschütteln, das ihnen die schwere Hand des ersten Napoleon umgehängt. Namentlich ist Italien erwacht und sonnt sich in den Strahlen der englischdeutschen Wissenschaft, um seinen Unterricht und seine französirte Gesetzgebung in einem Sinne zu reformiren, der seinem Nationalgenius und dem fortgeschrittenen Zeitgeiste mehr entspricht. Ist doch sogar der Abgeordnete Thonissen so weit gegangen, zu verlangen, daß auch die italiänische Sprache zu denjenigen fremden Idiomen zählt werde, durch deren Kenntniß man ein Univerfitäts-Stpendium erlangt. Theilen wir auch sonst die Ansichten dieses (klerikalen) Abgeordneten über Italien nicht, so muß doch anefannt werden, daß in diesem Lande jezt eine große geistige and antifranzösische Bewegung stattfinde.“

Holland.

Die holländische Hordpolar - Expedition von 1596 in einem Epos von Tollens.*)

Von dem norwegischen Walfischjäger, Cap. Carlsen, sind kürzlich im sogenannten „Eishafen“ von Nowaja-Semlä, hermetisch von Eis bedeckt, die Trümmer des hölzernen Hauses aufgefunden worden, welches die dorthin verschlagene holländische Expedition unter Barends und Heemskerk im Winter von 1596-1597 bewohnt hatte. Daneben fanden sich auch noch zahlreiche Gegenstände, die den holländischen Seeleuten gehört hatten, wie Schwerter, Lanzen, Hellebarden, eine Flöte, eine Uhr 2c., auch einige Bücher, worunter Mendoza's Beschreibung von China, welche Gegenstände die Holländer hatten zurücklassen müssen, weil sie auf der kleinen Schaluppe, mit welcher sich die Schiffbrüchigen im Sommer 1597 auf das eisfreie Meer hinauswagten, keinen Platz fanden. Mit ihrer Schaluppe sind die halb erfrorenen und verhungerten Männer, die von der Expedition übrig geblieben waren, Barends war kurz vor der Einschiffung gestorben in das Weiße Meer und darauf glücklich nach Cola, einer Hafenstadt Lapplands, gelangt, wo sie zufällig das andere, zur holländischen Expedition

auch

*) Die Ueberwinterung auf Nova Sembla. Gedicht von H. Tollens. Aus dem Holländischen übersetzt von Albert Haeger. Amsterdam, Gebrüder Binger, 1871.

gehörende Fahrzeug, geführt von Cap. Rijp, das sich dorthin geflüchtet hatte, noch fanden, mit welchem ste dann nach ihrem Vaterlande heimkehrten, das die kühnen Seefahrer mit Jubel empfing und sie für die überstandenen Gefahren und Mühseligkeiten reichlich belohnte.

Diese Robinsonade in den Eisregionen des Nordens hat sich lange in den Traditionen und Geschichtserzählungen des kleinen, aber tapferen, feefahrenden Volkes erhalten. Der beliebte niederländische Dichter Hendrik Tollens (geb. 1780, gest. 1856) hat die Ueberwinterung von Barends und Heemskerk auf NowajaSemlä zum Gegenstand eines kleinen Epos gemacht, das gleich bei seinem ersten Erscheinen (1819) einen außerordentlichen Erfolg hatte und von der „Holländischen Gesellschaft für schöne Künste und Wissenschaften“ mit ihrer goldenen Preismedaille gekrönt wurde. Es ist seitdem ein beliebtes Poem des niederländischen Volkes geblieben.

Gegenwärtig ist die Tollens'sche Dichtung von Herrn Albert Haeger, einem in Amsterdam lebenden Deutschen, überseßt worden, und zwar im Versmaße des Originales, in Alexandrinern, welche Versart uns, so wenig wir sie sonst auch lieben, doch in der niederländischen Dichtung als ein nicht unangemessener, poetischer Ausdruck erscheint. Wir geben hier die Stelle wieder, in welcher der Dichter die Rückkehr des Tageslichts schildert, das länger als sechs Monat den in finsterer Nacht und im Schnee und Eis begrabenen Schiffbrüchigen nicht geleuchtet hatte:

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Nun war das Maaß gefüllt, die Noth zuhöchst gestiegen:
Da lag ihr Führer todt, die kalten Lippen schwiegen.
Kein einzig Trosteswort, das er so oftmals sprach,
Kam mehr aus seinem Mund jezt wo's an Trost gebrach
Mit Wehmut sehen sie die Leiche auf dem Schragen,
Und keine Rettung tagt, wie sie auch jammernd klagen.
Schon fehlt dem kalten Herd das Feuer, Span und Block,
Schon bleibt so leer der Tisch, schlägt auch die Mittagsglock';
Echon ist das Faß verbrannt, in dem das junge Fleisch gelegen,
Es lacht dem matten Aug' kein Mergenlicht entgegen!
Noch bleibt es ringsum Nacht; die Angst, die sie befängt,
Verdoppelt noch die Noth, die immer schwerer drängt.
Die Hoffnung fliebt, Verzweiflung nagt am Leben,
Man ringt die Hände wund, die bleichen Lippen beben.
Durch Frost und Hurgersnoth in gräßlichem Verein
Geht mancher wackre Mann zum ewgen Leben ein.
Schon ist die Stunde nah, sie macht die Stärksten beben,
Daß Einer wer, o Gott! wird Alle überleben,

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Wird einsam kämpfen bier mit allerherbster Noth.
Ach mit erhobner Hand fleht Jeder um den Tod!
Schon war gereift der Plan follt' alle Hoffnung fliehen
Zunächst wer sterben soll, im Kreis das Loos zu ziehen;
Der Loostopf war bereit nur kurze Zeit verrann
Da plötzlich bricht im Ost das bleiche Taglicht an!
Sie sehn es, reißen schnell des Daches Luke nieder
Und starren Ja, Gott Dank! der Mo gen dämmert wieder,
Die Nacht entschwindet bald, wenngleich sie zögernd geht;
Sie jauchzen jubelnd auf und stammeln ein Gebet.

Sie graben sich mit Hülfe des Tageslichtes zu ihrem Boote hin, daß sie nach dem Weißen Meere trägt, wo sie an Lapplands Küste unerwartet die Flagge des geliebten Niederland an eines einsamen Schiffes Mast erblicken. In ergreifender Weise hat der Dichter diese Scene und die Rückkehr der im Vaterlande längst für todt gehaltenen kühnen Seefahrer geschildert.

Manches in dieser Schilderung erinnert an die Schicksale, die schweren Leiden und die noch wunderbarere Rettung der wackeren deutschen Männer der „Hansa“, die im Winter 1869–1870 sieben Monate lang im Eis-Meere, nachdem dieses Schiff gescheitert war

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