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ein früher Tod hinweggerafft, und bleibt der Erinnerung an ihn durchs ganze Leben treu; ste ist unvermählt gestorben.

Dies die äußeren Umrisse eines Frauenlebens, das der Dichter in schönstem Sinne vertieft und durchgeistigt hat, eines Frauenlebens, in dem sich die ganze Innigkeit und Hingebung des Herzens, der scharfe Verstand und die geistige Regsamkeit der Jüdin mit dem Reichthume deutschen Wissens und deutscher Bildung verschmolzen hat. Lea Osmond ist eine jener Gestalten, wie sie jene Zeit hervorbrachte, wo hüben und drüben von einzelnen be vorzugten Geistern an den Thoren des Ghetto gerüttelt ward, wo Geist und Schönheit sich über die von Gesetz und Herkommen gezogenen Schranken emporgehoben fühlten, die Pietät aber doch auch in diesen Auserwählten noch viel zu groß war, um mit den Traditionen ihres Volkes brechen zu können. Lea's Geist schwang sich weit über Zeit und Raum; im Gespräch mit ihr ward sich Frit Ellrodt klar über die wichtigsten Fragen des Seins, die höchsten Aufgaben der Menschheit; für sich selbst blieb sie aber doch die Tochter des Volkes, dem sie durch die Geburt angehörte; nicht wollte sie brechen mit dem Glauben der Väter, wenn sie auch seine Formen nicht mehr als die ihrigen erkennen mochte. Eine Vorläuferin der Rahel an Geist und Verstand, ging ste doch nicht bis zu den letzten Consequenzen.

Das schöne Bild erhält noch eine weitere kulturhistorische Bedeutung durch den Umstand, das der Bruder, den Lea mit mütterlicher Sorgfalt erzog, als Mann jener hülfreiche, vielge- | nannte Freund Jean Pauls, Immanuel Osmund ward, ja daß die Fäden dieser reichbegabten in Erlangen und Bayreuth angesessenen, keinesweges bloß in der Dichtung lebenden Familie sich in anmuthigfter Weise in das Kulturleben des heutigen Berlin verschlungen haben. Immanuel Osmunds Tochter war die vor Kurzem verstorbene Gattin des vor einigen Jahren von Bayreuth nach Berlin berufenen Rabbiners der hiesigen jüdischen Gemeinde, Dr. Aub, eine Frau, deren hervorragende Geistes- und Herzensbildung Zeugniß davon gab, daß sie eine von Jean Paul's liebstem und edelstem Freunde Immanuel erzogene Tochter war. J. H.

Das Uebersetzer - Unwesen in Deutschland.

Die sehr rührige Verlagshandlung von A. Hartleben in Wien, Pest und Leipzig hat uns wieder eine ganze Reihe bei ihr erschienener Werke zugesandt; wir können indeß dem Wunsche, dieselben anzuzeigen nur theilweise, sie eingehender zu besprechen aber gar nicht nachkommen. Nicht der Anzeige würdig halten wir die uns zugegangenen Uebersetzungen Paul de Kock'scher Romane; man sollte in Deutschland doch endlich davon zurückkommen, der= gleichen seichte, geistlose und frivole Erzeugnisse der französischen Literatur in der Ursprache zu lesen, geschweige denn gar zu übersezen. Dagegen wollen wir die Uebersehung von ,,Tressilian Court" oder der Verstoßene von Mrs. Harriet Lewis als eine empfehlenswerthe Blüthe der englischen Literatur gern anzeigen, und würden den in sechster Auflage vorliegenden Roman „der Karthäuser“ von Joseph Freiherrn von Eötvös einer ausführlicheren Besprechung unterziehen, wenn die Fülle des in unserem Blatte zu bewältigenden Materials uns nicht gebieterisch die Nothwendigkeit der Beschränkung auferlegte, welche wir am besten dadurch walten zu lassen glauben, daß wir neue Auflagen älterer Werke, die durch den Umstand, daß sie mehrere Auflagen erleben, für sich selbst sprechen, nur einfach anzeigen.

Eine zweite Verlagshandlung, welche sehr viele Uebersetzungen

in die Welt sendet, und zwar häufig von Werken, von denen bereits mehrfache und zum Theil viel bessere Uebersetzungen vor| handen sind handen sind wie dies kürzlich mit Volney's,,Ruinen“ geschah, an die sich Herr Peters, ein in dieser Richtung besonders betriebsamer Uebersetzer, vergriffen hatte — ist Kühtmanns Buchhandlung in Bremen. Heute liegt uns aus diesem Verlage vor: ,,Träumereien eines Junggesellen" von Jk. Marvel, deutsch von Hermann Otto. Der Uebersezer giebt in seiner Vorrede selbst zu, daß billige und korrekte Ausgaben bereits vor| handen sind und die vorliegende Ausgabe eigentlich überflüssig wäre. Der Verleger habe jedoch gemeint, das Büchlein verdiene, daß es auch äußerlich schmucker erscheine; so sei die Ueberseßung entstanden, die vielleicht nicht besser als die seines Vorgängers, aber hoffentlich auch nicht schlechter sei.

Ein seltsamer Grund! Um ein Buch „äußerlich schmucker" | auszustatten, veranstaltet man wohl neue Ausgaben, aber neue | Uebersehungen brauchte man deshalb nicht in die Welt zu schicken, wenn es sich nicht eben darum gehandelt hätte, einen neuen Verlagsartikel für die Kühtmannsche Buchhandlung zu schaffen. Gäbe es für diesen Zweck keinen näherliegenderen ersprießlicheren Gegenstand? Eine Arbeit liefern, von der man die Aussicht hat, nur im besten Falle sie ebenso gut machen zu können, wie sein Vorgänger, erscheint uns ähnlich, wie das Schöpfen in's Faß der Danaiden. Die der Vorrede beigegebenen Notizen über den Verfasser des Buches sind, wie der Uebersezer ehrlich eingesteht, | mit Erlaubniß des Herrn Dürr, dessen Tertausgabe zum größten Theil wörtlich entlehnt. Also auch hier die Frage: „Wozu?“

Wir haben uns bei dieser Uebersetzungs-Angelegenheit etwas ausführlicher aufgehalten, weil es uns auf dem Herzen lag, über den in dieser Beziehnng in unserer deutschen Literatur herrschenden Unfug auszusprechen. Wir sind wahrlich keine Gegner der | Uebersehungen, halten es vielmehr für einen großen Vorzug unserer Literatur, daß sie durch Uebertragungen aus alten und neuen Sprachen eine so große Erweiterung erfahren hat, aber wir sollten doch endlich Selbstgefühl genug bekommen, nicht ohne Auswahl Alles zu überseßen, und nur um zu überseßen auch auf ältere, bereits in besseren Uebersetzungen vorhandene Werke zurückzugreifen. „Die Kerle machen jezt gar Uebersetzungen von Uebersetzungen!" ruft Lessing einmal entrüstet aus; was würde er heute erst sagen, wenn er sähe, was und wie man im neuen deutschen Kaiserreiche überseßt.

England.

Rud. Gneist: Selfgovernment, Communalverfassung und
Verwaltungs-Gerichte.

II.

Praxis und Gegenwart.

Von dieser Blüthezeit der gesunden, parlamentarischen und staatlichen Entwickelung, als deren Gipfelpunkt die lange und glorreiche Regierung Elisabeths bezeichnet werden darf, sank das Volk herab während der schlimmen Zeit der Stuarts, und auch die Revolution, die Jacob II. vom Throne stieß, und Wilhelm III. an seine Stelle sette, vermochte nicht, die innerlich krankenden Organe zu heilen und wagte nicht das gefährliche Mittel einer Radicalkur von Grund aus. So stechte denn die ungesund,

weiter um sich greifende Centralisation mit ihrem einförmigen Geschäftsgange, eine immer weiter greifende Aufsichts - Instanz durch Regierungs-Commissarien und Ministerialrescripte — Alles das in immer fühlbarerer Disharmonie mit dem Grundsystem der parlamentarischen Regierung.

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In seinem vierten Buche von den anwendbaren Grundsägen des Selfgovernment auf die Gegenwart und die augenblicklichen Zustände, das wir, mit Uebergehung der eigentlichen Darstellung der Selbstverwaltung im 2. und 3. Buche, hiernach kurz berühren wollen, macht Gncist den Gegensaß zwischen Staatsorganismus und moderner Gesellschaft, einem Compler wirthschaftlich entgegenstehender und sich befehdender Individuen zum Ausgangs-, Mittel- und Endpunkt seiner Betrachtungen. Die Ge

weil unwahr gewordene Verfassung das 18. Jahrhundert hindurch hin, bis die Heranbildung einer gänzlich neuen Gesell. schaft, eine Verfassungs - Reform zu Anfang dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts unausbleiblich machte. Wir können uns hier auf die Zersehung der alten, ständischen, englischen Gesellschaft, ihre Umwandlung in eine fast ausschließlich von wirthschaftlichen Interessen geleitete gentry, einen breiten, wohlhabenden Mittelstand und einen noch viel zahlreicheren, elenden, vierten oder Arbeiterstand nicht einlassen: genug, daß an Stelle des früheren Bewußtseins von der Solidarität der wahren In-❘ teressen des Einzelnen und des Staatsganzen mit dem Beginn dieses Jahrhunderts die einseitige Richtung der Erwerbsgesellschaft getreten ist, deren Einfluß auf Verwaltung im Allgemeinen und Selfgovernment insbesondere höchst bedeutend geworden ist. | sellschaft, stets nur auf Vortheil bedacht, fordert unaufhörlich Den quarter sessions, der sonst in der Grafschaft völlig unabhängigen Friedensrichter, sind gewählte Kreisversammlungen, als Kontrollbehörden, an die Seite gestellt worden, wie an Stelle der Dorf- und anderer Behörden eine besoldete Gensdarmerie, besoldete Richter und andere Beamte getreten sind.

„Das 19. Jahrhundert," so schließt Gneist seinen historischen Ueberblick, erscheint damit als Bildungsperiode der neu-st än dischen Gesellschaft, mit einem Anspruch auf das für jeden Einzelnen gleiche Recht, seinen Mitbürgern Gesetze zu geben, ohne an der persönlichen Arbeit und den verantwortlichen Pflichten des Gemeinwesens Theil zu nehmen. Diese neu-ständische Bildung ist es, welche einen Zwiespalt auch in das System des Selfgovernment trägt und ansehnliche Theile deffelben als unfertige, in Fluß befindliche Formationen erscheinen läßt“.

Dies ist ungefähr die historische Entwickelung des englischen Selfgovernment bis zu seiner relativ höchsten Blüthe im Zeitalter Elisabeth's und seinem Verfall im 19. Jahrhundert. Fragen wir nun nach dem eigentlichen Wesen desselben, nach seinem Umfang und seinen Kompetenzen, so wird es von Gneist als eine zweiseitige Einrichtung definirt, die einerseits das VerwaltungsEystem der englischen Commune darstelle, andererseits aber als solches die gesetzmäßige Kreis-, Orts- und Gemeinde-Verfassung Englands bilde: „Eine Kreis- und GemeindeVerwaltung durch Ehrenämter und Communalsteuern nach dem Gesez des Landes."

Die tiefgehende Bedeutung derselben erkennt Verf. in der organischen Verbindung der Gesellschaft mit dem Staat, wodurch das Problem, die entgegengesetzten Interessen der Gesellschaft zum einheitlichen Staatswillen zusammenzufaffen, gelöst und durch diese Selbstverwaltung, eben die Fähigkeit zur Gefeßgebung, der Rechtssinn, erzeugt und gekräftigt würde.

Wie dieses System durch die innere Umwandlung der Gesellschaft allmählich erschüttert, dann unmöglich gemacht, endlich zum guten Theil gestürzt wurde, wie an Stelle der eigenen Beaufsichtigung und Verwaltung auf den wichtigsten Gebieten des Selfgovernment der Polizeistaat angefangen habe, den Rechtsstaat immermehr zu verdrängen, und wie diese Entwickelung einen dereinstigen furchtbaren Zusammenbruch befürchten lasse, wenn nicht rechtzeitige Remedur eintrete, darauf haben wir schon im Vorhergehenden hinzuweisen Gelegenheit gefunden.

Ebenso präcis als erschöpfend ist darüber das resumirende Urtheil Gneist's, das er in folgende Worte zusammenfaßt: „Das Achtbare Resultat der Neubildung ist eine besondere constabulary, in zehnfach stärkerer Formation, als die preußische Gensdarmerie, ein Corps von mehr als 15,000 befoldeten kleinen Beamten der Armen Verwaltung, eine analoge Formation der GesundheitsPolizei und der ganzen, städtischen Verwaltung, eine immer

neue Rechte, der Staat verlangt um seiner Selbsterhaltung
willen, die Uebernahme von Pflichten, jede einzelne Gesellschafts-
Gruppe stellt ihre Interessen als die Wesentlichsten in den
Vordergrund, der Staat sucht die berechtigten Interessen aller
Gesellschafts-Gruppen zu vereinen und zu fördern, den unberech-
tigten eine Schranke zu sehen; die Gesellschaft endlich betrachtet
die Einrichtungen des Staats als nußbare Pfründe, während
der Staat in der persönlichen Leistung und Verantwortlichkeit
der Gesellschafts-Individuen dies Grundmoment seines Bestehens
er
erkennt.

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Bildet die Gesellschaft in dieser Richtung einen zusammenhängenden Organismus, so bedarf es eines staatlichen Gegenorganismus, welcher die gesellschaftlichen Interessen sich unterordnet, vereinigt und in stetiger Uebung den Menschen zur Erfüllung seiner staatlichen Pflichten zwingt und gewöhnt. Staat und Gesellschaft müssen erst von unten herauf in ihren einzelnen Gliedern zusammenhängend und dauernd (organisch) verbunden sein, um einem Volk die Fähigkeit der Selbstregierung, die Freiheit in der Ordnung" zu geben." Eine Frage, die sich unmittelbar hieran schließt und die gerade augenblicklich für die Reconstruction der bedeutendsten Kulturstaaten Europas von fundamentalem Interesse, für die Zukunft aller Staaten entscheidend ist, ist die Frage über die Gränze von Centralisation und Decentralisation innerhalb eines Staatswesens. Denn dies allein ist die richtige Stellung der Frage für den, der die Untrennbarkeit und Nothwendigkeit dieser beiden Elemente für den modernen Staat erkannt hat, nicht aber die Fragestellung kurzsichtiger Theoretiker, ob Centralisation oder Decentralisation. Gneist weist, auf die praktische Erfahrung des englischen Selfgovernment gestüßt, alle die Aemter und Pflichten, die durch Männer der Kreise und Gemeinden wahrgenommen, aus ihren Mitteln gedeckt werden können, diesen als das ihnen zum Heile des Staats zu belaffende, Alles, was über diese Mittel und Fähigkeiten hinausgeht, was den ganzen Staatsorganismus als solchen betrifft, einer einigen Regierungsgewalt an der Spize des Staats zu: „Daß man Polizei-, Chausseeverwaltung u. dgl. nicht centralisiren kann, soweit die Kosten aus den Staatsfinanzen aufgebracht werden, daß ein Kreis- oder Communalverband unmöglich Dinge verwalten kann, zu welchen die nöthigen Gelder in einer 100 Meilen weit entfernten Provinz aufgebracht werden, muß jederzeit als entscheidend anerkannt werden. Die Gesammtbeziehungen des Staates nach Außen, das stehende Heer, die indirecten Steuern und Regalien, die sonstigen Theile der Gerichts- und innern Verwaltung entziehen sich deshalb einer Decentralisation und localen Selbstverwaltung ihrer Natur und Bestimmung nach."-

Wir haben und können hier nicht die Absicht haben, den

wesentlichen Inhalt dieses an werthvollen Erörterungen und Uebersichten überreichen Werkes erschöpfend zu reproduciren; wir find zufrieden gestellt, wenn es uns gelungen sein sollte, Art und Inhalt desselben anzudeuten und zu seinem eingehenderen | Studium angeregt zu haben, da die Klärung der Begriffe auf | diesem Gebiet auch für die Entwicklung unsres eigenen Staatslebens von unberechenbarer Bedeutung ist. Isaacsohn.

Das System Adam Smith's veraltet.")

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Das Ansehen der Manchester Schule und dessen, worauf sie beruht, ist in Deutschland, wie sich nicht leugnen. läßt, im Niedergang begriffen. Der Gegner werden immer mehr. Ein Bekämpfer der tüchtigsten Art ist ihren Theorien in der Person des Prof. Dr. Rösler in Rostock erwachsen, deffen in der Anmerkung genanntes Buch vor Kurzem in der zweiten Auflage erschienen ist. Rösler legt jene Theorien eine nach der anderen auf den juristischen Secirtisch und zerlegt ste mit scharfem, schneidigem Messer so fein und beharrlich, daß von den großen, Respect fordernden Gestaltungen Nichts, wenigstens nichts Brauchbares, übrig bleibt. Adam Smith selbst und sein Werk,,Wealth of Nations" verfallen natürlich zuerst diesem Vernichtungs- Acte. Freilich gesteht Rösler zu, dasselbe sei ein für immer denkwürdiges, meisterhaftes Werk, das in seiner Art unerreicht bis in die Gegenwart herein ragt; aber er spricht ihm wissenschaftliche Logik ab, er stellt es auf Eine Stufe mit dem ,,Contrat social", mit dem „Emile" Rousseau's und dem „,Système de la nature" von Helvetius. Es ist das Erzeugniß einer Zeit, wo die Gesellschaft morsch, faul und innerlich zerrissen war und nichts mehr bot, was den Geist befriedigen konnte; darum wandte man sich der Ursprünglichteit der Natur mit Sehnsucht zu und schmiedete wissenschaftliche Theorien, um dieser Sehnsucht Logik und System zu verleihen. Nur in der Natur, dachte man, herrscht Ordnung und Wahrheit, nur im Naturzustande ist der Mensch frei, folglich darf er auch nur dem Naturgesetz gehorchen; im menschlichen Geseße ist nur Unvernunft und Unterdrückung.

Dies ist ein Ideengang, der eine gewisse historische Berech tigung hatte, sofern er geeignet war, die alten unerträglich gewordenen Fesseln zu sprengen und für eine neue Ordnung der Dinge Raum zu schaffen. Allein die Berechtigung ist nur eine negative; positive und dauernde Wahrheit ist nicht darin zu finden. Die Menschen sind eben andere Wesen, als sie in den Köpfen jener Philosophen sich darstellen. Nicht nach erfundenen Naturgesehen richtet sich ihr Treiben, ihr Schaffen und Be gehren, und ein starker Aberglaube ist die Meinung, daß die auf das Interesse des Capitals gegründete Wirthschafts-Ordnung von der Weisheit Gottes selbst ein für allemal den Menschen gegeben sei. Lediglich das Recht ist die geistige Regel der menschlichen Dinge, und die Quelle des Rechts ist das Leben des Volkes.

Von diesem Standpunkte aus betrachtet, ist die Volkswirthschaftslehre im Sinne der Manchester-Schule ein Unding. Indeß kann nicht die Rede davon sein, das Smithsche System durch ein anderes zu ersehen; die Zeit der volkswirthschaftlichen Sy

*) Ueber die Grundlehren der von Adam Smith begründeten Volkswirthschafts- Theorie, von Dr. Rösler, ord. Prof. der Staatswissenschaften an der Universität Rostock. Zweite neu bearbeitete und sehr vermehrte Auflage. Erlangen, A. Deichert, 1871.

steme ist überhaupt vorbei. Um den Zusammenhang der wirth. schaftlichen Dinge zu erfaffen, die Wirthschaft, den Erwerb als einen organischen Bestandtheil des Lebens zu begreifen, die sozialen Fragen zu ergründen, muß das Rechtssystem der ganzen Gesellschaft wissenschaftlich dargestellt werden. Es führt dies zur Wissenschaft des sozialen Verwaltungsrechtes, dessen Construirung Dr. Rösler sich zur Aufgabe gemacht hat, und als deren Vorarbeit die jeßige Schrift zu betrachten ist. Es stehen uns also weitere Arbeiten des Verf. in Aussicht, und man darf dieselben mit Spannung erwarten, wenn ihr gelehrter Autor im Aufbauen ebenso geschickt ist, wie im Niederreißen.

Rußland.

Ruffischer Nihilismus.

Wir haben es immer für eine interessante und nicht unverdienstliche Arbeit angesehen, wenn sich einmal Jemand entschloß, eine Kritik der Kritik" oder was damit ziemlich gleichbedeutend ist, eine „Kritik der Kritiker“ zu schreiben, wiewohl wir uns nicht verhehlten, daß ein solches Unternehmen seine recht bedenklichen und undankbaren Seiten habe. Eine Arbeit dieser Art liegt uns heute vor, die wiederum, wenn auch nicht im strengsten Sinne die Kritik, so doch immerhin einige kritische Bemerkungen herausfordert.

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Unter dem Titel: Aus der Literatur des Nihilismus"*) giebt uns Herr D. K. Schedo - Ferroti (ein bekanntes durchsichtiges Pseudonym) die kritische Beleuchtung des Romanes von Tschernyschefsky „Was thun?" und zugleich eine Skizze dieses Romanes, aus der hervorgeht, daß nicht leicht ein hirnverbrannter Kopf abgeschmackteres, unsinnigeres und sittenloseres Zeug zusammenschreiben kann, als dieser Roman enthält. Der Raum des „Magazin“ ist uns zu kostbar, als daß wir ihn mit einer Wiederholung dieser Erbärmlichkeiten in Anspruch nehmen möchten; wohl aber drängten sich uns beim Lesen der kleinen Schrift zweierlei Bemerkungen auf, denen wir in kurzen Worten Ausdruck geben möchten.

Herr Schedo-Ferroti berichtet, daß der Tschernyschefsky’sche Roman in Rußland verboten und daß sein Verfasser nach Sibirien geschickt sei; er weiß aber nicht, ob die lettere Maß. regel den Schriftsteller wegen dieses Buches oder wegen eines anderen politischen Vergehens getroffen, ist aber geneigt, das Lettere anzunehmen. Jedenfalls beklagt er, daß Tschernyschefsky zum Märtyrer gemacht sei und daß dadurch dem Buche eine größere Bedeutung beigelegt worden, als es verdient. In diesem Urtheile stimmen wir ihm vollkommen bei; wenn er aber auch das Verbot des Buches bedauert und es eine ‚nüßliche Jugendschrift" nennt, so möchten wir ihm in dieser Beziehung doch entschieden widersprechen.

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Herr Ech.-F. sagt: „Warum in aller Welt, wenn er nicht sonst ein schweres Verbrechen begangen, hat man den unschäd. lichen Autor dieser nüßlichen Jugendschrift nach Sibirien verschickt? Doch wohl nicht gar um des vorliegenden Buches willen und wegen der gefährlichen Principien, die er durch noch gefährlichere Lockungen der Jugend genehm zu machen sucht? Das wäre wahrlich recht hart, denn was auch die Absichten des

*) Braunschweig, Friedrich Vieweg und Sohn, 1871.

Herrn Tschernyschefsky gewesen sein mögen: sein Buch hätte doch wohl nicht anders, als nach dem Schaden, den es anrichten konnte, beurtheilt oder gar verurtheilt werden sollen; einen solchen Schaden aber, d. h. eine thatsächlich gegen die Jugend ausgeübte Verführung kann ich mir durchaus nicht vorstellen. Von irgend welchen Studenten gar nicht zu sprechen, würde wohl ein etwas nachdenkender Gymnastast oder Kreisschüler nicht sofort das Sinnwidrige in der Beschreibung der Lebensweise der zukünftigen Menschen herausfinden? Gewiß, wenn man ihm Zeit läßt, das Buch ruhig zu lesen und sich die Sache zu überlegen. Vielleicht nicht, wenn er den Band heimlich, in größter Eile oder wohl gar stückweise verschlingt, und aus den hin und wieder aufgeschnappten Sähen sich ein Ganzes zusammen- | stellt, das denn nachgerade nicht viel besser ist, als das Original, für das er aber im heiligen Eifer schwärmt, indem er sich rühmt, ein Jünger des großen Erilirten" zu sein.

Wir kennen den Roman zwar auch nicht vollständig, sondern | nur in dem Auszuge, den uns der Herr Verfasser der kritischen Beleuchtung giebt, müssen aber bekennen, daß, wenn je ein CensurVerbot gerechtfertigt war, uns dies hier der Fall zu sein scheint und daß man das Verbot, wo es nicht existirt, eigens für dieses Buch einführen müßte. Herr Sch.-F. geht aber noch weiter, indem er nachweist, der Roman sei nicht allein nicht zu verbieten, sondern er verdiene eine geflissentliche Verbreitung; er fährt fort:

„Ich habe das Buch eine nüzliche Jugendschrift" genannt und halte dafür, daß diese Bezeichnung eine richtige ist. Um diese Behauptung zu rechtfertigen, will ich annehmen, daß von irgend einem literarischen Vereine ein Preis ausgeseßt worden für eine Schrift, die in der reiferen Jugend den Abscheu vor den segenannten „,plaisirs faciles" erwecken soll, indem sie den Gegenstand in recht greller, abschreckender Weise schildert. Ob Herr Tschernyschefsky sich mit Vorbedacht als Concurrent gemeldet hätte, will ich dahingestellt sein lassen; ich bin aber überzeugt, er hätte den Preis davongetragen durch seine „verführe risch sein sollende" Beschreibung der allabendlichen Tanzvereine seiner Zukunftsmenschen.“

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„Und das soll ein gefährliches Buch sein“, heißt es nach einer eingehenderen Beschreibung dieser Tanzvereine weiter. Ein nügliches, ein hocherwünschtes, ein preiszukrönendes Buch ist es, das auf unsere (die russische) zu politisch - philosophischen Schwärmereien hinneigende Jugend die Wirkung eines Sturzbades machen muß, und das man deshalb nicht genug empfehlen kann. Wie man auch über den moralischen Werth unserer Zukunfts-Literatur" denken möge, Herr Tschernyschefsky nimmt in ihr einen hervorragenden Plaß ein. In jeder Zeile seines Buches sieht man, daß er nicht nach Effekt hascht durch Aufstellung frappanter Paradoren. Es ist ihm Ernst mit seiner Lehre, und deshalb fühlt man sich bewogen, n seinem Buche mit Ernst und Nachdenken weiter zu lesen, so seltsam und schnurrig auch Manches darin klingt. Was er über die Mängel der bestehenden gesellschaftlichen Zustände sagt, ist Alles schon lange vor ihm gesagt worden und hat — schon lange vor ihm — auf viele Leser einen um so tieferen Eindruck gemacht, als man ihnen immer nur demonstrirte, was abgeschafft werden müßte, dabei aber sorgfältig vermied, ihnen zu erklären, was an die Stelle des Abgeschafften treten könnte. Hier ist Herr Tschernyschefsky seinen Collegen wahrhaft überlegen. Er ist nicht auf halbem Wege stehen geblieben; er hat den von ihm aufgefaßten Gedanken der gesellschaftlichen Wiedergeburt vollkommen und bona fide durchgedacht und ist zu dem bemerkenswerthen Resultate gekommen, selbstüberzeugt und selbstüberzeu

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gend sagen zu können: Wenn die und die Principien allgemein angenommen wären, so würden die kommenden Geschlechter in solch und solcher Weise prosperiren.

,,Die streng mathematische Form dieser Beweisführung hat etwas Imponirendes. Der Geometer verfährt oft ebenso; er nimmt einen zweifelhaften Vordersatz als gegeben an, führt ihn in einer Reihe logischer Folgerungen bis zu seiner leßten Consequenz durch und schließt aus der Unzulässigkeit dieser letteren Consequenz, daß der Vordersatz ein falscher war. Man nennt das cine demonstratio ad absurdum, und eine solche hat Herr Tschernyschefsky gegen seinen eigenen Vordersat: die Lehre von der Abschaffung der Gesetze und den freien Liebeswahlen, geliefert. Seine lezte Consequenz: das lammfromme Zusammenleben der Menschen im Schlaraffenlande, ist handgreiflich absurd, und wirft den Vordersaß mit unwiderlegbarer Klarheit um, wodurch sein Buch zur treffendsten Widerlegung seiner und seiner Anhänger Grundideen wird.“

Wäre der Anfänger in der Geometrie wohl im Stande, eine demonstratio ad absurdum zu machen? Würde Derjenige, welcher von Geometrie gar nichts oder nur sehr wenig verstünde, stich nicht leicht durch eine an einen zweifelhaften Vordersaß geknüpfte Reihe logischer Folgerungen irre führen lassen und die lezte Consequenz als wahr annehmen? Ganz ebenso verhält es sich nach unserer Ansicht mit dem Tschernyschefsky'schen Roman. Dem gereiften, durchbildeten, logisch denkenden und richtig urtheilenden Menschen wird er freilich nichts schaden, demselben vielmehr ganz in dem Lichte erscheinen, in welchem der Verfasser der „kritischen Beleuchtung" ihn sieht. Anders ist es aber mit Studenten, Gymnasiasten und Kreisschülern, es sei denn, die russische Jugend sei der deutschen an Verstandes- und Geistesreife weit überlegen; anders ist es mit den soeben erst in's Leben getretenen jungen Mädchen; anders mit der großen Masse der Halbgebildeten beiderlei Geschlechtes, jedes Alters und Standes, aus denen sich bekanntlich ein großer Theil des Romane lesenden Publikums zusammenseßt. Von allen diesen Lesern werden nur wenige den Roman mit den Augen des Herrn Schedo-Ferroti anzusehen vermögen; für sie ist er ein entschieden gefährliches Buch, und es ist Pflicht einer Regierung, seiner Verbreitung zu wehren.

Ob freilich mit dem Verbot dem Uebel gesteuert werden kann? ist eine andere Frage, mit welcher wir bei der im Eingange erwähnten zweiten Bemerkung stehen, die wir zu der vorliegenden Schrift zu machen haben. Der Tschernyschefsky'sche Roman erscheint uns wie das Symptom einer Krankheit. Ein Dichter vermag nur das zu dichten, was in seinem Volke, seinem Lande, seiner Zeit vorhanden ist. Tschernyschefsky hat nur die letten Consequenzen des Nihilismus gezogen, der in Rußland bei Mann und Weib bereits bedenkliche Dimensionen ange= nommen hat. Wo es aber in einem Volke schon so weit gekommen, da läßt sich durch äußere Maßregeln nicht viel mehr ausrichten und in diesem Lichte betrachtet, dürfte das Verbot allerdings seine Wirkung verfehlen. Man hält Rußland oft für das Land der Zukunft, ausgehend von der Ansicht, das jedes Volk einmal berufen sei, zur höchsten, alle anderen Völker überstrahlenden Kulturblüthe zu gelangen. In dem russischen Nihilismus liegt aber ein Symptom der Greisenhaftigkeit, die befürchten läßt, daß eher ein Zersetzungs - Prozeß als eine höchste Blüthe eintrete. I. H.

Orient.

Die Völker des ökklichen Asien.

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Dr. Ad. Bastian's Werk: Die Völker des östlichen Asien; Studien und Reisen"") ist bis zum sechsten Bande ge= diehen. Derselbe enthält die Excursionen in China, von Peking zur mongolischen Gränze und die Rückkehr nach Europa. Der Verf., welcher vor Kurzem wegen seiner ausgezeichneten Verdienste um die Wissenschaft zum Professor an der Berliner Universität ernannt worden, enthüllt auch in diesem Theile seines großen Werkes ein erstaunlich reiches Wissen und eine Combinationsgabe, die ihn vor vielen Anderen zu einer universellen Behandlung der Wissenschaften befähigt.

Bekanntlich läßt Bastian sein Reisewerk als Grundlage und erste Sammlung von Materialien zu einer Ethnologie dienen, mit deren Hülfe, wie er hofft, eine Verbindung zwischen der Physiologie und der Psychologie hergestellt werden kann. In diesem Sinne gedachte er in dem sechsten Bande des Werkes den Buddhismus zu behandeln; indeß hat ihn die Anhäufung des angesammelten Materials gezwungen, die Ausführung der Absicht noch zurückzustellen.

Inzwischen läßt das Vorwort erkennen, in welches Verhält niß er den Buddhismus, das mit diesem vergleichbare Christenthum und die Religion überhaupt zu seiner Wissenschaft stellen wird. Indem er den Glauben an Götter und Gott aus den einfachsten Vorstellungen des Menschen im Naturzustande ent wickelt, reiht er denselben in das System von Denkprozessen ein, auf deffen hoher weiter nach ihm die Ethnologie hinabsteigen foll bis zu den Uranfängen des Denkens und der Vorstellungen, um eben die Quelle zu ergründen, aus welcher Psyche schöpft. Nur Bausteine zur Ethnologie in Form von Volksgedanken sind ihm die Religionen, und als solche will er ste naturwissenschaftlich behandelt wissen. Die naturwissenschaftliche Behandlung alles Geisteslebens, d. h. die Anwendung der inductiven ForschungsMethode ist überhaupt das, worauf er im Interesse seiner Ethnoogie den höchsten Werth legt.

Dies bedingt eine Kritik aller sonstigen Versuche, hinter die Geheimnisse des psychischen Daseins zu kommen, und Bastian übt dieselbe in rückhaltsloser Weise. Leibniz kommt dabei, als Anstifter mancher Verwirrung im wissenschaftlichen Leben, schlecht genug weg. Kant gewährt manche Stüße. Bei Darwin wird wenigstens die naturwissenschaftliche Methode anerkannt, wogegen Büchner mit seiner Untersuchung der Frage: Wie entstand das Leben", als ein Träumer zu betrachten ist. Die rationelle Psychologie, als Theil der Philosophie, ist eine Frucht, von welcher, wenn man sie mit dem Messer scharfen Denkens zerschneidet, nichts übrig bleibt. Der anthropologische Weg allein führt zu dem Ziele, das die Wissenschaft seit Tausenden von Jahren zu erreichen sucht.

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In der Ausführung dieses Hauptgedankens giebt Bastian auf 114 Seiten seines Vorworts dem, der es nicht scheut, ihm auf seinen vielfach verschlungenen Umwegen zu folgen, mehr Anregung zum Forschen, als einige Dußend popularwissenschaftliche Werke es vermögen.

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*) Reisen in China, von Peking zur mongolischen Gränze und Rückkehr nach Europa. Die Völker des östlichen Asien. Studien und Reisen von Dr. Adolf Bastian. Sechster Band. Jena, Hermann Costenoble, 1871.

Sagen aus Indien und Iran.*)

Es ist eine charakteristische Eigenschaft der letzten klassischen Periode unserer Literatur (wir folgen hier der Eintheilung des Literarhistorikers A. J. C. Vilmar, der dieselbe mit dem 2. März 1832 schließen läßt), daß sie sich, sowohl was die Stoffe, als was die Formen betrifft, der Poesie aller Zeiten und Völker bemächtigt hat, welche ihr zugleich durch die unserm Jahrhundert angehörige neue Aera der Sprachwissenschaft zugänglich wurde. Es erschloß sich uns nun im fernen Often, in den morgendlichen Ursigen aller Kultur, eine vorher ungeahnte Fülle geistiger Schäße, und im Sichten, Sondern, Darstellen derselben hat sich seitdem eine Generation von Gelehrten und Dichtern bethätigt. Unmöglich scheint es uns, dieser Forschungen und Arbeiten, dieser Befruchtung durch den Orient und der Reproduction seiner Poesie in der deutschen Dichtung zu gedenken, ohne unserem Rückert im Vorbeigehen gewissermaßen den Ehrengruß zu zollen. Möge er immerhin wir erinnern an „Rostem und Suhrab“ und „Nal und Damajanti" bei der Wiedergabe der indisch-persischen Stoffe und Formen mit aller dichterischen Freiheit verfahren seine in fabelhafter Wort- und Klangfülle dahinsprudelnden Nachbildungen führen, wir möchten es behaupten, weit wirksamer in den Charakter der Originale ein, als es die treueste Uebersehung vermöchte, welche dann in unserer Sprache doch nicht ist, was jene in der ihren sind.

Durch die Beschäftigung mit Friedrich Rückert, über dessen Leben und Dichten wir ihm verschiedene Werke verdanken, ist wohl Dr. C. Beyer, der Zusammensteller der „Arja“, zur Bearbeitung der indischen und iranischen Sagen geführt worden. Er hat bei derselben, wie er in der Vorrede bemerkt, besonders das Volk und die heranreifende Jugend im Auge gehabt, für deren Lectüre das schön ausgestattete Buch auch durchaus empfohlen werden kann. Ob der pädagogische Eifer des Verfassers immer mit der seinen Stoffen gebührenden Achtung vereinbar geblieben ist, das wollen wir dahingestellt sein lassen; er selber sagt:

„Was bei der wörtlichen Uebersehung dieser Stoffe für den deutschen Geschmack und für die Anschauungsweise abendländischer Bildung zu fern lag, suchte ich in der Erzählung umzugestalten; fremdländisches Wesen und fremdländische Anschauungen vermied ich, sittlich Anstößiges umging ich, für besondere Zustände und Gebräuche gab ich erläuternde oder erklärende Umschreibungen." Und ferner:

„Wir gestatteten uns ganz die für unseren Zweck nöthige Freiheit, machten Zusäße oder ließen Störendes weg, oder änderten den Stoff, wo er uns für unsere Absicht, auch für deutsche Jünglinge und Jungfrauen nichts Störendes zu geben, nicht zusagte."

Immerhin aber ist die Absicht des Bearbeiters, auch unsere junge Generation mit der lieblichen Sakontala, dem göttergleichen Nal und der in ihrer Gattentreue fast_chriftlich-heiligen Damajanti, mit dem löwenhaften Rostem, der an die griechisch- trojanischen Helden erinnert, und mit dem in jugendlicher Schöne und der Glorie des frühen, tieftragischen Sterbens prangenden Suhrab bekannt zu machen, eine solche, wie sie allen Dank von uns verdient.

*) Arja. Die schönsten Sagen aus Indien und Iran, von Dr. C. Beyer. Leipzig, Amelung, 1872.

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