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nach Nauck mit Musgrave suoi yovv zu schreiben anstatt des handschriftlichen euoy' ovv) und sagt: Ich also wünsche mir, wenn ich nicht in großen Verhältnissen alt werden kann, in sichern alt zu werden.

Mit Te, welches Kirchhoff beibehält, scheint mir in dieser Ges dankenverbindung gar nichts anzufangen zu sein, sondern es müßte wenigstens, wie es Nauck auch thut, mit Reiske ye geschrieben werden. Allein auch so ist der Gedanke verkehrt und geradezu lächerlich. Nachdem die Alte unbedingt dem soliden Mittelstande den Vorzug gegeben hat, wünscht sie sich doch in erster Linie ein Leben in vornehmen Verhältnissen, und nur, wenn sie dies nicht haben könne, eins in sichern. Dazu kommt, daß auch der Gegensaß von uɛyálos und oxvows hier gar nicht am Plage ist, denn es ist im Vorhergehenden gar nicht die Unsicherheit als das Nachtheilige einer hohen Stellung hervorgehoben worden, sondern der Mangel an Selbstbeherrschung und leidenschaftliche Willkür. Endlich ist auch, wie Naud bemerkt, μeydλws γηράσκειν fonderbar gefagt.

Kurz, die Stelle scheint mir verderbt, aber mit der geringen Aenderung von

εἰ μὴ μεγάλως in

ἐπὶ μὴ μεγάλοις

herzustellen zu sein. Dabei ist auch das handschriftliche Te beizubehalten und nicht etwa in dè zu verändern, denn, wie schon gesagt, den Gegensaß einer hohen und einer sichern Stellung (der überhaupt logisch nicht völlig richtig ist), hervorzuheben, wäre hier unpassend, da davon nicht die Rede gewesen ist, vielmehr wird bloß ergänzend die größere Sicherheit als ein weiterer Vorzug einer mittleren Stellung hinzugefügt.

Bosen.

Th. Barthold.

Ueber die Terentianischen Didaskalien.

(Fortsetzung von Bd. XX S. 570 ff.)

Indem wir uns nun zu den Bemerkungen über die einzelnen Didaskalien wenden, beginnen wir mit dem titulus zur Andria, der sich nur vermuthungsweise aus der Präf. des Donat herstellen läßt. Genannt werden daselbst zwei Consuln, M. Marcellus und Sulpicius (nach der Varr. Aera zum Jahre 588 gehörig), unter welchen Consuln auch nach der Vit. Ter. (S. 31 R.) Lerenz sein erstes Stück auf die Bühne brachte. Curulische Aedilen werden in den alten Ausgaben des Donat und Terenz vier angegeben: M. Fulvius, M' Glabrio, Q. Minucius, Valerius 1). Von diesen beziehen sich die zwei ersten ohne Zweifel auf die erste Aufführung (M. Fulvius mird im Jahre 595, M' Acilius Glabrio im 3. 600 Consul). Ueber die beiden andern Namen urtheilt Wilmanns S. 17: nomina illa errore quodam hunc locum occupavisse videntur ohne indeß zur Bes gründung dieser Ansicht irgend Etwas von Belang anzuführen; denn wenn auch nicht alle Ausgaben des Donat jene vier Namen bieten, so doch die ältesten und die besten, sowie auch sämmtliche mir be: kannten Handschriften. Und wenn W. weiter bemerkt,,Donatus ubique unam tantum actionem respexit, ut hic annorum duorum aediles nominari incredibile sit", so gebe ich zu, daß derjenige, welcher jene Präfationen schrieb, ebenso wie Calliopius, die Absicht hatte nur für die erste Aufführung die betreffenden Angaben zusam menzustellen; indeß konnte er ebenso wie jener Redactor durch den schlechten Zustand seiner Handschriften zu Irrthümern verleitet werden, wie sie ihm bei Angabe der actores offenbar begegnet sind. Daß er zunächst nur an zwei Aedilen gedacht hat, scheint aus der einmaligen Verbindung der einzelnen Namen durch et hervorzugehen. Wenn ferner W. fich darauf beruft, daß sich sonst eine zweimalige Aufführung der Andr. nicht nachweisen lassen, so ist das einmal gar nicht nöthig, da

1) Die Handschriften haben Q. Minucio Valerio; wenig ansprechend wäre die Vermuthung, daß in Valerio ein Beiname des Minucius zu suchen sei.

das Zeugniß der Präf. allein genügen würde, sodann aber befindet sich W., wie sich weiter unten zeigen wird, gerade bei der Andr. in großem Irrthum.

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Freilich ist es mir unmöglich gewesen, ein Jahr mit annähernder Wahrscheinlichkeit festzustellen, in welchem Q. Minucius und Valerius curul. Aedilen gewesen seien; unter den verschiedenen Möglich keiten, welche hier im Einzelnen auszuführen und theilweise wieder zurückzuweisen zu weitläufig und auch fruchtlos wäre, hat die ent= schieden den Vorzug, daß vom Consul des Jahres 623 L. Valerius Flaccus auszugehen und anzunehmen sei, daß er innerhalb der Jahre 611-620 (mit Ausnahme von 616) mit einem Q. Minucius ge: meinschaftlich curul. Aedil war. Es steht nämlich weder über die Aedilität des Valerius etwas Anderes fest, noch sind uns überhaupt die Aedilen jener Jahre bekannt, obwohl Schubert De Roman. aedil. einigen Jahren bestimmte Aedilen anweist. Uebrigens ist es natürlich nicht durchaus nothwendig bei jenen zwei Namen an curulische Aedilen, sondern nur an die Festgeber bei einer wiederholten Aufführung zu denken. Auf eine solche aber weisen doch jenNamen sicher hin, und dasselbe können wir auch aus der Erwähnung von zwei actores, dem Ambivius Turpio und L. Atilius Praen., sowie aus der heutigen Tertesgestalt des Stückes schließen, von welchem, wie bekannt, ein doppelter Ausgang überliefert ist (vergl. Ritschl Parerg. Diss. X) 2). Die Thätigkeit des Atilius beziehen wir auf jene durch die Festgeber Minucius und Valerius veranstaltete Aufführung; es ist dies an sich methodischer als in jenem Namen die Spur einer dritten Aufführung finden zu wollen, obwohl ja eine solche Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Es würde sich demnach aus Donat für die erste Aufführung folgender titulus herstellen lassen:

Incipit Andria Terenti. Acta ludis Megalens. M. Fulvio
M' Glabrione aedil. curul. Egit Ambivius Turpio. Modos
fecit Flaccus Claudi. Tibis paribus tota. Graeca Menandru.
Facta est I. M. Marcello C. Sulpicio cos.

Wiederholt wurde das Stück von den nicht näher zu bestimmenden Q. Minucius und Valerius, vielleicht innerhalb der Jahre 611-620; geleitet wurde da die Aufführung wohl von L. Atilius Praenestinus.

In der Didaskalie des Eunuch (wir behalten einstweilen die

2) Ritschl glaubt S. 601 f. aus zwei Gründen zumeist, deren Gewicht nicht gering ist, den zweiten Ausgang einer nachterenzischen Aufführung zuschreiben zu müssen. Wagner lib. Misc. S. 79 ff. macht dagegen nur geltend, daß jene Argumente nicht zwingend sind; seine eigene Ansicht, die dahin geht, daß die Andr. von Terenz selbst zum zweiten Male aufgeführt sei (so daß von ihm auch der zweite Ausgang herrühre), habe ich Bd. XX S. 579 f. zurückgewiesen.

Mus. f. Philol. N. F. XXI.

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gewöhnliche Reihenfolge der Stücke bei) müssen wir von den Namen der Consuln ausgehen. Diese fehlen bei Donat gänzlich, die Call. Recension giebt M. Valerius C. Mummius Fannius; nur in einigen Codd., besonders dem Regius, liest man statt C. Cornelio. Im cod. A befindet sich zwischen den Worten Valeri und Fanni, die man noch lesen kann, eine hinreichend große Lücke um vermuthen zu lassen, daß Mummio ebenfalls dazwischen zu ergänzen sei. Von jenen drei Consuln gehören der erste und dritte zum Jahre 593 (M. Valerius Messalla C. Fannius Strabo), und zu demselben Jahre ge hören die von Donat und der Call. Rec. genannten Aedilen L. Postumius Albinus L. Cornelius Merula. Aus dem Geschlechte der Mummii giebt es in den Fasten nur einen Consul L. Mummius Achaicus vom J. 608 mit dem Amtsgenossen Cn. Cornelius Lentulus. Ob dieser Cornelius der in den obigen Handschriften erwähnte sei oder ob der Name willkührlich und zufällig richtig aus C. ergänzt worden sei, muß dahin gestellt bleiben, doch ist leztere Annahme die wahrscheinlichere. Beachten wir übrigens den Namen Mummius allein, so könnten wir diesen auch auf eine etwa bei den Triumphalspielen des Mummius 609 stattgefundene Aufführung des Eun. deuten; da jedoch für eine solche Meinung weitere Anhaltspunkte fehlen, so scheint es gerathener an jene beiden Consuln zu denken und mit dem Jahre 608 die im cod. A genannten Aedilen in Verbindung zu seßen. In dieser Handschrift allein nämlich stehen die Namen M. Iunius L. Iulius, und als Festspiele werden die ludi Romani angegeben, während wir in den übrigen Handschriften und bei Donat von ludi Megalenses lesen. Welchem Jahre jene beiden Aedilen angehören, läßt sich leider mit gar keiner Wahrscheinlichkeit mehr ausfindig machen 3); wir sind schließlich genöthigt zu sagen: da wir von dem oben genannten Jahre 608, zu welchem der Consul Mummius gehört, wie vom ganzen Anfang des 7. Jahrh. keine Aedilen namentlich kennen, so können es jene beiden M. Iunius und L. Iulius gewesen sein.

Als actores erwähnen die Handschriften übereinstimmend den Ambivius Turpio und Hatilius Praenestinus, Donat hingegen den L. Numidius Prothymus und L. Ambivius Turpio. Da Numidius fein Gentilname ist 4), so sind wir vollkommen berechtigt anzunehmen, daß NVMIDIVS verderbt sei aus MINVCIVS (nur C brauchte in D überzugehen), an welchen Namen wohl ein Jeder gleich wegen des Zunamens denkt (vergl. Schopen, Rh. M. A. F. I S. 155).

3) Unter den wenigen aus der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts bekannten Juniern und Juliern, welche eine curulische Würde bekleidet haben, finden sich keine, auf die jene Angabe der Didaskalie mit einigem Rechte bezogen werden könnte.

4) Dies hat Geppert S. 556 nicht bemerkt, wie er auch aus schlechten Ausgaben als Beinamen Postumius bietet und meint, er sei offenbar aus dem Namen des Aedilen entnommen.

Wilmanns, welcher, wie wir schon sahen, nur äußerst ungern zur Annahme einer wiederholten Aufführung sich versteht, kann im Eun. gleichwohl nicht umhin die Aedilen des cod. A auf eine solche zu beziehen. Dagegen glaubt er den Namen Mummio, der in der Calliop. Rec. bei den Consuln sich findet, mit einer Verwirrung in Verbindung bringen zu können, die in jenen Handschriften im Laufe der Zeit unter den Schauspielernamen entstanden sei (S. 27 ff.). Da nämlich, wie schon bemerkt wurde, die Terenzhandschriften den L. Ambivius Turpio und L. Hatilius Pr. nennen, Donat aber den ersteren und den Minucius Prothymus (daß dieser Name herzustellen sei, ist W. nicht entgangen), und da drei actores nirgends erwähnt werden, so müsse entweder der Name des Minucius oder des Hatilius unecht sein. Für lezteres entscheidet er sich ohne Bedenken, weil dieser gewöhnliche Name leichter als der seltene Minucius eingeschoben worden sein könne und weil aus den Worten Donats in der Präf. etiam tunc personatis, welche sich an die bekannte Stelle Donats de com. anschließen, hervorgehe, dieser Grammatiker habe den Minucius wohl erkannt. Eine Spur dieses Namens soll nun nach Wilmanns auch im Worte Mummio sich erhalten haben, welches durch Zufall unter die Consuln verschlagen worden sei, was dann zur Folge gehabt habe, daß der Name Hatilius eingeschoben wurde. Der Ueberlieferung des cod. A, in welchem dieselben zwei Namen wie in den übrigen Handschriften stehen, wagt W. mit Recht eine solche willkührliche Aenderung nicht zur Last zu legen (fie wäre die einzige ihrer Art und auch deshalb unwahrscheinlich, weil im Haut. der Schreiber der Did. keinen Anstoß daran nahm nur einen actor anzuführen), sondern ist der Ansicht, daß jene beiden Namen auf dieselbe wiederholte Aufführung gehen, wie die Namen der Aedilen und der Spiele. Dieser Beweisführung gegenüber machen wir erstens geltend, daß dann der Beiname des Minucius Prothymus, der sich doch in der Didaskalie zu den Ad. findet, für ganz verschwunden zu halten wäre; zweitens steht nur in dieser Didaskalie unter allen der Call. Rec. die Lesart Hatilius, welche auf ein hohes Alter dieses Wortes schließen läßt, und drittens ist schon Bd. XX S. 582 Anm. 9 von mir darauf hingewiesen worden, daß gerade im Eun. die Didaskatie des cod. A und der Call. Rec. mit Ausnahme des Anfangs offenbar auf eine gemeinsame Quelle zurückgeht, daß also auch in Betreff der actores die Autorität des Bemb. die andern Handschriften schüßt.

So gelangen wir denn zum Schlusse, daß im Eun. nicht nur die von den andern Codices abweichende Ueberlieferung des cod. A (in Bezug auf Festgeber und Spiele), sondern auch innerhalb der: selben Handschriftengattung die Namen von drei Consuln 5) und dem=

5) Was Wilmanns S. 30 gegen Geppert vorbringt, der bereits

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