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ohne Zweifel; im Anfange des Verses aber war ein Schreibfehler im Palimpseste, welcher wegen der zweiten Schrift nicht genau fixiert werden kann. Statt contemplat nämlich steht da CONT.. LAT; nur zwei senkrechte Lettern haben in der Mitte Raum, beide sind völlig bedeckt; vielleicht war also das M ausgelassen und CONTEPLAT oder auch CONTELLAT geschrieben; doch darf nicht verschwiegen werden, daß als vierter Buchstabe des Worts ein T nicht ganz sicher fest= steht, an conpellat mit weiter greifender Verderbniß, die, wie viele ähnliche Fehler, durch die Unachtsamkeit des Schreibers zu erklären wäre, mag daher vielleicht ohne zu große Kühnheit gedacht werden dürfen. S. 31 V. 1045-1060 ist zwar von Löchern fast ganz verschont, bietet aber doch viele Schwierigkeiten dar.

V. 1045 läßt sich schon aus dem Umstande, daß die Zeilenanfänge in dem Coder genau unter einander stehen, mit Sicherheit berechnen, daß nicht KERCLE, sondern ohne die Aspirate ERCLE, wie an vielen anderen Stellen, geschrieben war. In dem nämlichen Septenar hat A nach R. DIGNUMST, nach Gepp. DIGNUST, die zweite Lesung ist die richtige.

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V. 1046 hat A, wie auch R. aus den Resten ANIM.. UERTI schloß, sicher animADuErti; doch irrte er wenn er daraus im folgenden Verse adu Ersum anführt, der Coder hat vielmehr aduORSUM; das O ist frei, die drei folgenden Lettern sind von Vulgatschrift bedeckt, die lehte ist unsicher, aber durch Berechnung der Zwischenräume außer Zweifel gestellt.

V. 1054 lautet bei R. in freier Herstellung

Hóc qui in mentem vénerit mihi, ré commonitus súm

modo.

Statt dessen geben die Pall. den Wortlaut der zweiten Hälfte des Senars in folgender, erlaubter Betonung: re ipsa módo com mónitus sum; das modo fehlt in ihnen nicht, in Ritschls Variantenangabe ist es durch typographisches Versehen fortgeblieben. Der Coder Ambrosianus folgt hier einer andern, von Seiten des Metrums ebenso statthaften Fassung: er stellt, wie auch R. erkannte, um módo re ips á ftatt re ipsa módo und giebt außerdem zum Schluß nicht, wie R. aufzeichnete, COMMONITUS mit Auslaffung des Hilfsverbums sum, sondern COMMOTUSSU, d. h. commotus su (m); da mit dem leßten U bereits der Rand der Seite erreicht war, so mar sum offenbar SŨ geschrieben, das Zeichen für die Abbreviatur ist jest nicht mehr sichtbar.

V. 1050 sind die übergeschriebenen kleineren Buchstaben, durch die aus dem fehlerhaften PROPRIO richtig pro proprio gemacht wird, vom ersten Corrector hinzugefügt.

V. 1051, wo R. und nach ihm die Mehrzahl der neueren Krititer schreiben:

Quóm repetas inimícum amicum invénias benefactó tuo.

stüßt sich die Lesart benefacto statt des von den Palatinen einstimmig überlieferten beneficio auf R's unvollständige Lesung des Ambrosianus, wonach dieser zum Schluß INUENIASIABENEFAC

hat; das übrige blieb ihm unerkennbar. Um zunächst von den Palatinen zu reden, so ist kein Zweifel, daß ihr Recensent mit veränderter Wortfolge diese Lesung beabsichtigte:

Quóm repetas, inimícum amicum béneficio ínveniás tuo. Der Ambrosianus folgt hier wieder einer anderen, in der vorliegenden Gestalt überladenen Fassung. Für benefacto aber giebt er keinen Anhaltspunkt, er hat, wie auch Gepp. schon sah, am Schlusse einfach BENEFICIOTUO, das leßte T ist von Vulgatschrift bedeckt, ebenso die linke Seite des diesem unmittelbar voraufgehenden O. Statt des sinnlosen IA, welches zwischen INUENIAS und BENEficio von R. an: gemerkt wurde, las Gepp. A, allein der Zwischenraum widerstreitet dem, es ist Raum für zwei Buchstaben, nur sind statt IA zwei diesen ungemein ähnliche Buchstaben EX zu lesen, die, sobald sie errathen find, ganz deutlich dastehen; invenias ex beneficio tuo ist also überliefert. Genau denselben Irrthum, IA statt EX zu lesen, merke ich aus Epid. I 2, 62 (= 160 G.) an, wo exambulet (vgl. Verf. im Hermes I 296) statt der Geppert'schen Variante IAAMBULET zu lesen ist; vgl. dessen Nachtrag auf S. 58 der Ausgabe des Epidicus.

V. 1053 war wieder eine aus dem Ambrosianus aufgezeichnete Lesart Veranlassung zu ausgedehnter Aenderung der Ueberlieferung. Statt des exigere cúpias duárum der Palatinen las R. nämlich in A vielmehr exigere COAPIAS duarum, woraus er des Metrums wegen exigere coépiás duum machte. Gepp. dagegen las COUPIAS statt COAPIAS und erkannte in dem OU statt kurzen U („Ueb. d. Ausspr. des Lat. im älteren Drama" S. 3) eine orthographische Eigenthümlichkeit. Schon Schwarzmann (bei Fleckeisen Epist. Crit. S. 29) sah, daß die zum Theil von der Vulgate verhüllten Züge mit der Lesart exigere OCCIPIAS duarum leicht vereinbar seien. In OCCIpias ist vom O und ersten C die rechte Seite, vom zweiten C die linke Seite, vom ersten I der obere Theil bedeckt; die Lesart ist mithin nicht ganz sicher, aber äußerst wahrscheinlich.

V. 1055 hat der Coder MEUSTKIC, nicht MEUSKIC, das

T ist freilich gänzlich bedeckt.

V. 1058 hat A nach R. folgende Personenabtheilung:

Eo domum

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Heus tu asta ilico audi heus tu Non

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Uebrigens schreibt er, wie auch sonst immer ilico, nicht illico, wie

es nach Gepp. Ueb. d. Cod. Ambr. S. 55 scheinen könnte.

V. 1060 ist schwer lesbar, doch läßt sich erkennen, daß EGO

METE statt egomet te und UELLET statt velle dastand; von dem Worte UELLET sind die beiden lezten Buchstaben unsicher, weil vom vorlegten die rechte Hälfte, vom T die Mitte durch Vulgatschrift unkenntlich gemacht ist; statt ET könnte der Form der Ueberbleibsel nach auch TE oder TI oder IT gelesen werden. Auch ist möglich, daß einst ein Punkt über dem lezten Buchstaben stand, um ihn für ungiltig zu erklären. Wichtiger ist, daß statt des Ha der Palatinen oder des dafür jezt von den Herausgebern eingeseßten Ah im Palimpseste AKA geschrieben ist, ein Wechsel der beiden Recensionen, wie er auch sonst bei den Interjectionen (Aha und Ah) häufig begegnet.

S. 32 V. 1061-1078 ist sehr gut lesbar.

V. 1063, wo man mit Acidalius und nach R. auch mit A statt des es der Palatinen die dritte Person est liest, wäre es denkbar, daß im Coder vielmehr ES mit nachfolgendem, falschen Personenwechsel stände, weil Vulgatschrift fast den ganzen Raum hinter ES deckt, doch ist R.'s Annahme wahrscheinlicher.

V. 1067 schreibt der Coder aPponito, nicht aDponito; V. 1070 optUmus, nicht optImus, auch nicht optimusT.

V. 1075 R.:

Quós reliqui hic, fílium atque filiam. ST. Vivónt valent. hat A nach R. UIUUNT statt vivont, nach Gepp. unmetrisch viUUnt ET valent. Allein der Coder hat vielmehr UIUNT mit einem einzigen U in der Mitte, eine Schreibweise, wie sie auch in anderen Komödien vereinzelt wiederkehrt; das ET aber fehlt auch in A durchaus richtig.

V. 1078 f. lauten bei R. so:

'Eamus intro séquere ST. Quónam té agis? CH. Quonam, nísi domum?

ST. Hícine nos habitáre censes? CH. 'Vbinam ego alibi cén

seam?

Der erste dieser beiden Verse nimmt die lezte Zeile der S. 32 ein und bildet somit überhaupt den Beschluß des im Palimpseste erhaltenen Bestandes des Trinummus. Die Palatinen überliefern ST. Quó tu te agis? CH. Quonam, R's Aenderung ist gestügt durch seine Aufzeichnung aus A, aus dem er folgendes erkannte: QUONAM QUONAM; zwischen den beiden QUONAM aber steht in ihm in Uebereinstimmung mit den Palatinen TUTEAGIS mit einem Personenraum; und dies erkannte schon Geppert; alle Buchstaben sind sicher. Da der Vers auf diese Weise überfüllt wäre, so wird das erste QUONAM wohl nur einem Schreiberversehen angehören, der zu der längeren Form statt des einfachen Quo durch das bald darauf folgende QUONAM verleitet wurde. Interessant ist nun noch eine am Versende oder richtiger am Zeilenende hinzutretende Variante. Der Vers 1078 war nämlich seiner Länge wegen in A gebrochen. Der Schluß der Zeile lautet da aber ohne jeden möglichen Zweifel QUONAMTU

TEAGIS-QUONAMCEN und damit ist gerade der Rand erreicht. Jenes CEN am Ende könnte freilich aus dem folgenden Verse (V. 1079 Vbinam ego alibi censeam) eingedrungen scheinen, indem der Schreiber aus dem einen Vers in den anderen abgeirrt wäre und CENseam schon in V. 1078 brachte; allein einer solchen Annahme widerspricht die Gewohnheit des Schreibers, welcher um drei kleiner Buchstaben willen (statt cenSEAM schreibt er in solchen Fällen am Rand kleiner SEA) die Zeile nicht bricht. Vielmehr räth die Analogie vieler ähnlichen Stellen anzunehmen, daß jenes CEN auf der ersten Zeile der folgenden jezt verlorenen Seite durch SESNISIDOMUM vervollständigt wurde, der ganze Vers also mit einem zur Erklärung des zweiten Quonam richtig ergänzten Gloffem censes so ge: schrieben war:

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Quo(nam) tu te agis
cen[ses, nisi domum?]

Für die Feststellung des Textes ist dies Gloffem bedeutungslos.

Mailand, im August 1866.

W. Studemund.

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ἐρώτημα δήτι τῶν ἀγκύλων δια- ἐρωτ. δὲ ἢ τι τῶν ἀγκύλων δια

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μετὰ τὰ μυστήρια ἢ τὰ ἄλλα Παν- μ. τ. μ. τὰ ἄλλα ἢ Π.

αθήναια

μηδ' ἀεὶ

ἀλλ' ἐν

λισσοτέρον

c. 5. χαμαιπετεῖς

παντάπασιν

οἱ πάλαι σπ.

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