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13.

14. 15.

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. . ντας ιερι . . . αιστ . αιστ .

...

..

Heile 5-8 unleserlich.

ρας ας επισσταλης . συν . τος ἔτους γ| | Αλεξάνδρου

| | τικη |

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ηρος . . . λου Αερ[η]λίου Σευήρου
| | 2 | | oß |
Τυβὶ
|| ἀπέσχον κα[ι] ἔγραψα ταῦτα]

Τσβου

3u pet. 7, 13, 14 αὐτοκράτορος καίσαρος εὐσεβοῦς ραβί die Münze Imp. Alexander Pius Aug.

Als Maximinus Thrar den Al. Severus ermordert hatte, und dessen Thron bestieg, erklärte er sogleich seinen Sohn C. Jul. Verus Maximus zum Cäsar (235 p. C.), was folgender Brief meldet, indem er passende Festlichkeiten anzuordnen befiehlt. Berl. 1.

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"

-

ειδῆς καὶ παρατυχῇς.

Wer die Correspondenten waren, sagt Parthey, ist leicht zu vermuthen. Wenn man bedenkt, daß der Siß der römischen Regierung in Alexandrien war, daß alle Neuigkeiten, öffentliche oder private, die aus Italien kamen, zuerst dort einlaufen mußten, daß der Brief in einem unterirdischen Gemach zu Memphis gefunden wurde, so liegt der Gedanke nahe, daß es der augustalische Präfekt von Alexandrien, daß es Mevius Honoratianus war, welcher diesen Befehl an einen be freundeten Unterbeamten in Memphis erließ". Eine königliche Vers waltung in Memphis erwähnt aus der Ptolemäerzeit unter andern der Papyrus der 3ois (Pap. Taurin. ed. Peyron.).

Zu den Titeln von Zeile 6 und 7 paßt eine nahe dem Gipfel des Stockhorns in den bernischen Alpen gefundene Münze aus Mittelera: Maximinus Pius Aug. Germanicus 5). Den legtern Beinamen erhält auch der Prinz C. Jul. Verus Maximus ein Jahr nach seiner

5) Haller Catal. Numismatt. vett. Musei Bernensis.

Ernennung zum Cäsar auf den Münzen 6), von denen eine zu Wien Victoria Augustorum den Revers zeigt Maximinus und Maximus Augusti Germanici 7). Dem entspricht in der Peterburger Sammlung pag. 3, a 3eile 10.

10. Ἐπὶ αὐτοκράτορος | | | | | 11. Γαΐου Ἰουλίου Ουήρου

12. Γερμανικοῦ μεγίστου τ

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εὐ

ν

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Da beide hier genannte Fürsten 238 vor Aquileia ermordet wurden und die Ernennung des Sohnes zum Täsar 235 stattfand, so ist die Entstehungszeit unserer Papiere in den Raum dreier Jahre zusammengedrängt, und dahin ungefähr wird auch der Catalog von Petersb. Nr. 13 um so eher zu rechnen sein, als auch Berl. 11, 4 von Biẞhiopiλağıv die Rede ist, obwohl ich keineswegs behaupten will, daß unter diesen hier nicht einfach Archivare verstanden werden können. In Ermangelung paläographischer Autopsie und Vergleichung kann ich nur vermuthen, daß den Arbeiterverzeichnissen oder Personen: registern Berl. 18. 19. 20 auch dasjenige Pet. Nr. 6, a entspricht, und daß zu den Rechnungen Berl. 21-27 auch diejenige Bet. 14, a ge= hirt, morin ναῦλον πλοίου | | βοηθου 3u lefen unb 3weimal τις μὴν χόρτου. 3η ben gegen Gabe genannten βοηθοῖς λογιστηρίου erkannt war, wie mir scheint, als Finanzbeamte jene auch in den Quittungen aus römischer Zeit häufig vorkommenden Pondoí, z. E. Body C. I. III, 4877. Ηρακλείδης καὶ Ἰσίδωρος μισθωταὶ πύλης Σοήνης διὰ Παχόμψαχις βοηθ. διέγραψεν Πατρακόνου φις Νατχτίαυτις μητρὸς Θιντανινισαΐος, μερισμὸν δραχ μàs dɛzaèž, und ganz dieselbe Formel ebds. 4871. 4873. 4874. 4875. 4882.

Wie hier und 3. G. C. I. III. 4878. 4879 der Aegypter durch seine Mutter, C. I. III. 4880 aber durch seinen Vater bezeichnet ist, so wechselt auch in den Papyrus bei Schow und anderwärts die Bezeichnung zwischen beiden Eltern, doch mit ziemlichem Uebergewicht der mütterlichen, so daß z. E. jezt bei Parthey Berl. 18. 19. 20 alle Männer nur durch ihre Mutter charakterisirt sind. Dieses untoó dev xenuatise, welches Herodot zunächst nur den Lyciern (I, 173 xαλέουσι ἀπὸ τῶν μητέρων ἑωυτούς) 3ufdreibt, ift als ägyptijde Sitte schon früher den Gelehrten aufgefallen, von denen A. Schmidt 8)

6) Echel D. N. VII. 297.

7) a. a. D.

8) Forschungen auf dem Gebiet des Alterthums Th. I. Die griech. Papyrusurkunden in Berlin p. 322.

die verschiedenen in den griechischen Papyrus vorkommenden Fälle zus sammengestellt hat, wobei er mit einigem Widerstreben zu dem Sat gelangt, daß bei der Vielweiberei der Muttername das speciellere Un terscheidungszeichen sei. Der geistreiche und gelehrte Jurist Bachofen, der bei Behandlung dieses Gegenstandes jenen Saß ebenfalls zugiebt 9), erkennt jedoch in der berührten Sitte den Nachhall ganz anderer Rechtsverhältnisse, als die welche uns jezt geläufig sind. Indem er für diese Untersuchung fast die ganze antike Welt durchwanderte, überzeugte er sich, daß in der classischen Zeit an vielen Orten noch Spuren eines früheren Urzustandes bestanden, wo bei der wilden, sittenlosen Ehe ein Vater nicht zu finden war und das Kind nur in der Barmherzigkeit der Mutter seinen Schuß, aber in ihrem Willen auch sein Geset fand. Eine Spur jenes Mutterrechtes wäre auch diese Art der Be zeichnung. Wie dem auch sei: in Aegypten ist sie jedenfalls ein Vers mächtniß aus grauer Vorzeit und es kommt vor, daß wo eine Person griechisch und hieroglyphisch zugleich genannt wird, in der ersteren Schrift nur der Vater, in der lezteren nur die Mutter genannt wird. So C. I. III, 4825, wozu Champollion-Figeac bemerkt: L'inscription hiéroglyphique ne contient pas le nom du père, qui est dans l'inscription grecque (viov Пlaßotos) mais elle porte celui de la mère Takoni 10). In folgenden ganz hieroglyphischen Texten sind nur nach der Mutter benannt:

1) Der Priester des Ammon, für welchen der Todtenpapyrus Cadet (Expéd. d'Egypte Ant. vol. II p. 72) geschrieben ist.

2. Aufanch, für welchen das von Lepsius herausgebene Todtenbuch geschrieben ist.

3. Ein Fürst (hik) Psametich, dem eine Statuette (im Museum zu Basel 3. 19) geweiht ist.

Ein Pallastbeamter, dessen Grabstele Hr. Prof. Stähelin. in Basel besigt.

Weil lettere durch ihren ganzen Inhalt und durch den Stammesschild des Königs Osirtasen sich als ein Denkmal aus der XII. Dynastie kennzeichnet, so reicht hiermit die Sitte des unroosev Zonuatiei in Aegypten in's dritte Jahrtausend vor Christo hinauf.

Der Berl. 10, 6 vorkommende Ileróoigis gehört zu den Namen wie Petephtha, Peteminis, Pethorpre (Potiphar) Petemen, Petesis (C. Insc. 5096 Iletέnois), welche man als der dem Osiris, dem Ammon, dem Min gehörende überseßte, bis Brugsch (gramm. démot. p. 52) überzeugend nachwies, daß es der von Ammon, Osiris u. s. w. gegebene bebeute. 3ft fomit Πέτης δαβ urbis von Ἰσίδωρος,

9) Bachofen, das Mutterrecht, die Gynäkokratie des Alterthums p. 404. 10) Champollion-Figeac notice sur une momie de Turin im Bulletin de Ferussac p. 177.

so kann man dem Diodor (I, 28) verzeihen, wenn er den später in
Athen eingebürgerten Пlétny, Vater des Menestheus" einen gaveows
Alyiatiov heißt. Freilich würde nach dieser Analogie der Genit.
Αἰγύπτιον
Πετήσιος lauten unb nidt Πετεώο mie St. II, 552.

Bern, Hornung 1866.

J. Zündel.

Nachtrag.

In der Absicht, weitere Bruchstücke des vorliegenden Fundes von Sakkarah aufzutreiben wandte ich mich an verschiedene Reisende aus jener Zeit, und wie es dann geht, habe ich anderes gefunden, z. E. einen zerfeßten Papyrus mit großer Cursivschrift, wovon aber nur επιφαν п000×νv . . leserlich. Die Papierfragmente sind um einen kurzen Stab gewickelt, der sich bei genauerer Betrachtung als ein paar aufeinandergelegte und an beiden Enden vermittelst rother Thonsiegel verbundene Schilfblätter darstellt. Auf beiden Siegeln steht derselbe Name: Menterra. Um diese Papyrusrolle war ein schmaler Streifen von Mumien-Leinwand gewunden. Gekauft in Theben i. J. 1861 durch H. Alb. v. Rougemont von der Schadau.

J. 3.

Ein Düsseldorfer Statiusfragment.

Durch die dankenswerthe Freundlichkeit des Königlichen Archivars Herrn Dr Woldemar Harleß zu Düsseldorf bin ich in den Stand gesezt ein dem Düsseldorfer Provincialarchiv zugehöriges Bruchstück eines Coder zu veröffentlichen, durch welches die handschriftliche Ueberlieferung der Thebais des Statius eine immerhin nicht unerhebliche Bereicherung erfährt. Das die drei und vierzig leßten Verse des neunten Buches und Stücke des zehnten Buches der Thebais enthaltende Doppelblatt', so schreibt mir Herr Dr Harleß, 'gehört der Handschrift nach dem zehnten Jahrhundert an; es hat früher als Umschlag zu einem Heberegister gedient, wie die Queraufschrift:

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beweist. Die Vergleichung mit andern Registern sowie mit Manuscripten der Abtei Werden macht es wahrscheinlich, daß das Bruchstück aus der Abtei Werden stammt'.

Die beiden unter sich zusammenhangenden Blätter, deren Seiten ich in ihrer Reihenfolge mit den Ziffern 1-4 bezeichnen will, find leider in einem sehr defecten Zustande; denn nicht bloß die äußern Ränder sind durch Mäusefraß vielfach so sehr verstümmelt, daß das

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