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Athenis, in stela rotunda. Descripsi anno 1859, sed non notavi in qua parte urbis.

Αλέξανδρος Ιππομέδοντος Σφήττιος.

92.

ΙΠΠΙΑΣΤΡΙΚΟΡΥΣΙΟΣ

Athenis, in stela e marmore pentelesio, anaglypho decorata. Descripsi anno 1859 apud comitem de Serres, Imperatoris Gallorum legatum.

Ιππίας Τρικορύσιος.

93.

ΠΡΩΤΟΓΟΝΗ

ΛΥΣΙΜΑΧΟΥ

ΦΛΥΕΩΣ

ΘΥΓΑΤΗΡ

Athenis, in stela rotunda ex hymettio lapide, intra domum regionis τῆς Πλάκας. Descripsi anno 1863. Πρωτογόνη Λυσιμάχου Φλυέως θυγάτηρ.

94.

ΚΑΛΛΙΑΣ

ΑΝΔΡΟΤΙΟΝΟΣ

ΧΟΛΛΕΙΔΗΣ

Athenis, in stela rotunda, prope ecclesiam τοῦ μεγάλου μοναστηρίου. Descripsi anno 1860.

Καλλίας Ανδρατίονος Χολλείδης.

95.

ΑΓΑΘΟΚΛΗΣ

Athenis, in fragmento vasi fictilis quod asservatur in museo societatis antiquariorum. Litterae sunt stylo exaratae. ̓Αγαθοκλῆς.

96. ΑΠΟΙΧ

Athenis, in fragmento vasi fictilis stylo exaratum. Servatur in museo societatis antiquariorum.

97.

ΕΡΜ

Athenis, in fragmento vasi fictilis musei societatis anti

quariorum.

98.

IEPOM

Athenis, in fragmento vasi fictilis musei societatis antiquariorum.

99. AP+1

Athenis, in fragmento vasi fictilis musei societatis antiquariorum.

100. MIK

Athenis, pictum in fragmento vasi fictilis, quod asservatur in museo societatis antiquariorum.

Der Accusativus auf is der dritten Declination bei den augusteischen Dichtern.

Ein Blick auf das monumentum Ancyranum in einer der neuesten Ausgaben zeigt, daß in der Prosa dieser Periode in Beziehung auf die im Titel angegebene Casusform ziemliche Freiheit geherrscht hat. Da finden wir finis und fines, inferentis und labentes, aedes, gentes und omnis friedlich nebeneinander. Offenbar ist im Gebiete der Prosa der Uebergang zu der späterhin allgemeinen Form auf es schon halb vollzogen. Das zeigen auch andere Inschriften der augusteischen Zeit, wie Dr. 4046: inter Augustales, Dr. 5381: circienses, Dr. 635: vias omnes, Dr. 643: Nonas Apriles, Dr. 537:

..stales Caere deduxit, Or. 2545: ludos florales; daneben turrls 605, inter mortalis Murat. 304, 3; 6428 in einem Edict des Augustus canales als Accus. neben civls.

Die Dichter hingegen haben auch in diesem Stücke, wie in manchem andern, die alterthümliche Sitte 1) besser gewahrt, als die Prosa

1) Die Inschriften beweisen, daß, was in der augusteischen Zeit nur noch dem Dichter als Geset galt, in der republicanischen Zeit auch in Prosa beobachtet zu werden pflegte. Ich gebe hier das Verzeichniß der Accusative auf eis und is denn diese beiden Formen sind für unsern Zwet gleichbedeutend nach dem Hübnerschen Register zu Mommsens C. I. L. I 6.604: Alpeis, baseis, calleis, claseis, civeis, Decembreis (5mal), fineis (4mal), Genuateis, naveis (2 mal), Octobreis, omneis (3 mal), Penatei[s], ponteis, Quinctileis, tristeis, turreis (5mal); aedis, Aprilis, Cartaciniensis (2mal), Decebris, finis (4mal), litis, municipis (2mal), Novbris (zweifelhaft), Octobris (2mal), omnis (6mal), pauperis (plebejische Inschrift), pleoris (2ma!), Quictilis, Sextilis (3mal), turris. Dabei beachte man, daß die nach den oben auszuführenden Regeln dem augusteischen Dichter verbotenen Accusative Decembres, fines, Sextiles und turres gar nicht vorkommen, omnes aber nur in sehr späten, zum Theil in die Kaiserzeit datierten, Inschriften: nämlich 2mal Nr. 577 in der lex parieti faciundo (Kaiserzeit), je 1mal 1009 und 1012 (beide aus dem Ende der Republik) und 1444 (undatierbar). Außerdem hat man den Accusativus omnes an einer Stelle der lex repetundarum, Nr. 198, 20, ergänzungsweise eingeführt: aber ich glaube nicht, daß schon im J. 631 oder 632 diese Accusativform überhaupt im Gebrauch war, und gerade in der lex repetundarum durch Ergänzung vom omn in omnes dieselbe zum ersten Male Mus. f. Philol. N. F. XXI.

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schriftsteller; und so finden wir bei diesen, wenigstens bei Virgil, Horaz, Columnella und dem anonymen Dichter des herkulanensischen Bruchstücks über die Schlacht bee Actium (fragm. VIII voluminis papyracei Herculanensis im Fea-Bothe'schen Horaz S. 22) — denn bei Ovid und den übrigen fehlen entweder genügende Collationen oder hinreichend alte und gute Handschriften - ganz bestimmte Regeln rücksichtlich der Accusativendung is befolgt.

I. Einmal können sämmtliche Wörter (Mascul. und Femin.), welche im Ablat. Sing. i haben, auch im Accus. Plur. is haben.

п. II. Ferner haben alle Adjectiva, Participia und Zahlwörter, welche im Genit. Plur. gewöhnlich oder immer ium haben, ausgenommen die Adjectiva auf x und das überhaupt anomale plures, im Accus. Plur. immer is. Von dieser Regel habe ich bei Virgil und Horaz 6-700 regelmäßigen Fällen gegenüber nur 1020 Ausnahmen gezählt; der anonymus Herculanensis hat auf 4 regelmäßige Fälle keine Ausnahme, während sich (nach der mir zu Gebot stehenden Collation) in dem schlechter überlieferten Gedichte des Columnella auf 13 regelmäßige Fälle 2 Ausnahmen vorfinden. Unter diese Regel fallen auch alle substantivierten Adjectiva, welche im Genitivus Pluralis bloß ium, nie um, haben, z. B. aequalis, annalis, biremis, natalis u. f. w. Dagegen zeigen diejenigen substantivierten Adjectiva und Participia, die im Gen. Plur. bald ium bald um haven, auch im Accus. ein Schwanken; bei parens und serpens lassen sich beide Formen nachweisen, bidens hat stets die Form auf is, volucris nur die Form auf es 2).

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III. Die Adjectiva auf x, welche im Genit. Plur. ium haben, endigen den Accus. sowohl auf is als auf es, häufiger aber auf is. Danach ist es für die augusteische Zeit ungiltig, wenn Priscian VII 17, 86 behauptet: in x terminantia trium generum communia accusativum plerumque per 'es' efferunt raro per 'is'. Und es ist vielleicht nicht bloßer Zufall, daß das von Priscian für erstere Endung gewählte Beispiel aus Lucan, das für die zweite aus Virgil genommen ist. Das Zahlenverhältniß der Formen auf is zu denen auf es stellt sich für die Adjectiva auf x bei Virgil und Horaz (nach den bisherigen Collationen) 2:1. Audaces

auftreten zu lassen, ist schon darum sehr mißlich, weil dasselbe Gesetz noch an drei andern Stellen (15 und 59) die alte gute Form omnis bietet. Bloß den Accusativus auf es, auch in der ältesten Zeit, kennen Wörter wie decurio, lex, maior, miles, opses, pater, praeco, praes, praetor, quaestor, virtus.

2) Volucres findet sich als Accus. Virgil Aen. HI 241. ecl. 6, 42. Horaz serm. I 8, 6 immer substantivisch; adjectivisch angewendet dagegen volucris Virg. Aen. VIII 433. XI 795. georg. II 217. Horaz carm. II 17, 24.

scheint neben audacis, felices neben felicis, feraces neben feracis, feroces neben ferocis, fugaces neben fugacis im Gebrauch gewesen zu sein.

IV. Das Adjectivum celer, von dem sich kein Genitivus Plur. finden soll, hat entweder immer oder meistens den Accus. auf is ge= bildet. Virgil bat celeris 7mal, Horaz 3mal; die Form auf es tennt Virgil gar nicht, und in den 2 Fällen, wo sie bei Horaz erscheint, wird man wohl die ältere Form is herzustellen haben. Hebes und teres, bei denen man einen Genitiv auf ium doch wird annehmen müssen, habe ich, da sie auch beide, gleich celer, im Ablat. Sing. die Endung i gehabt haben (Lucrez IV 44. I 35), unter die Adjectiva mitbegriffen, welche gewöhnlich oder immer ium haben, also auch den Accus. Plur. bloß auf is bilden können.

V. Was die Comparative betrifft, so hüte man sich, aus dem oben aufgestellten Sage (§ I), daß sämmtliche Wörter, welche im Ablat. Sing. i haben, im Accusativ Plur. is haben können, rasch die Folgerung zu ziehen: also können auch alle Comparative im Accusativ Plur. is haben. Denn es ist nicht erwiesen, daß bei einem augusteischen Dichter oder früher ein Comparativ den Ablat. Sing. auf i bildet. Das einzige Beispiel, welches ich kenne, soll Hor. Serm. I 9, 68 meliori sein, welches Wort aber den Vers schließt: so daß durchaus nichts im Wege steht, mit den besseren Handschriften meliore zu lesen. Und das ist auch die orga= nische Form (vgl. L. Meyer, gedrängte Vergleichung der griechischen und lateinischen Declination S. 36), die später eingedrungene Form auf i aber ist eine Unregelmäßigkeit, die sich nur durch die überhandnehmende Vermengung von Grundformen auf i und solchen auf Consonanten erklärt. Indessen bilden plures und complures, die ja auch im Genitiv von den übrigen Comparativen abweichen, ganz ges wöhnlich die Accus. pluris und compluris. Plures und complures finden sich als Accus. bei Virgil gar nicht, bei Horaz 4mal. Für einen Theil der Dichter und für die Prosaiker der augufteischen Periode hat daher Charisius oder der ältere Fachgenosse, aus dem er geschöpft hat, Recht, wenn er I 17 (S. 125 K.) erklärt: consuetudo tamen et hos plures dicit et hos pluris. Ja schon im Gesange der Arvalbrüder stehen die beiden Formen pleores und pleoris unmittelbar nebeneinander. Andererseits finden wir maiores, nicht maioris wiederholt in der lex de Termensibus C. I. L. I 204.

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VI. Von den eigentlichen Substantiven 3) gelten folgende Regeln: Alle Substantiva auf x und alle, welche im Genit. Blur. gewöhnlich oder immer um haben, endigen im

3) Die substantivierten Adjectiva und Participia find also von diesen Regeln ausgeschlossen.

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