Zeitschrift für Vermessungswesen. ZFV., Bind 36K. Wittwer, 1907 |
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Almindelige termer og sætninger
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Populære passager
Side 682 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: § 1.
Side 682 - Aenderungen in keinem angemessenen Verhältnisse zu den dem Bauherrn zur Last fallenden Kosten der Bauausführung stehen würden, so ist von der Anwendung des Ortsstatuts abzusehen. § 3. Durch Ortsstatut kann vorgeschrieben werden, dass die Anbringung von Reklameschildern, Schaukästen, Aufschriften und Abbildungen der Genehmigung der Baupolizeibehörde bedarf.
Side 609 - Es sind in unserer Zeit zwei Pole, um welche sich die materielle Entwickelung bewegt, Kohle und Eisen. Die Verschmelzung, die Zusammenwirkung dieser beiden Elemente ermöglichte das Eisenbahnwesen, ohne dasselbe würde diese enge Verbindung nicht stattfinden. Erst durch dieses Beförderungsmittel ist die ganze moderne Entwickelung bewirkt worden, und so sind die Eisenbahnen, ihre Leiter und Beamten die eigentlichen Träger der Kultur.
Side 683 - Regierungsbezirkes vorzuschreiben, daß die baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung von Bauten und baulichen Änderungen außerhalb der Ortschaften versagt werden kann, wenn dadurch das Landschaftsbild gröblich verunstaltet werden würde und dies durch die Wahl eines anderen Bauplatzes oder eine andere Baugestaltung oder die Verwendung anderen Baumaterials vermieden werden kann. Vor Versagung der Genehmigung sind Sachverständige und der GemeindeVorstand zu hören. In Gemeinden, in denen der...
Side 682 - ... 6. Sofern in dem auf Grund des § 2 erlassenen Ortsstatute keine anderen Bestimmungen getroffen werden. sind vor Erteilung oder Versagung der Genehmigung Sachverständige und der Gemeindevorstand zu hören. Will die Baupolizeibehörde die Genehmigung gegen den Antrag des Gemeindevorstandes erteilen, so hat sie ihm dieses durch Bescheid mitzuteilen. Gegen den Bescheid steht dem Gemeindevorstand innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zu. In Gemeinden in...
Side 835 - Bericht der Abteilung für Landestopographie an die Schweizerische Geodätische Kommission über die Arbeiten am Präzisionsnivellement der Schweiz in den Jahren 1893 bis 1903.
Side 682 - Bedentung und zur Ausführung von Bauten und baulichen Änderungen in der Umgebung solcher Bauwerke zu versagen ist, wenn ihre Eigenart oder der Eindruck, den sie hervorrufen, durch die Bauausführung beeinträchtigt werden würde. Wenn die Bauausführung nach dem...
Side 838 - P. Werkmeister, Graphische Tachymetertafel für alte Kreisteilung. Entworfen für Entfernungen von 5 bis 500 m und für Höhenunterschiede von 0,1 bis 70 m. Mit einem Vorwort von Prof. Dr. E.
Side 870 - Rollet de l'Isle, Calcul de l'heure et de la hauteur d'une pleine mer au moyen des constants harmoniques.
Side 683 - Änderungen außerhalb der Ortschaften versagt werden kann, wenn dadurch das Landschaftsbild gröblich verunstaltet werden würde und dies durch die Wahl eines anderen Bauplatzes oder eine andere Baugestaltung oder die Verwendung anderen Baumaterials vermieden werden kann. Vor Versagung der Genehmigung sind Sachverständige und der GemeindeVorstand zu hören. In Gemeinden, in denen der Gemeindevorstand nicht aus einer Mehrheit von Personen besteht und der Gemeindevorsteher (Bürgermeister) zugleich...