Billeder på siden
PDF
ePub

Monate hatten dieselbe Länge wie noch heute. Ein Missverständniss der pontifices über das Schalten (s. z. III 166) brachte dann noch einmal Unordnung in die Rechnung; diese wurde im J. 8 v. Chr. durch Augustus beseitigt, und seitdem ist anderthalb Jahrtausende hindurch nach dem Julianischen Kalender gerechnet worden bis auf Papst Gregor XIII, der im J. 1582 den diesem Kalender noch anhaftenden kleinen Fehler corrigierte.

Dieser Julianische Kalender erhielt durch den Dictator officielle Geltung und hat durch einen Schlag die alte Jahresrechnung verdrängt, so dass von vorcäsarischen Kalendern keine Spur mehr erhalten ist, während eine ganze Reihe von Kalendarien, die auf Cäsar beruhen, auf uns gekommen ist1). So können wir nach diesen und den Angaben, die u. A. Plinius in seiner Naturgeschichte und Columella ihm entlehnt haben, ein vollständiges Bild des Julianischen Kalenders entwerfen, welches für das Verständniss der Fasten, in welchen es sich Ovid zur Aufgabe gemacht hatte denselben in Form eines Gedichts wieder zu geben, unumgänglich nothwendig ist. Die äussere Form zeigt der Abdruck eines in Venusia gefundenen in Marmor eingegrabenen Kalenders, dessen Abfassung nach Mommsen in's J. 28 v. Chr. fällt (Corp. inscr. lat. Ï. p. 301), auf S. 30.

Der Kalender Cäsars gab also erstens die Jahrpunkte an und theilte so das Jahr in seine vier Theile; es fiel der Beginn des Frühlings auf den 7. Februar, die Mitte (Frühlingsnachtgleiche) auf den 25. März,

des Sommers auf den 9. Mai, die Mitte (Sommerwende) auf den 24. Juni,

des Herbstes auf den 11. August, die Mitte (Herbstnachtgleiche) auf den 24. September,

des Winters auf den 10. November, die Mitte (Winterwende) auf den 25. December.

Der Frühlingsanfang erfolgte mit dem Eintreten des Favonius, der des Sommers mit dem (scheinbaren) Frühaufgang der Plejaden, des Herbstes mit dem Frühuntergang der Leier, des Winters mit dem Frühuntergang der Plejaden; der Frühling bestand aus 91 (in Schaltjahren aus 92) Tagen, der Sommer aus 94, der Herbst aus 91, der Winter aus 892).

1) Abgedruckt am vollständigsten und zuverlässigsten im Corp. inscr. Lat. I 293-360, seitdem aufgefundene Nachträge in der Ephemeris epigr., das Hemerologium Arvalium 1872 p. 33 sqq., das Hemerologium_viae Amadeae und das Hemerologium Caeretanum 1877 p. 10 sqq. Unter allen steht das Calendarium Maffeanum (C. I. L. p. 303 sqq.), welches zwischen den J. 8 v. Chr. und 3 n. Chr. aufgestellt ist, dem von Ovid benutzten am nächsten. S. Merkel p. XII sqq. Hertzberg a. a. O. S. 162. 2) S. Mommsen, Chronol. S. 300-304. Die Eintheilung des Jahres ist vor Cäsar eine schwankende gewesen und auch die von ihm auf

Ferner hatte Cäsar nach dem Vorbilde des Bauernkalenders 1) Angaben über die Himmelserscheinungen in den seinigen aufgenommen, wie sich deren in grosser Zahl auch in Ovids Fasten finden. Zu ihrer Erklärung diene Folgendes:

Man unterscheidet die wahren und scheinbaren Auf- und Untergänge der Sterne; jene erfolgen an den Tagen, an welchen die Sterne, die an der Ostseite des Meridians auf-, an der Westseite untergehn, zugleich mit der Sonne am Horizont stehn, entweder an derselben Seite oder ihr gegenüber; die scheinbaren an denjenigen, an welchen sie aus den Sonnenstrahlen heraustreten und uns sichtbar werden; jene können daher nur durch Berechnung, diese auch durch Beobachtung gefunden werden. Ferner wird noch unterschieden der heliakische Aufgang eines Sterns oder der Frühaufgang, d. h. sein erstes Erscheinen in der Morgendämmerung, und der akronychische Aufgang oder Spätaufgang, d. i. der sichtbare Aufgang während der Abenddämmerung; dann der heliakische Untergang oder Spätuntergang, d. i. das letzte Verschwinden in der Abenddämmerung, und der kosmische Untergang oder der Frühuntergang, d. h. der erste sichtbare Untergang während der Morgendämmerung 2).

Die alte Eintheilung des Monats und die Rechnungsweise der Tage derselben hatte Cäsar beibehalten, obgleich bei seinen Monaten ebenso wie bei denen des Mondsonnenjahres vor ihm jener innere Grund, der zu Anfang bei der Theilung massgebend gewesen, fortgefallen war. Die einzelnen Monatspunkte kalendae, nonae, idus, entsprachen nämlich ursprünglich den Phasen des Monats. Mit dem Neumonde, d. h. der ersten Erscheinung der Mondsichel in der Abenddämmerung

gestellte nicht allgemein durchgedrungen. Ovid setzt im Ganzen mit Cäsars Kalender übereinstimmend den Frühlingsanfang auf den 10. Februar, den des Sommers auf den 10. Mai (II 149. V 601) und entsprechend dieser Rechnung die Sommerwende VI 790 auf den 26. Juni (ebenso das Kalend. Venusinum p. 301, Columella XI 2, 49 auf die Zeit vom 24. bis 26. Juni); in andern Angaben aber weicht er entschieden von ihm ab, so I 459, wo er in der Ansetzung der Mitte des Winters auf den 10. Januar im Ganzen mit Clodius Tuscus (b. Lyd. de ostent. 59 p. 115 Wachsm.) und Columella XI 2 stimmt, welche die Mitte des Winters auf den 4. Januar setzen; auch IV 901 folgt er (wie Columella) einer andern Berechnung; s. z. d. St. Der Grund zu dieser Verschiedenheit ist darin zu suchen, dass die astronomischen Angaben, welche den Anfang der Jahreszeiten bestimmten, sehr schwankten.

1) S. zwei solcher Kalender, ein menologium rusticum Colotianum und ein Vallense bei Mommsen Corp. inscr. Lat. I p. 358. 359 (und VI 1 p. 637 sqq.). Eine Probe auf S. 29.

2) Nach Mädler, Himmelskunde S. 597 und Ideler über O.'s Fasten S. 139. Vergl. das, auch für einen Nicht-Astronomen sehr wohl verständliche und klar geschriebene Programm v. Bremiker, de temporis e stellarum observationibus definiendi ratione apud veteres usitatissima. Berlin, Graues Kloster 1856.

[ocr errors]

denn der Neumond bezeichnet bei den Alten nicht die Conjunction (d. h. die Stellung des Mondes zwischen Sonne und Erde) sondern die Lichterneuung begann der Monat. An diesem Tage liessen in der ältesten Zeit die Könige, später nach ihrer Vertreibung der rex sacrificulus durch die pontifices auf dem Capitol vor der curia, welche davon calabra hiess, dem versammelten Volk verkünden (calare, nahɛiv), ob von diesem Tage an bis zu den nonae, dem Tage des ersten Viertels, einschliesslich 5 oder 7 Tage gerechnet werden müssten. Daher hiess dieser Tag kalendae, der Rufetag, der Tag des ersten Viertels nonae, weil er immer die Stelle ante diem nonum idus einnahm 1); dem Vollmonde entsprachen die idus 2). Die Zählung der einzelnen Monatstage aber ging entsprechend dieser Rechnungsweise von der folgenden Monatsphase aus und war rückläufig.

4

=

8

Aus der Viertheilung des Monats nach Mondphasen erklären sich ferner die Wochen, eine Unterabtheilung des Mondmonats, 291/2 73% oder abgerundet 8 Tage. Ob und wie im Mondjahr der durch die Abrundung auf ganze Tage entstandene Fehler mit dem Mondmonate ausgeglichen wurde, wissen wir nicht, auf jeden Fall löste sich mit der Einführung des Mondsonnenjahrs die Woche ganz und gar von dem Monat und wurde eine besondere neben dem Jahr und den Monaten laufende und durch diese nicht beeinflusste Eintheilung der Zeit, wie dies noch heute der Fall ist. Den letzten Tag der Woche, der zugleich als Ruhetag von ländlichen Geschäften und als Markttag galt (S. unten S. 26), nannte man nundinae 3) und bezeichnete die Tage der Woche (internundinum scil. tempus) in den Kalendern zur bequemeren Uebersicht durch die Buchstaben A-H, die s. g. Nundinalbuchstaben 4).

1) Varr. de 1. 1. VI 27: Primi dies mensium nominati kalendae ab eo, quod his diebus calantur eius mensis nonae a pontificibus, quintanae an septimanae sint futurae, in Capitolio in curia Calabra sic:

Dies te quinque cálo, Iúnó Covella.
Septém diés te cálo, Iúnó Covella.

2) Die Ableitung von idus ist unsicher; vielleicht bedeutet es so viel wie Theilung, dixounvía, vergl. Macrob. sat. I 15, 17: Idus vocamus diem, qui dividit mensem, Varr. d. 1. 1. VI 28.-S. Ideler Chronol. II S. 38 ff. Mommsen Chronol. S. 16 f._Andere bringen das Wort mit der Wurzel idh anzünden, leuchten' in Zusammenhang (Corssen, Beiträge S. 261), wieder Andere mit id schwellen', also idus Tag um die Mitte des Monats' (Vaniçek etymol. Wörterb. S. 84).

3) Das Wort ist abzuleiten von novem dies und zu erklären aus der römischen Rechnungsweise, welche unter zehn die einen Abschnitt in einer Reihe bildenden Punkte zweimal, als Anfangs- und als Endpunkt, zählte.

4) Die siebentägige Woche ist auch schon in der späteren republikanischen Zeit in Rom bekannt gewesen, hat aber immer als etwas Fremd

Es bleibt endlich noch übrig das Nothwendigste über die Eintheilung der einzelnen Tage und ihre Bezeichnung in den Kalendern zu bemerken 1):

Die Tage des römischen Jahres zerfielen zunächst in sacraler Hinsicht (s. besonders Macrob. sat. I 16) in

A. dies festi, Feiertage, welche den Göttern geweiht waren und gefeiert wurden durch

a. sacrificia, Opfer,

b. epulae, Opferschmäuse,

c. ludi, Festspiele,

d. feriae, Ruhe von Arbeit und Geschäften und gottesdienstliche Handlungen; diese waren dreierlei Art:

a. f. stativae, welche jedes Jahr an einem bestimmten Kalendertag begangen wurden und in den Kalendarien bezeichnet standen;

B. f. conceptivae, bewegliche Feste, die zwar in jedem Jahr aber an verschiedenen Tagen gefeiert wurden, daher vorher von den Behörden oder Priestern angesagt werden mussten, z. B. das Saatfest, Sementinae, s. I 657;

7. f. imperativae, ausserordentliche Feste, die in Folge von ausserordentlichen Ereignissen (z. B. von Siegen oder Prodigien) von den Behörden angesetzt wurden, z. B. die supplicationes.

B. dies profesti, Werkeltage, welche den Menschen und ihrer Arbeit gehörten.

C. dies intercisi, halbe Feiertage, welche den Göttern und den Menschen gemeinsam waren.

Neben dieser Eintheilung aber gab es noch eine zweite, die sich zunächst auf die staatlichen und privatrechtlichen Verhältnisse bezog, aber bei dem engen Zusammenhang, in welchem das sacrale und bürgerliche Leben bei den Römern stand, mehrfach mit der ersteren zusammenfiel. Da haben wir zunächst:

I. dies fasti in weiterem Sinne (die dies profesti ob.. B), welche als die für das bürgerliche Leben wichtigsten Tage dem Kalender den Namen fasti gegeben haben. Sie theilten sich in

1. dies fasti im engeren Sinne, bestimmte, in den Kalendern mit F bezeichnete, Spruchtage (Ov. I 45), an welchen der Prätor Recht sprechen durfte; Varro

artiges und Orientalisches gegolten. Die Benennung der Wochentage nach den Planeten findet sich allgemeiner erst auf christlichen Inschriften, nur sehr vereinzelt auf heidnischen. Ideler II S. 138. Mommsen S. 313 f. 1) Nach Mommsen Corp. inscr. Lat. I p. 365 sqq. Huschke, das altröm. Jahr S. 161 ff. Marquardt S. 280 ff.

de 1. 1. VI 29: Dies fasti, per quos praetoribus omnia verba sine piaculo licet fari.

2. dies comitiales, Versammlungstage, an denen das Volk und der Senat zusammengerufen werden durfte, die aber zugleich, wenn keine Volksversammlungen abgehalten wurden, zum Rechtsprechen verwandt werden durften. Macrob. sat. I 16, 14 (aus Varro)1): Comitiales sunt, quibus cum populo agi licet et fastis quidem lege agi potest, cum populo non potest, comitialibus utrumque potest. Solche d. comitiales sind nun

a. bestimmte Kalendertage, welche in den Kalendarien mit C bezeichnet sind, und

B. die nundinae, Markttage (s. S. 24), an welchen die Landleute in die Stadt kamen, um zu kaufen und zu verkaufen und andere Geschäfte zu

erledigen 2).

II. dies nefasti (Ov. I 47), welche den dies fasti in weiterem Sinne entgegengesetzt sind und weder zum Rechtsprechen noch zu Versammlungen gebraucht werden durften. S. Varro de 1. 1. VI 30: Contrarii horum (fastorum) vocantur dies nefasti, per quos dies nefas fari praetorem do dico addico', itaque non potest agi (d. h. gerichtlich), necesse enim aliquo eorum uti verbo, cum lege quid peragitur. Sie zerfallen in

1. dies nefasti in engerem Sinne oder d. feriati, in den Kalendarien mit NP 3) bezeichnet, die alt herge

1) Die Stelle des Varro selbst (d. 1. 1. VI 29) ist verderbt. 2) So nach Varro, dessen von Mommsen Chronol. S. 254 angefochtene Autorität mit Recht von Huschke altröm. Jahr S. 288 ff. vertheidigt wird. An den nundinis waren auch die Schulen geschlossen.

3) Dass dies Zeichen nicht durch Nefastus Parte oder Nefastus Principio, wie man früher meinte, aufzulösen ist, hat Mommsen Chronol. S. 233 f. und Corp. inscr. Lat. I p. 367 sicher erwiesen; weniger genügt mir seine eigene Erklärung, nach welcher er in dem Zeichen nur das alte vierstrichige N erblicken will, das sich in der Abkürzung der Differenzirung wegen erhalten habe. Huschke S. 232 ff. fasst das Zeichen als eine Abkürzung von Nefastus Purus auf und hat damit den Beifall Christ's gefunden, der in den römischen Kalenderstudien in den Sitzungsberichten der bair. Akademie Jahrg. 1876 S. 176 ff. ausführlich über das fragliche Zeichen gehandelt hat. Auch darin stimmen Beide überein, dass das Schweigen von Varro de l. l. VI 27-32, wo die einzelnen Tage des Jahres nach ihrer Bedeutung für die bürgerlichen Verhältnisse von einander unterschieden werden, (und danach das von Ovid) darin seinen Grund hat, dass jenes Zeichen überhaupt erst in der Kaiserzeit aufkam, und zwar nach Christ für die sämmtlichen politischen und einen grossen Theil der religiösen Feiertage. Dagegen ist L. Lange in den röm. Alterth. I3 S. 357 ff. wieder der alten Auflösung nefastus parte oder principio beigetreten und glaubt, dass diese NPTage I 49 f. von Ovid gemeint und die dies intercisi von ihm ignoriert seien. Die Untersuchung hierüber ist noch nicht abgeschlossen.

« ForrigeFortsæt »